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Jetzt Mitglied werden!Koexistenz: Kormorane und bedrohte Fischarten
Kein wesentlicher Einfluss nachweisbar
Zusammenhang unbelegt
Gelegentlich wird für eine Begründung des Abschusses von Kormoranen an Fließgewässern argumentiert, der Kormoran sei für den Rückgang einiger geschützter Fischarten verantwortlich. Für einen derartigen Zusammenhang gibt es jedoch in Schleswig-Holstein keine Hinweise: Kormorane halten sich im wesentlichen auf den Seen und in küstennahen Bereichen auf. Sie nutzen nur ausnahmsweise kleinere und größere Fließgewässer zur Nahrungssuche.
Für Lachs, Fluss- und Meerneunauge, Maifisch, Nordseeschnäpel, Ostseeschnäpel und Meerforelle werden jedoch als Ursache für die Bedrohung vor allem fehlende geeignete Laichgewässer und Lebensraumstrukturen in den Gewässern sowie negative gewässerbauliche Maßnahmen (Stauwehre etc.) und Belastungen durch starken Nährstoffeintrag angesehen. "Aufgrund der vorliegenden Sachverhalte ist es nicht möglich und auch nicht notwendig, eine Gebietskulisse zum Abschuss von Kormoranen im Bereich von Fließgewässern zu erstellen" (LANU 2005).
Der NABU stellt im Folgenden einiger der bedrohten schleswig-holsteinischen Fischarten, ihre Lebensweise und die aktuell bekannte Bedrohungssituation dar.
Flussneunauge
Den Namen haben diese Fische von den sieben Kiemenlöchern, die sich hinter den beiden Augen befinden. Sie wurden zusammen mit der Nasenöffnung zunächst irrtümlich ebenfalls für Augen gehalten. Ausgewachsene Flussneunaugen ernähren sich vom Blut anderer Fische, welches sie aussaugen und verzehren. Anschließend fressen sie auch deren Fleisch. Flussneunaugen erreichen eine durchschnittliche Größe von 30-35 cm (maximal 50 cm) bei einem Gewicht von 150 g. Der Schleim und das Serum dieser Tierart sind giftig.
Die größten schleswig-holsteinischen Bestände des Flussneunauges finden sich in in die Nordsee bzw. die Elbe mündenden Flussgebieten der Untereider, Treene, Stör, Pinnau und Krückau. Die Bestände gelten als weitgehend stabil, ein Einfluss des Kormorans ist nicht belegt. Gefährdungen des Bestandes gehen u. a. von der intensiv betriebene Küstenfischerei, dem Habitatverlust durch Kiesabbau, der Verschlammung der Laichplätze sowie Verbauung der Küsten und Querbauwerke in den Flüssen aus, so dass die Flussneunaugen ihre Laichplätze nicht erreichen können.
Meerneunauge
Das Vorkommen des Meerneunauges beschränkt sich in Schleswig-Holstein auf die Zuflüsse der Nordsee. Dazu gehören etwa die Nebenflüsse der Elbe, vor allem die Stör, ferner auf das Eider-Treenegebiet. Von den Zuflüssen der Ostsee liegen seit langem keine Nachweise mehr vor.
Aufgrund der vorliegenden Sachverhalte ist es nicht möglich und auch nicht notwendig, eine Gebietskulisse zum Abschuss von Kormoranen im Bereich von Fließgewässern zu erstellen.
Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) Schleswig-Holstein
2005
Nordseeschnäpel
Der Nordseeschnäpel gehört zur Familie der Lachse (Salmonidae). Er hat einen lang gestreckten Körper, eine Fettflosse und eine tief eingeschnittene Schwanzflosse. Die Schuppen sind groß und die Seitenlinie ist vollständig ausgebildet. Ein besonderes Merkmal ist die vorspringende schwarzblaue Nase, an welcher dieser Fisch leicht zu erkennen ist.
Der Nordsee-Schnäpel galt bis vor einigen Jahren in Deutschland als ausgestorben. Ursprünglich war er im Eider- und Elbegebiet heimisch. An der unteren Treene werden seit längerem Besatzmaßnahmen durchgeführt. Ein erfolgreiches Ablaichen ist in Schleswig-Holstein bislang aber unbelegt, vermutlich da Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung bislang unterblieben. Ursachen für den Bestandsrückgang sind u.a. Wasserbaumaßnahmen in den Flüssen und die hohe Schadstoffbelastung. Aber auch die Verschlammung der Laichplätze und die Schifffahrt in den Flüssen und der dadurch entstandene Wellenschlag stellen eine Gefährdungsursache dar.
Ostseeschnäpel
Die natürlichen Bestände des Ostseeschnäpels sind seit längerem erloschen. Besatzmaßnahmen in der Füsinger Au zeitigten Erfolge, so dass wegen der guten Bestandsentwicklung der Ostseeschnäpel unter Auflagen wieder befischt werden darf. Er ist jedoch weiterhin in der Roten Liste aufgeführt, da bislang keine Maßnahmen zur Verbesserung der Habitatstruktur erfolgten.
Meerforelle
Seit 1967 finden in Schleswig-Holstein Besatzmaßnahmen mit Meerforellen statt. Ein Laichaufstieg erfolgt heute an mindestens 61 Fließgewässern. Die natürlichen Bestände sind jedoch fast völlig verschwunden oder durch die Besatzmaßnahmen stark überformt. Nur in wenigen Gewässern gelangt wohl der Laich zum Schlupf (s. Lachs). Die Art wird in der Roten Liste als gefährdet geführt, da landesweit nur wenige Maßnahmen zur Verbesserung ihres Lebensraumes erfolgten. Aufgrund des zahlenmäßig hohen Vorkommens in der Ostsee ist derzeit aber keine akute Gefährdung erkennbar.
Lachs
Der Lachs ähnelt stark der Meerforelle und ist nur schwer von dieser zu unterscheiden. Ab September / Oktober wandern die Lachse aus dem Meer zu und laichen ab Mitte November in den kiesigen Abschnitten ihres Schlupfgewässers. Die Jungfische schlüpfen etwa im April und leben nach Forellenart 1-2 Jahre im Fluss, wo sie sich hauptsächlich von Wasserinsekten ernähren.
Die ursprünglich in der Elbe, Treene, Eider und Trave vorkommenden Lachsbestände sind lange vor dem erneuten Erscheinen des Kormorans in Schleswig-Holstein erloschen. In der Unterelbe, im Gebiet der Stör, der Trave, dem Lachsbach, dem Schafflunder Mühlenstrom sowie der Mühlenau bei Warder werden jedoch gelegentlich noch Lachse gefangen, die aus Besatzmaßnahmen im Einzugsgebiet der Stör stammen. In der Stör und einigen Nebenflüssen wie der Schwaale (bis ins Stadtgebiet von Neumünster) gibt es einen hier zumeist im eingebrachten Grobsediment unter Brücken laichenden Bestand. Das Verhältnis zwischen laichenden Lachsen und Meerforellen wird von Fischereibiologen als 'unter 1:50' angegeben. Nach früheren Untersuchungen stirbt der Laich von Lachs wie Meerforelle wegen der mangelnden Versorgung mit ausreichend sauerstoffreichem Wasser wohl meist noch vor dem Schlupf ab, so dass der Bestand sich bislang nicht selbst trägt und auf permanente Aussetzungen angewiesen ist. Wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und der Wasserqualität gelten daher als Schlüssel für einen dauerhaften Erfolg der Wiederansiedlung. Lachse sind weiterhin vor allem durch die Industriefischerei bedroht.
ILu akt. 13. November 2014
Quellen
- LANU (2005): Kormoranverordnung - Fischartenschutz an Fließgewässern. Kurzgutachten erstellt im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums MLUR.
- www.Meeresnaturschutz.de