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Schutz von Naturgebieten

Naturschutzbilanz 2008: Heißes Eisen Gebietsschutz

Die bekanntesten Schlagworte lauten FFH- und EU-Vogelschutzgebiet. Viele CDU-Politiker meinten, die Kulisse als rot-grünes Machwerk abzuqualifizieren, hat sich Minister von Boetticher - mit Ausnahme von Eiderstedt - nicht in diese Ecke verrannt.

Sehledndorf Winter1

NSG Delver Koog - Foto: Ingo Ludwichowski

Die aus der Naturschutzdiskussion der vergangenen Jahre wohl bekanntesten Schlagworte lauten FFH- und EU-Vogelschutzgebiet. Auch wenn vor der Wahl nicht wenige CDU-Politiker fälschlich meinten, die von der damaligen Regierung entwickelte Kulisse der Natura 2000-Gebiete als weit über die Zielsetzungen der EU hinausgehendes rot-grünes Machwerk abqualifizieren zu müssen, hat sich Minister von Boetticher - mit Ausnahme von Eiderstedt - nicht in diese Ecke verrannt. Im Gegensatz zu vielen seiner Parteikollegen hat er sehr wohl erkannt, dass sich die EU nicht gerne auf der Nase herumtanzen lässt. So blieb denn auch die vorher groß angekündigte Rücknahme der Gebietskulisse im Ergebnis ohne allzu große Flächenreduktion. Auf der anderen Seite zeigt der Minister aber auch keinerlei Begeisterung für die europäische Schutzgebietskonzeption. Sein Bekenntnis, diese "Eins zu Eins" umsetzen zu wollen, blockt zwar diejenigen ab, die immer noch die Vorgaben der beiden EU-Richtlinien als irrelevant betrachten, trägt aber auch den unmissverständlichen Unterton, kein bisschen mehr als das geforderte Minimum tun zu wollen.

Planungs- und Umsetzungsebene verlagert
Die EU verlangt für die Natura 2000-Schutzgebiete Erhaltungsmaßnahmen, die in der Regel in Managementplänen darzustellen und dementsprechend umzusetzen sind. Die Planungs- und Umsetzungsebene verlagert der Minister auf die lokale Ebene. Jeweils für einen größeren Komplex an EU-Schutzgebieten soll vor Ort ein sogenanntes Aktionsbündnis aus Grundeigentümern, verschiedenen Interessengruppen der Landnutzer, Kommunen, regionaler Wirtschaft und Naturschutz gebildet werden, wobei das Land für den überwiegenden Teil der Geschäftsführungskosten sorgt. Indem man die Arbeit von der Ebene verrichten lässt, auf der die meisten Auseinandersetzungen laufen, hofft das Ministerium, in die für manche Gebiete zu erwartenden Grabenkämpfe nicht unmittelbar hereingezogen zu werden. Gleichzeitig lässt sich dadurch das proklamierte Ziel des Naturschutzes "von unten" umsetzen. Also ein strategisch recht geschickter Ansatz, abgeleitet aus dem Modell der zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gebildeten Arbeitsgruppen.

Allerdings ist für die FFH- und EU-Vogelschutzgebiete die Materie erheblich komplexer und damit konfliktträchtiger. Die heftigen Auseinandersetzungen im Vorfeld der Gebietsmeldungen, im übrigen von der CDU stark geschürt, lassen eine konstruktive, den naturschutzfachlichen EU-Erfordernissen entsprechende Planungs- und Umsetzungsphase nicht unbedingt erwarten. Die im Vorzeigebeispiel Aukrug vorbildlich geleistete Arbeit lässt sich nicht einfach auf die übrigen Bearbeitungsgebiete projizieren. Deshalb ist das Ministerium gefordert, die Aktionsbündnisse kontinuierlich und konstruktiv, aber auch wachen Auges zu begleiten und gegebenenfalls einzugreifen. Denn die rechtliche Verantwortung für die Erfüllung der EU-Vorgaben liegt beim Land, nicht auf lokaler Ebene. Zudem darf die Etablierung von Cliquen, wie auf Eiderstedt geschehen, die geltendes Recht negieren und alle Andersdenkenden an die Wand zu drängen trachten, selbst nicht in Ansätzen toleriert werden.


Königsweg: Freiwillige Vereinbarungen?
Dazu gehört auch die Absicherung der Schutzmaßnahmen. Der Minister setzt hierbei voll auf freiwillige Vereinbarungen, offeriert im Gegenzug den Landnutzern, in der Regel auf Ausweisungen von Naturschutzgebieten verzichten zu wollen (siehe Kapitel `Das Prinzip der Freiwilligkeit`). Das ist ein gewagtes Spiel: In den Bearbeitungsgebieten die betroffenen Landnutzer, seien es nun Bauern, Jäger oder Wassersportler, auf dem notwendigen Schutzniveau unter einen Hut zu bringen, ist ein hoher Anspruch und zudem extrem arbeitsintensiv. Eine eigentlich als Modellvorhaben gedachte Vereinbarung zur Wasservogeljagd im Unterelberaum hat jedenfalls weit mehr die Wünsche der Gänseschießer manifestiert als dem Naturschutz genützt.

Peinlich: Freiwillige Vereinbarung Natura 2000 und Sport
Die zurzeit in Form und Inhalt wohl peinlichste Serie von freiwilligen Vereinbarungen hat das Ministerium aber zusammen mit den Sportverbänden auf den Weg gebracht. Geregelt werden sollten die sportlichen Aktivitäten in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere für nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldete Gewässer zweifelsohne ein europarechtlich notwendiger Schritt. Auf Grundlage einer in weiten Teilen kaum verständlichen Rahmenvereinbarung haben die beteiligten Sportverbände hier Art und Intensität des Sports für einzelne Gebietskomplexe beschrieben und mit dem Ministerium festgelegt, welche Aktivitäten sich auf die Erhaltungsziele der FFH- und EU-Vogelschutzgebiete angeblich nicht nachteilig auswirken. Gerade für den Wassersport, dem hierzulande wohl größten Konfliktfeld zwischen Sport und Naturschutz, sind Situationsbeschreibungen eingeflossen, die fernab der Realität liegen. Dabei sind beispielsweise nicht nur Gewässer geografisch falsch zugeordnet, sondern auch für Naturschutzgebiete geltende Befahrensverbote missachtet worden. So verwundert es nicht, dass die gebietsbezogenen Vereinbarungen so gut wie keine auf die Schutzziele ausgerichteten Beschränkungen der wassersportlichen Aktivitäten enthalten. Ähnliche Vereinbarungen hat das Ministerium zudem mit den Sportfischern getroffen. Auch hier sind ohne naturschutzfachliche Bearbeitung auf höchst dilettantische Weise Aufgaben verpfuscht worden, die in qualitativ anspruchsvolle Managementpläne für Gebiete gehören. Nach bisherigem Bekunden des Ministers sollten diese eigentlich von den Aktionsbündnissen erarbeitet werden. Doch jetzt bleibt zum Beispiel für das Aktionsbündnis `Schwartau/Schwentine´ wohl nicht mehr viel zu tun. Die Umweltverbände sind über diese Vereinbarungen erst dann informiert worden, als sie längst beschlossene Sache waren. Die Verbände sollen aber gemäß der Rahmenvereinbarung in drei Jahren unter der Federführung des Landessportverbandes gehört werden ...

Ob die - angebrachte - Drohung des Ministers, Natura 2000-Gebiete ordnungsrechtlich als Naturschutzgebiete auszuweisen, falls keine tragfähige freiwillige Vereinbarung zustande kommen sollte, tatsächlich in die Tat umgesetzt werden wird, darf vor diesem Hintergrund bezweifelt werden. Denn mit der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete, immerhin ein bewährtes Instrument des Gebietsschutzes, mag sich der Minister nicht gerne beschäftigen. Nach Verlautbarung des Ministeriums sollen noch zwölf weit fortgeschrittene Ausweisungsverfahren zum Abschluss gebracht werden, das ist bislang aber nur in einem Fall (Mönkeberger See) realisiert worden. Die angekündigte Verbesserung etliche Jahrzehnte alter Schutzgebietsverordnungen, die inzwischen faktisch keinen zeitgemäßen Schutz mehr gewähren, hat bisher nicht stattgefunden.

Naturparke: Mehr Schein als Sein
Obwohl die fünf Naturparke des Landes ihren fixierten Schutzzielen nicht nachkommen, sondern von ihren Trägern fast ausschließlich als touristische Werbeinstrumente verstanden werden, lässt das Ministerium diesen Etikettenschwindel weiter zu und will sogar die Konstituierung von zwei weiteren Naturparken fördern.




Weitere Informationen ...

Strand auf dem Bottsand - Foto: Ingo Ludwichowski

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