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Windenergieplanung und die Berücksichtigung von Vögeln und Fledermäusen
Bei der Neuaufstellung der Teilregionalpläne - Sachthema Wind - sollen die Belange von Vogel- und Fledermausarten durch die Festlegung von Tabukriterien u.a. in Form von Abstandsempfehlungen und Abwägungskriterien berücksichtigt werden. Die Schutzbelange von Vogelarten fußen u.a. auf der EU-Vogelschutzrichtlinie. Fledermäuse und Vögel unterliegen den Verbotstatbeständen des besonderen Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Manche Fledermausarten sind in der FFH-Richtlinie prioritär gelistet.
Vögel und Windkraftplanung
Berücksichtigung von Vogelarten
(Stand 18.04.2016)
Weiche Tabukriterien
- EU-Vogelschutzgebiete
- Umgebungsbereich von 300 m um EU-Vogelschutzgebiete
- Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg- und Singschwäne) außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie 1.000 m Abstand zu Kolonien von Trauer- und Lachseeschwalben
- Wiesenvogelbrutgebiete
- Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausragender Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete sowie Helgoland
- Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und Schwänen
Abwägungskriterien
- Umgebungsbereich von 300 – 1.200 m um EU-Vogelschutzgebiete
- Bereiche im 3.000 m Radius um Seeadlerhorste außerhalb der Dichtezentren und Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1.000 m Radius um Weißstorchhorste
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Großvogelschutz
- Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs
Die Abstandsangaben, die zu den Vögeln bzw. zu den Schutzgebieten definiert sind, z.B. 1.000 m Abstand zu Kolonien von Trauer- und Lachseeschwalben, basieren auf den Angaben des sog. 'Helgoländer Papiers'. Da das Helgoländer Papier zwar kein Recht setzendes Dokument ist, aber eine von Gerichten mehrfach in Fachfragen herangezogene Grundlage für Urteile darstellt, wird bei Berücksichtigung der dortigen Angaben in Planungen eine größtmögliche Rechtssicherheit erzielt. Für den Mäusebussard haben erst jüngste Untersuchungen ergeben, dass die Art stärker und bestandsbeeinflussender als vermutet vom Ausbau der Windenergie betroffen sein kann.
Fledermäuse und Windkraftplanung
Berücksichtigung von Fledermäusen
(Stand 18.04.2016)
Weiche Tabukriterien
- Wintermassenquartiere für Fledermäuse (größer 1.000 Exemplare) einschließlich eines Umgebungsbereichs von 3.000 m
Abwägungskriterien
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz
NABU: Neuer Sachstand
Die beschriebenen Kriterien entsprechen jedoch hinsichtlich des Fledermausschutzes nicht mehr dem aktuellen Wissensstand und müssen nach Ansicht des NABU dringend überarbeitet und aktualisiert werden. Die Arbeitsgruppe Fledermausschutz und Fledermausforschung (AGF) im NABU Schleswig-Holstein gibt in ihrem Positionspapier „Fledermäuse und Windkraft“ verschiedene Hinweise zur Verbesserung der planungsrelevanten Kriterien. Besonders die Abstandsempfehlungen sollten zum jetzigen Stand der Planung unbedingt berücksichtigt werden. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Abstandskriterien des NABU für Gebiete von besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz
Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz | Mindestabstand |
---|---|
Natura 2000-Gebiete mit dem Schutzziel Fledermausschutz | 1.000 m | Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig mehr als 1.000 überwinternden Individuen | 3.000 m | Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig mehr als 20 überwinternden Individuen | 1.000 m | * Wochenstuben | 500 m | Wochenstuben vom Abendsegler | 1.000 m | Stehende Gewässer > 1 ha | 500 m | Wälder > 10 ha, Wälder < 10 ha, wenn eine hohe Bedeutung für Fledermäuse nachgewiesen wird | 500 m | Wälder < 10 ha | 200 m | Gewässer 1. Ordnung | 500 m | * Bedeutsame Jagdräume. Dieses sind Gebiete, in denen regelmäßig (bei >= 20 % der Gesamtbegehungstermine oder bei >= 50 % der Sommerbegehungstermine) mehr als 10 gleichzeitig jagende Fledermäuse beobachtet werden können. | 200 m | * Bedeutsame Flugwege an linearen Landschaftsstrukturen. Flugwege, auf denen mehr als 10 gerichtet fliegende Fledermäuse in einer Stunde beobachtet werden oder mit hohen Aktivitäten bei der Registrierung mit automatischen Lauterfassungssystemen erfasst werden. Potenzielle Flugwege sind in drei Nächten zu erfassen. Die Einstufung erfolgt bei einem beobachteten Ereignis oder gemäß der höchsten jeweils registrierten Abundanzklasse. | 200 m | * Bedeutsame, nicht strukturabhängige Flugkorridore. Regelmäßig genutzte, gerichtete, strukturunabhängige Flugstrecken, z.B. beim Abendsegler Ausflugstrecken aus Wäldern. | 1.000 m | * bezieht sich auf Arten mit erhöhtem Tötungsrisiko |
MSa, ILu 21. April 2016