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Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Der Naturschutz sieht seinen Aufgabenbereich grenzüberschreitend in der Bewahrung aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten unabhängig von deren Verbreitung. Der angestrebte Schutz bezieht sich auf frei lebende Populationen, nicht zuvorderst auf Individuen. Bei seinen Forderungen nutzt der Naturschutz des Öfteren auch Argumente des Tierschutzes, z. B. bei der Begrenzung bzw. dem Verbot von Handel und Haltung gefährdeter Arten. Geforderte Haltungsbeschränkungen vermindern nach diesem Kalkül die Zahl der Haltungen und damit auch der Naturentnahmen.
Was verbindet Tier- und Naturschutz, was trennt sie? Natur- wie Tierschutz ist gemein, als Ziele in aller Regel uneigennützig verfolgt zu werden. Materiell bringt der Einsatz für diejenigen also keine Vorteile, die sich für deren Durchsetzung einsetzen (Altruismus). Tier und „Natur“ ist es zudem unmöglich, sich persönlich vor Rechtsinstanzen des Menschen zu verteidigen. Natur- und Tierschützer engagieren sich also für die Rechte von Objekten, die sich naturgemäß nicht selbst gegen menschliche Übergriffe zur Wehr setzen können. In der Praxis ergeben sich zwischen den Zielen von Tier- und Naturschutzorganisationen einerseits Überlappungen, andererseits aber auch deutliche Unterschiede im Verantwortungshorizont, wobei die Übergänge fließend sind:
Positionen des Tierschutzes
Die meisten Tierschutzorganisationen betrachten vor allem das Wohl einzelner Individuen (wenn auch im Fall der Massentierhaltung in größeren Mengen) und schließen dabei in unterschiedlichem Maße und zumeist eher ergänzend Wildtiere mit ein. In der Regel widmet sich der klassische Tierschutz schwerpunktmäßig den Belangen von Haus- und Nutztieren (etwa DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND DTB, VIER PFOTEN). Manche Organisationen widmen sich in diesem Spektrum vor allem den Belangen von Nutztieren (so PRO VIEH — VEREIN GEGEN DIE TIERQUÄLERISCHE MASSENTIERHALTUNG sowie ARIWA), darunter auch der spezielle Einsatz gegen Tierversuche (so MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – BUNDESVERBAND DER TIERVERSUCHSGEGNER). Neben diesem Verband streitet auch PETA für weitgehende Rechte von Nutztieren. Tierschutzorganisationen wie IFAW (INTERNATIONAL FOUNDATION FOR ANIMAL WELFARE) setzen zumindest in manchen Ländern ihren Aktionsschwerpunkt auf Aktivitäten für Wildtiere, einschließlich deren Individuenschutz (IFAW-Werbeslogan: „Wir retten einzelne Tiere, schützen ganze Populationen und deren wertvolle Lebensräume.“), werben aber um Spenden mit dem klassischen Tierschutz.
Positionen des Natur- und Artenschutzes
Der klassische Natur- und Artenschutz folgt einer anderen Betrachtungsweise. Der NABU als Naturschutzverband setzt sich beispielsweise im Grundsatz für alle wild lebenden Lebewesen (einschließlich ihrer Lebensräume) ein, jedoch vor allem auf Bestands- und Populationsniveau. Dem Individuum als solchem kommt demgegenüber — außer bei hoch bedrohten, nur auf wenige Tiere reduzierten Arten — eine eher untergeordnete Rolle zu. Im Extrem betrachtet der Naturschutz vor allem die Ebene systemischer Zusammenhänge und ermöglicht als Ziel allein natürliche Vorgänge in der Natur (etwa beim Prozessschutz).
Eine substantielle Gemeinsamkeit des Schutzes von Wildtieren und dem Naturschutz ist der Habitatschutz. Für Tierschützer haben Tiere ein gewisses Anrecht auf Habitate bzw. Reviere gemäß ihren Habitatansprüchen. Auch Naturschützer verteidigen Habitate von Populationen mit diesbezüglichen Ansprüchen. Wenn es um Reviere für einzelne Brutpaare geht, besteht eine Konvergenz zwischen Tier- und Naturschutz.
Eine Abgrenzung des NABU bedeutet dabei nicht, Belange des Tierschutzes wertend zu negieren. Der NABU hält rechtliche Regelungen im Tierschutz für notwendig und kennt und berücksichtigt diesbezüglich normativ in der Gesellschaft anerkannte Werte mit ihren Auswirkungen auf seine Arbeit. Er unterscheidet sich darin von Jagdverbänden, die sich selbst gerne als Vertreter des Tier- und Naturschutzes öffentlich darstellen, tatsächlich aber mit der Okkupierung der Begrifflichkeiten vor allem eigene jagdliche Interessen zu verschleiern versuchen.
NABU-Position zum Tierschutz
- Der NABU ist kein Tierschutzverband. Er befasst sich mit den Lebensbedingungen von frei lebenden Wildtieren v. a. auf Populationsebene. Sein Aufgabenbereich ist daher in der Reichweite anders gelagert als der des Tierschutzes, der Wildtiere auf individueller Ebene einschließt, wogegen wiederum starke, Natur- und Artenschutz bezogene Argumente sprechen. Dies schließt nicht aus, Tierschutzaspekte in eigenen Stellungnahmen mit zu berücksichtigen.
- Der NABU erkennt sowohl die rechtlichen Handlungsgrundlagen (Tierschutzgesetz) als auch auf ethischen Normen fußende und dabei gesellschaftlich anerkannte Standards des Tierschutzes (wie „Kein Pelz!“) an und berücksichtigt diese in seinen Positionen, beteiligt sich aber wegen seines auf natürliche Vorgänge bezogenen Wirkkreises nicht prominent an der Diskussion um die tatsächliche Ausgestaltung von Tierschutzstandards.
- Der NABU erkennt an, dass die weitergehende Forderung von Teilen der Tierschutzverbände (Tierrechte) nach einem Tötungsverbot eine emotional und argumentativ in Teilen nachvollziehbare, wenn auch nicht aus der Sicht des Naturschutzes begründbare Position ist. Ein geringerer menschlicher Fleischkonsum bewirkt einen niedrigeren Verbrauch an Umwelt- und Naturressourcen. Für z.B. den Erhalt vieler Grünlandflächen ist jedoch trotz artgerechter Haltung eine Nutzung und damit Tötung von Tieren unvermeidbar.
- Die Entscheidung, Fleisch zu essen oder dieses abzulehnen (also: Tiere zu töten), muss von Mitgliedern des NABU individuell gefällt werden.
- Trotz deutlicher Unterschiede gibt es jedoch auch gemeinsame Interessen von Tier- und Naturschutz. In der Praxis hat sich eine fallbezogene Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden durchaus bewährt, so etwa in der gemeinsamen Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Jagdgesetzgebung. Diese stellten ihre gegenüber der Position von Naturschutzverbänden weitergehenden Forderungen zur Jagd in der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit dabei eher in den Hintergrund.
Deutliche Konfliktlinien des Naturschutzes mit Tierschutzpositionen
Wie zu erwarten, besteht der Hauptkonflikt mit Tierschützern in der Positionierung des NABU zum Töten von Tieren. Wie aktuelle Auseinandersetzungen zeigen, werden die Ziele des Naturschutzes von Tierschützern anders verstanden oder uminterpretiert. In Diskussionen ist die Rede davon, der NABU verrate seine Ziele und Werte. Mitglieder seien über die wahren Absichten und Handlungen des NABU nicht informiert und sollten aus dem Verband austreten, wenn das Töten von Tieren seitens des NABU nicht eindeutig und in jedem Falle abgelehnt wird. Solchen Vorwürfen ist entgegenzutreten. Der Vorwurf des „Verrats“ wird der sachlichen Komplexität nicht gerecht und setzt voraus, was Gegenstand der Debatte ist.
Die Jagd — vom Tierschutz fast einhellig abgelehnt — gilt beim NABU unter eng gefassten Bedingungen programmatisch als vertretbare Form der Landnutzung. Aus dem Arten- und Naturschutz heraus ist eine Forderung nach einem weitreichenden Tötungsverbot fachlich nicht ableitbar.
In manchen Naturschutzprojekten fußt das Flächen-Management zudem auf einer Beweidung, die schon aus ökonomischen Gründen die fleischliche Nutzung von Tieren nach sich ziehen muss. Derartige Projekte wären in der Regel sonst nicht überlebensfähig.
Als zukünftiges Konfliktthema zu nennen ist auch die nach niederländischem Modell vorstellbare Änderung des rechtlichen Status von Weidetieren in flächengroßen Naturschutzprojekten von Nutztieren hin zu dem Status sich selbst überlassener Wildtiere. Koniks und Heckrindern wird in den Niederlanden deren Status als Wildtiere entsprechend u. a. in Großschutzgebieten wie Oostvaardersplassen bei Krankheit und Verletzung über eine „Qualerlösung“ durch Abschuss hinaus keine weitere menschliche Betreuung zuteil. Die Größe des Bestandes in einem Schutzgebiet kann sich dort wie bei Wildtieren weitgehend selbst regulieren.
Management von Beutegreifern
Mit Tierschutzvertretern umstritten sind insbesondere Maßnahmen, bei denen Beutegreifer wie Füchse oder Marder aus Gebieten ferngehalten oder gar „gemanagt“, d. h. getötet werden, um etwa im Bestand bedrohte Küstenvögel in ihren wenigen Kolonien das Überleben zu sichern. Die Entscheidung für oder gegen ein Eingreifen und die Art und Intensität der bei Maßnahmen eingesetzten Mittel wird vom NABU anhand strenger und eng begrenzt definierter Kriterien getroffen, wobei nicht-letalen Methoden in der Abwägung ein Vorrang einzuräumen ist (NABU 2018). Entsprechende Positionen nehmen wie in Schleswig-Holstein auch viele stattliche Naturschutzbehörden ein. Ein derartiger Eingriff führt aber unter Umständen in ein Dilemma, da ggf. gegen eines der Naturschutz-Ziele (also „Erhalt der Natürlichkeit“ versus „Erhalt von bedrohten Arten“) verstoßen werden muss. Auch die Ziele des Naturschutzes unterliegen also einer gesellschaftlich zu verantwortenden Abwägung. Der Naturschutz ist generell als eine menschliche Praxis anzuerkennen, bei der viele Entscheidungen in Konfliktfällen zu treffen sind. So können an unterschiedlichen Standorten unterschiedliche Prioritäten gesetzt werden.
Wenn der NABU in die Natur verantwortlich eingreift, so liegt dem zumindest die Absicht zugrunde, einen natürlichen oder naturnahen Zustand (unter Einschluss von Bedingungen einer artenreichen Kulturlandschaft) zu erhalten oder wieder herzustellen. Er sichert damit bedrohten Arten und Lebensräumen das Überleben. Klassischerweise fallen darunter in Mehrzahl etwa das Mähen einer Orchideen- oder die Pflege einer Obststreuwiese. Bei solchen Aktionen werden Tiere beeinträchtigt oder gar getötet, auch wenn hiervon vor allem Tiergruppen wie Insekten betroffen sind. In der Tierschutzdiskussion spielen sie allerdings kaum eine größere Rolle, da ihnen ein Schmerzempfinden abgesprochen wird.
Das Eingriffs-Dilemma des Naturschutzes wird von vielen Tierschützern einseitig in Richtung des „Nicht-Eingreifens“ gelöst. Notwendigkeiten werden nicht anerkannt, verdrängt und Konsequenzen für den Arten- und Lebensraumschutz ausgeblendet: Mit der Festlegung auf das hohe individuelle Lebensrecht eines einzelnen Tieres werden andere, dem Tierschutz eher fremde Aspekte in den Hintergrund gerückt. In dieser emotionalen Debatte mit Tierschützern zu einer allseits akzeptierten Lösung zu kommen ist schwierig und in den meisten Fällen unmöglich. Auch der Naturschutz sollte jedoch zunächst eine prima-facie-Präferenz für das „Nicht-Eingreifen“ haben: Wer glaubt eingreifen zu müssen, hat die Begründungslast. Diese kann etwa erbracht werden, indem z. B. gezeigt wird, dass eine überregional oder gar global gefährdete Art auf dem Spiel steht.
Eine mögliche Annäherung bestünde darin, dass Tierschutzverbände Eingriffe zur Arterhaltung als „nicht prinzipiell dem Tierschutz entgegenstehend“ anerkennen. Hilfreich in der Diskussion mit Kritikern naturschutzmotivierter Eingriffe kann zudem sein, zu verdeutlichen, dass viele Konflikte erst durch vom Menschen verursachte Umstände hervorgerufen werden und deshalb von diesem auch einer Lösung bedürfen können, wobei die Konfliktbewältigung jedoch prioritär an den Ursachen ansetzen muss und etwa Bestandslenkungen nur als zweitbeste — und deshalb nur vorübergehend akzeptable — Lösung zu verstehen sind: Im Falle vieler Seevogelkolonien ist klar, dass diese keines Eingriffs gegen Raubsäuger bedürften, wenn an der Küste die ursprüngliche, typische Dynamik des stetigen gestalterischen Wandels zugelassen würde, die immer wieder aufs Neue vor Raubsäugern sichere Inseln und Halbinseln entstehen und vergehen lässt. Der Naturschutz fordert daher auch vor dem Hintergrund grundlegend notwendiger Veränderungen beim Küstenmanagement bedingt durch den Klimawandel, diese Bedingungen wieder herzustellen.
Problemfeld frei lebende Wildtiere
In der Praxis schwierig zu handhaben ist der Tierschutz-Ansatz, auch frei lebenden Wildtieren im Bedarfsfalle grundsätzlich ein Pflegerecht zuzuerkennen. So fordern Tierschützer an der deutschen Nordseeküste einen flächendeckenden Einsatz von Tierärzten zur Rettung verlassener junger Seehunde (Heuler). Dem mangelt es jedoch – wie in vielen anderen Fällen aus Naturschutzsicht an der naturschutzfachlichen Notwendigkeit. Zudem stellt die natürliche Populationsdynamik von Wildtieren einen Eigenwert von Natur an sich dar, der aus Sicht des Naturschutzes zu respektieren ist. De facto werden die Seehund-Pflegestationen vor allem deshalb auch staatlicherseits unterstützt, um Touristen den Anblick leidender Tiere zu ersparen und „Aktion“ nachweisen zu können. Diskussionswürdig bleibt dabei, ob dem Sentimentalismus der Touristen immer nachzugeben ist.
Die Anerkennung eines allgemeinen Pflege-Erfordernisses für Wildtiere würde weitere Fragen aufwerfen, so u. a. die, wie etwa mit natürlicherweise jedes Jahr in größerer Zahl auftretenden kranken, verlassenen oder anderweitig gehandicapten Tieren in großen Kolonien von Möwen, Seeschwalben oder Kormoranen umgegangen werden müsste.
Viele Tierschützer übertragen hier offensichtlich die — ursprünglich nur für das Verhältnis zu in Obhut genommenen Tieren formulierten — „fünf Freiheiten“ auf frei lebende Wildtiere, ohne sich der grundsätzlichen Widersprüchlichkeit zu den Vorgängen in der Natur bewusst zu sein. Natur lebt vom „Fressen und Gefressen Werden“. Es dominiert gerade in Internet-Foren eine Auffassung, die die emotional negativ berührenden Aspekte von Naturvorgängen mit Leid und Tod als ihren natürlichen Bestandteilen aus dem Bewusstsein verdrängt. Naturschutz bedeutet auch den Schutz von Nahrungsnetzen, auf deren höchsten trophischen Stufen häufig karnivore Prädatoren stehen. Hier liegt der vielleicht tiefste „weltanschauliche“ Dissenspunkt. Letztlich beruht der Streit auf der Ambivalenz von organischer Empfindungsfähigkeit. Diese ist eine evolutionäre „Errungenschaft“, wohingegen das Leid, worin sie sich auch manifestiert, moralisch als ein intrinsisches Übel gilt. Wild lebendes Dasein empfindungsfähiger Organismen ist leidfrei nicht vorstellbar. „Struggling for life“ impliziert eigenes und fremdes Leid. Eine leidfreie Welt ist nicht die Welt der organismischen Natur, wie sie sich faktisch evolutionär entwickelt hat. Naturschützer akzeptieren diese Faktizität, Tierschützer sehen es als den Sinn der Moral, der Faktizität des Natürlichen nicht ihren Lauf zu lassen. Sie erweitern die Verpflichtung, Leid nicht zuzufügen, zu der Verpflichtung, Leid minimieren zu sollen, wo immer es auftritt. Damit gehen sie gegen natürliche Prozesse in der Natur vor. Die Position der Ethikerin Martha Nussbaum steht hierfür exemplarisch.
Auf frei lebende Wildtiere sind aus Naturschutzsicht die „Fünf Freiheiten“ nicht generell übertragbar: „Angst und Stress“, „Schmerz, Verletzung und Krankheit“ sowie „Hunger und Durst“ sind wie der Tod für Wildtiere elementare Bestandteile ihrer natürlichen Umwelt und Lebensweise. Die Vermeidung derartiger Beeinträchtigungen findet nur dann Anwendung, wenn sie in Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten wie dem Nachstellen (Vermeidung von Angst und Schmerz) oder der Gefangenschaft (artgerechte Haltung) stehen. Das „Ausleben normaler Verhaltensmuster“ ist Wildtieren in ihrer natürlichen Umwelt immanent, und muss daher vom Naturschutz nicht gesondert gefördert werden. Alle Faktoren sind ein Grundprinzip des Naturschutzes in seinem Ziel des „Natur Natur sein lassen“.
spannungsfeld Tierschutz und Naturschutz
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6. Februar 2019