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Das Tätigkeitsfeld des NABU umfasste im Jahr 2016 eine Fülle unterschiedlicher Themen und Aufgaben. Sie alle können in einem einen Überblick gebenden Jahresbericht naturgemäß nicht allumfassend und erschöpfend dargestellt werden. Daher stellen die hier aufgenommenen Aspekte nur einen Ausschnitt der Tätigkeiten des NABU Schleswig-Holstein dar. Zur Vertiefung sind jedoch den Beiträgen ergänzende Verweise auf inhaltlich umfangreichere Darstellungen auf den Internetseiten des NABU beigefügt, die zumeist auch Auskunft über die inhaltliche Positionierung des NABU geben. Nicht erfasst sind Aktivitäten der NABU-Kreis- und Ortsgruppen, die sich unabhängig teils eigenen Schwerpunkten widmen. Informationen über regionale Aktivitäten der Untergliederungen des NABU finden Interessierte jedoch zumeist auf den eigenverantwortlich gestalteten Webseiten der NABU-Gruppen.
Im Rahmen der dem NABU vom Gesetzgeber basierend auf EU- und Konventionsrecht gegebenen Möglichkeit, zu geplanten Eingriffen in Natur und Umwelt Stellung zu nehmen und diese ggf. auch auf Rechtsnormität abprüfen zu lassen, ist der NABU Schleswig-Holstein zu über 1.300 Verfahren um Stellungnahme gebeten worden, teils auch über Mehrfachbeteiligungen zum selben Verfahren. In mehr als 500 Stellungnahmen ist dazu einen Rückmeldung an den Vorhabenträger erfolgt, in vielen Fällen wurden Anregungen und Bedenken vorgetragen, die in einigen Verfahren im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes zu Anpassungen von Planungen und Eingriffen geführt haben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Beteiligungsverfahren um rd. 10 % erhöht. In manchen Konfliktfeldern war der NABU aber auch gezwungen, Klage einzureichen, um den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes das notwendige, gesetzlich verankerte Gewicht zu geben. Zumeist war der NABU dabei - auch in Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden - vor Gericht erfolgreich:
Windenergie
Der Ausbau der Windenergienutzung wirft auch für der Nutzung alternativer Energieformen prinzipiell positiv gegenüber stehenden Umweltverbänden in der Umsetzung naturschutzfachliche Probleme auf. In der stark in die Öffentlichkeit getragenen Diskussion wurde die Meinung des NABU zu verschiedenen Vorhaben umfangreich nachgefragt. Die Kieler Landesplanung in der Staatskanzlei hat zudem anlässlich der Diskussion um Mindestabstände von geplanten WKA-Anlagen zu Horststandorten bedrohter Großvogelarten – vom NABU deutlich kritisiert - ursprünglich vorgesehene Tabubereiche für die Windenergienutzung aufgehoben. Neben der Teilnahme an Gesprächen resultierte daraus ein umfangreicher Briefwechsel des NABU mit der Staatskanzlei. Im Verlauf der Diskussion schickte diese dem NABU einen Gebührenbescheid für eine Anfrage, musste diesen aber wegen Mängeln in Form und Inhalt wieder zurücknehmen. Auch der vorgesehene Bau der 380-KV-Leitung an der Ostküste wurde vom NABU in diesem Zusammenhang kritisch begleitet und kommentiert.
Rückbau von AKW
Der NABU hat die eingeleiteten ersten Planungsschritte zum Rückbau der alten AKW in Schleswig-Holstein an den Standorten Brunsbüttel, Krümmel und später folgend Brokdorf begrüßt. Nur der Rückbau der Anlagen bietet nach Ansicht des NABU die Gewähr, dass eine Rückkehr zur Atomkraftnutzung an diesen Standorten für die Zukunft sicher ausgeschlossen ist. Zudem fehlt es in der weiteren Zukunft voraussichtlich an qualifiziertem Fachpersonal, um eine dauerhafte Einkapselung der Anlagen als Alternative zum Abbau überwachen zu können.
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Trauerseeschwalben auf Eiderstedt
Das OVG Schleswig hat der Berufung des NABU in der Umweltschadenklage "Eiderstedter Trauerseeschalben" wegen überstarker Entwässerung der Brut- und Nahrungsgebiete stattgegeben und das Urteil des VG aufgehoben. Damit erreichte in der Bundesrepublik erstmals ein Naturschutzverband ein positives Urteil in einem Umweltschadensfall, der den Bestand der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt sichern soll. Die Entscheidung des OVG wird jedoch derzeit von den Klagegegnern des NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer Revision angegriffen.
Elbvertiefung
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung deuten die klagenden Verbände BUND, NABU und WWF das Urteil als einen Erfolg und bedeutsam für die notwendige Beachtung der deutschen und europäischen Naturschutzvorschriften auch bei großen Infrastrukturplanungen. Das frühere „Wegwägen“ von Naturschutzbelangen führt im Ergebnis der Klage nach heutiger Rechtslage zum Scheitern von Planungen. Dem Naturschutzrecht wurde durch dieses Urteil Respekt verschafft. Das Vorhaben Elbvertiefung in der bisherigen Größe ist erkennbar in einer Sackgasse. Selbst auf der Basis von verharmlosenden Prognosen hat das BVerwG die Auswirkungsprognose der Vorhabenträger für falsch erachtet. Die verbliebenen Probleme sind nur lösbar, wenn auf einen wesentlichen Teil des Vorhabens verzichtet wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Umschlagsmengen rechtfertigt die Elbvertiefung nicht.
A20 - Elbquerung
Das Urteil zur A20-Elbquerung ist zu Gunsten der klagenden Verbände ausgegangen, obwohl das Land in der mündlichen Verhandlung zahlreiche auch gravierende Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses vornehmen durfte. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Kritik der Verbände an der Missachtung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gefolgt und hat deshalb den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Ausführungen des Gerichts zeigen auch, wie wichtig die Öffentlichkeitsbeteiligung für solche Verfahren ist. Sie ist unabdingbar, um die Qualität solcher Verfahren zu gewährleisten.
Angriff auf das Klagerecht
Manche Parteien des Kieler Landtags sind kaum mit den fachlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekten des Naturschutzes in Schleswig-Holstein vertraut. Dies zeigten abenteuerliche Äußerungen in der Öffentlichkeit zum Klagerecht mit diesbezüglich fraglichen Behauptungen zu Kosten und Finanzierung. Der NABU musste daher erneut deutlich machen, dass die beklagten Infrastruktur-Vorhaben in Schleswig-Holstein ökologisch hoch sensible Gebiete und EU-rechtlich gesicherte Umweltaspekte berühren. Ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung bestehenden Rechts zu legen ist ureigene, in der Satzung niedergelegte Aufgabe des NABU. Offensichtlich nicht verstanden wurde, welche wichtigen und verpflichteten Aufgaben der NABU mit den geringen, zur Verfügung gestellten Finanzmitteln des Landes wahrnimmt.
BUND, NABU und WWF begrüßen Herausnahme von Scharhörn aus den Entsorgungsplänen für Hafenschlick und fordern mehr Mitsprache. Mehr →
NABU, BUND und LNV haben gegen die Elbquerung A20 bei Glückstadt geklagt. Heute hat das Gericht die Entscheidung verkündet. Fakten und Hintergründe. Mehr →
Das BVerwG hat im Klageverfahren des NABU die Rechtsfragen geklärt. Der NABU fordert auf Eiderstedt Maßnahmen nach dem USchadG. Das OVG Schleswig muss nun offene Sachfragen klären. Mehr →
Hier erfahren Sie Wissenswertes zur erneuerbaren Energiequelle 'Wind' aus Schleswig-Holstein. Mehr →
Der NABU begrüßt den geplanten Rückbau der AKW in Brunsbüttel, Krümmel und später Brokdorf. Einzig der Rückbau der Anlagen bietet die Gewähr, eine Rückkehr zur Atomkraftnutzung sicher auszuschließen. Mehr →
Geflügelpest
Bereits ab dem 2. November 2016 wurden vom NABU kranke oder tote Reiherenten zunächst an den Ufern des Großen Plöner Sees gefunden, bei denen später die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Der NABU kritisierte, dass vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die internationalen Handelswege von Nutzgeflügel sowie deren Produkte einschließlich Vogelkot, wie auch verschiedene Futterstoffe, die als Überträger in Frage kommen, kaum untersucht wurden und immer wieder die Hauptursache für die Verbreitung der Geflügelkrankheit nur bei Wildvögeln gesucht wurde. Da zwischenzeitlich mehrere Fälle von Geflügelpest in Haltungen bekannt wurden, forderte der NABU umfangreiche Untersuchungen zur Herkunft des Virus und eine aktuelle Kontrolle aller relevanten Bestände. Offen blieb auch 2016, wer für die Infektion der Wildvögel verantwortlich ist. Eine Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Geflügelbestände im Stall wurde an keiner Stelle belegt. Es häuften sich dafür die Nachweise von direkter Infektionsübertragung vom Geflügel einer Haltung auf eine andere.
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Jakobskreuzkraut JKK
Keine andere Wildpflanze hat in den letzten Jahren so sehr für Aufregung und Auseinandersetzungen gesorgt wie das Jakobskreuzkraut (JKK). Seine leuchtend-gelben Blüten sind für die einen Schönheit der Natur und wertvolle Insektennahrung, für die anderen eine gefährliche Giftpflanze, die baldmöglichst ausgerottet werden sollte. Der NABU hielt die Aufregung um das Jakobskreuzkraut jedoch für unnötig. Sowohl die Untersuchungen der auf mit JKK bestandenen Weiden gehaltenen Rinder als auch die zahlreichen Honigproben geben bis heute eher Anlass zur Entwarnung - regionale Schwankungen bei den PA-Werten von Honigen sind im wesentlichen auf das Fehlen einer sommerlichen Blüte anderer Pflanzenarten zurückzuführen. Der NABU resümierte: Wer das JKK auf seinen Flächen wachsen lässt und sich nicht an Mäh- und Ausreißaktionen beteiligen möchte, braucht sich keinesfalls 'schief anschauen' zu lassen, sondern leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
Kormorane
Seit mehreren Jahren brüten Kormorane in Wallnau auf Fehmarn auf einer unzugänglichen Insel mitten im Schutzgebiet. Seit 2010 überträgt der NABU live-Bilder aus dieser Kolonie ins Internet. In der Brutzeit 2016 zeitigten rd. 150 Paare ihr Gelege. Die beiden vom NABU installierten Internet-Webkameras befinden sich am Rand zweier Teil-Kolonien am nördlichen und südlichen Ende der Insel. Insgesamt sind bis heute vier Kameras verteilt über die Insel aktiv, die dem NABU einen fast vollständigen Überblick über die Insel ermöglichen. Nach der erfolgreich verlaufenden Brutzeit wurde das Rast- und Zuggeschehen der Vögel dokumentiert. Im Jahr 2016 Dank finanzieller Förderung durch die Umweltlotterie BINGO neu installiert wurde die Übertragung der live-Töne aus der Kolonie ins Internet. Zudem besteht nunmehr die Möglichkeit, an online-Führungen durch die Kolonien teilzunehmen.
Das Jakobskreuzkraut steht im Focus der Politik. Blinder Aktionismus herrscht ohne gesicherte Erkenntnisse. Eine Art wird instrumentalisiert. Mehr →
Die Geflügelpest grassiert unter Wild- und Nutztieren in Schleswig-Holstein. Der NABU fordert eine ergebnisoffene Untersuchung der Infektionswege. Mehr →
Der NABU bietet via Webcams wieder spannende Einblicke in das Leben einer Kormoran-Kolonie im NABU Wasservogelreservat Wallnau. Mehr →
Der NABU Schleswig-Holstein ist an unterschiedlichen Orten mit seinen Facheinrichtungen vertreten. Diese erarbeiten für den NABU wichtige Grundlagen zum Schutz ausgewählter Arten und Lebensräume und setzen diesbezügliche Projekte um. Die Information der Bevölkerung ist in diesem Rahmen ein weiteres Aufgabenfeld.
NABU-Landesstelle Wasser
Die Landesstelle Wasser hat im Jahr 2016 die Seen in den Fokus der Aktivitäten gerückt. Das BINGO! Projekt „Ökologische Perlen in der Landschaft – Seen in Schleswig-Holstein“ legte dafür den Grundstein. Darin wird auf die ökologische Bedeutung der Seen wie auch deren Gefährdung durch die zunehmende Nährstoffanreicherung aufmerksam gemacht. So hat sich die Wasserqualität nach einer langen Phase der Verbesserung in den 1990er Jahren wieder deutlich verschlechtert.
Die Landesstelle Wasser hat in vielen Exkursionen oder Projekten mit Kindergärten und Schulen wie auch Touristen den Seenschutz thematisiert. Mit Jugendgruppen wurden Seenforschertage durchgeführt, bei der Jugendliche die Wirbellosenfauna von Seen kennenlernen konnten. Zusammen mit dem NABU Mölln wurden stark nachgefragte Exkursionen durchgeführt.
Fachlich setzt sich der NABU vor allem bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für einen verbesserten Gewässerschutz, vor allem gegenüber Nährstoff- und Pestizideinträgen, ein. Intensiv wurde versucht, den Arten- und Lebensraumschutz konkreter in den Managementplänen nach der FFH-Richtlinie zu berücksichtigen, als dies vielfach vom Land vorgesehen war.
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NABU-Landesstelle Schweinswalschutz
„Was man nicht kennt, das schützt man auch nicht.“ Die im Jahr 2014 gegründete NABU-Landesstelle Schweinswalschutz brachte ein Projekt mit dem Ziel der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit auf den Weg. An den Küstenorten zwischen Flensburg und Kiel wurden Informationen zum Schweinswal verteilt und Menschen dazu aufgefordert, Sichtungen zu melden. Für die Finanzierung eines Projektes konnte der NABU die BINGO Umweltlotterie gewinnen sowie Mittel aus dem Artenhilfsprogramm des Landes einwerben. Zudem gingen größere Beträge aus dem speziellen Spenden-Mailing des NABU ein.
Einheimische wie Touristen werden seitdem für das Thema sensibilisiert. Es folgten Presseaktionen, Vorträge und zahlreiche Infostände an der Flensburger Förde, der Schwerpunktregion des Projektes. Von Touristikern und Gemeinden der Region wird die NABU-Öffentlichkeitsarbeit für die Schweinswale als Bereicherung aufgenommen und als Win-win-Situation für die touristische Bewerbung der Region wahrgenommen.
Gemeinsam mit dem Flensburger Fährbetrieb fortgesetzt wurden die ersten Whale-Watching Touren in Schleswig-Holstein. Zum Sommer 2016 lagen ausreichende Erfahrung vor, wo die Tiere zu finden sind. Das Team war in der Folge an 7 von 8 Ausfahrten erfolgreich, Schweinswale den BesucherInnen zu zeigen.
NABU-Fledermausschutz
Die Landesstelle Fledermausschutz des NABU in Bad Segeberg koordiniert wichtige Aufgaben beim Schutz der heimlichen Nachttiere. Insbesondere Gebäude bewohnende Fledermäuse benötigen die besondere Aufmerksamkeit, da in manchen Fällen Konflikte mit dem nächtlichen Mitbewohnern auftreten können, die sich in aller Regel aber Dank professioneller Hilfe lösen lassen.
Eine der Haupttätigkeiten der Segeberger Landesstelle ist der praktische Fledermausschutz im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Fledermäuse in Gebäuden und menschlichen Bauwerken“, finanziert aus Artenschutz-Mitteln des Landes Schleswig-Holstein. Der NABU kümmert sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich um den Schutz der Fledermausarten, die eine ganz besondere Nähe zum Menschen gesucht haben und mit ihm unter „einem Dach“ leben. Hausbesitzern und Mietern, bei denen ein Problem mit ihren tierischen Untermietern aufgetreten ist, wird fachlich versiert und menschlich verständnisvoll geholfen. Der NABU Schleswig-Holstein beteiligt sich über seine Segeberger Landesstelle am bundesweiten Fledermaus-Infotelefon. Zudem kümmert er sich um diverse Fledermausfindlinge.
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Seit Ende 2015 / Anfang 2016 kümmert sich der NABU um die Betreuung der ehrenamtlichen Fledermausschützer/Innen. Er organisiert u.a. zahlreiche Jahresangebote der „Runde Tische“ in Bad Segeberg.
Bearbeitet werden auch zahlreiche Eingriffsvorhaben im Raum Segeberg, aber auch weitere Themen wie die Windkrafteignungsflächen, große Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein und das Thema FFH und Fledermäuse sind Arbeitsfelder. Ein Langzeitthema ist das Infrastrukturprojekt A 20, wo in 2016 sowohl Beteiligungsverfahren, aber auch der Prozess zur A 20 – Elbquerung Schleswig-Holstein anstanden.
Schutzgebiete und Infozentren
Der NABU betreut als größter Naturschutzverband in Schleswig-Holstein fast 60 Schutzgebiete, die zumeist ehrenamtlich gemanagt werden. Einige wenige große, naturschutzfachlich äußerst bedeutsame Gebiete haben eine hauptamtliche Betreuung, wie beispielsweise das Katinger Watt, die Haseldorfer Binnenelbe, die Insel Trischen oder auch das Wattenmeer nördlich Hindenburgdamm. Angebunden an die Schutzgebiete sind in einigen Fällen kleine Natur-Infoeinheiten, Naturstationen und Naturzen-tren, verortet auf der Hamburger Hallig, im Meldorfer Speicherkoog, dem Graswarder, dem Bottsand und vielen mehr.
55 ehrenamtliche Schutzgebietsreferenten und eine noch höhere Zahl an ehrenamtlichen Helfern, die sich kurz- wie auch langfristig engagieren, betreuen die NABU-Schutzgebiete mitsamt den Einrichtungen mit viel Herzblut, Zeit und oftmals jahrzehntelanger Erfahrung. Gästen in den NABU-Schutzgebieten wird ein umfangreiches Programm an Exkursionen und Aktionen geboten (siehe NABU-Veranstaltungskalender). Neben der Öffentlichkeitsarbeit beobachten die Referenten positive und negative Entwicklungen im Schutzgebiet, erfassen Tier- und Pflanzenarten, geben Anregungen für Schutz- und Pflegemaßnahmen und kontrollieren, ob die Ge- und Verbote der jeweiligen Verordnungen eingehalten werden. Die Betreuung von jungen Freiwilligen (BFDler / FÖJler) gehört ebenfalls zum vielfältigen Tätigkeitsbild.
Der NABU veröffentlicht über die Mehrzahl der Schutzgebiete Informationsflyer. So wurden 2016 die Flyer des Sehlendorfer Binnensees, der Wester-Spätinge, der Strandseelandschaft Schmoel und von Holnis neu aufgelegt. Die Gebiete werden durch dieses Medium regional, aber auch überregional in NABU-Einrichtungen, Touristinformationen und öffentlichen Anlaufstellen beworben.
ILu 22. Mai 2017
Der Begleitung der EU- Wasserrahmenrichtlinie misst der NABU in Schleswig-Holstein eine hohe Bedeutung zu. Konsequenz: NABU-Landesstelle Wasser. Mehr →
Seit 2014 widmet sich die NABU-Landesstelle Ostseeschutz u.a. der Öffentlichkeitsarbeit für Deutschlands einziger Walart. Mehr →
Die NABU-Landesstelle Fledermausschutz koordiniert den Fledermausschutz für haupt- und ehrenamtliche Fledermausschützer in Schleswig-Holstein. Mehr →
Der NABU setzt sich für die Sicherung unseres Naturerbes in Schleswig-Holstein ein. Hier finden Sie alle vom NABU betreuten Schutzgebiete. Mehr →
NABU-Naturzentren, -Naturstationen und -Naturinfos des NABU in Schleswig-Holstein - Anlaufpunkte für Ihr Naturerleben im Land zwischen den Meeren! Mehr →
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