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Illegal aufgestellte Drahtgitterfallen bleiben in Betrieb
Chronologie der Tatenlosigkeiten
- 29. März 2010: Fund einer unzulässig aufgestellten Drahtgitterfalle bei Hindorf / Sankt Michaelisdonn im Kreis Dithmarschen. Die Falle ist nicht abgedunkelt und trägt nicht die erforderliche Kennzeichnung, ist also offensichtlich auch nicht registriert und damit illegal. Es erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
- 22. April 2010: Fund zweier weiterer nicht ausreichend abgedunkelter Drahtgitterfallen, eine davon fängisch gestellt, die andere nicht, beide ohne Kennzeichnung, also offensichtlich illegal. Weitere Anzeige bei der Polizei.
- 5. Dezember 2010: Anfrage bei der AGNJ (Arbeitsgemeinschaft naturnahe Jagd e. V., eine Organisation, die sich der ökologisch orientierten und begründeten Jagd widmet) und beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) zu Fragen der Rechtmäßigkeit und Anwendung dieser Drahtgitterfallen.
- Antwort der AGNJ: „... Die AGNJ Schleswig-Holstein lehnt die Fallenjagd grundsätzlich ab. Ihre Fotos deuten darauf hin, dass der Anwender die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht beachtet.“
- Antwort des MLUR (Referatsleiter Forst- und Jagdbehörde Johann Böhling): „Gerne bestätige ich Ihnen, dass alle Kasten- oder Röhrenfallen gem. § 2 der Landesverordnung über die Fangjagd einen abgedunkelten Fangraum aufweisen müssen. Dies führt dazu, dass gefangene Tiere sich ruhig verhalten und die von Ihnen geschilderten Befreiungsversuche unterbleiben. Die Abdunkelung der Fallen auf den von Ihnen übermittelten Fotos ist offensichtlich unzureichend, da durch verschiedene Öffnungen Licht in die Drahtgitterfallen gelangen kann.“
- 6. Dezember 2010: Erneute Anzeige wegen Verwendung der selben illegaler Drahtgitterfallen. Die drei untersuchten Fallen tragen jetzt die ebenfalls rechtlich vorgeschriebene Plomben. Nach einer Mitteilung des Kreises vom 25. Februar 2008 wurden die Fallen vom Landesjagdverband (Herrn Jürgen Eckardt), abgenommen und gekennzeichnet. Aus den nachträglich vorliegenden Kennzeichnungen ergeben sich zwei Möglichkeiten: 1. Der Landesjagdverband hat illegal aufgestellte Fallen genehmigt oder 2. die Plomben sind gefälscht.
- 22. Dezember 2010: Die beanstandeten Fallen werden "unbeeindruckt" weiter verwendet.
- 14. Januar 2011: Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Korruption.
Bis heute (letzte Kontrolle am 4. März 2011) hat sich nichts getan... die illegalen Fallen werden weiter verwendet, haben inzwischen eine offizielle Plombe...
Die Oberste Jagdbehörde des Landes Schleswig-Holstein fühlt sich nicht zuständig, ebenso gibt die Untere Jagdbehörde den Fall zwar an die Bußgeldstelle ab, wird aber nicht weiter aktiv... und die Fallen werden weiter und nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwendet!
Verfolgung verschärfen!
Die Vorkommnisse dokumentieren nicht zum ersten Mal rechtlich relevante Verstöße gegen geltendes Jagdrecht, die nicht oder nicht in ausreichendem Maße verfolgt werden - zu Lasten der davon betroffenen Tiere.
Der NABU fordert vor diesem Hintergrund erneut:
- Eine vernünftige Begründung für die Verfolgung von Raubsäugern gibt es nach wie vor nicht. Die Jagdpraxis zeigt deutlich, dass gegen tierschutzrelevante Aspekte immer wieder verstoßen wird. Fangjagd- und Landesjagdzeitenverordnung sind zeitgemäß zu überarbeiten und Erkenntnisse des Tier- und Naturschutzes entsprechend einzuarbeiten.
- Die Verfolgung von Verstößen muss intensiviert werden. Die unteren Jagdbehörden müssen strikt gegen jagdliche Verfehlungen vorgehen und notfalls Fallen und Jagdscheine einziehen.
ILu 16. März 2011