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NABU-Leitfaden mit Tipps für Bürger, Ermittlungsbeamte und Behörden
Viele Greifvogelarten sind im Bestand bedroht und stehen seit Jahren auf den Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Tierarten. Ein Grund dafür sind die Auswirkungen illegaler Verfolgung durch den Menschen, die das Überleben vieler Arten bei uns nachhaltig gefährden. Auch in Schleswig-Holstein existiert das Problem: So wurden im Zeitraum 2010 bis 2020 insgesamt 61 Fälle illegaler Verfolgung registriert. Betroffen waren 14 Kreise und kreisfreie Städte, wobei die Schwerpunkte in Dithmarschen und Neumünster liegen. Betroffen waren 79 Greifvögel und Eulen mit 10 Arten. Die häufigste betroffene Art ist der Mäusebussard mit 30 Tieren, gefolgt von Seeadler mit 19 und der Rotmilan mit 17 Tieren. Von den Seeadlern wurden 16 vergiftet und drei Vögel abgeschossen (alle Angaben: Komitee gegen den Vogelmord e.V., Bonn).
In einem Leitfaden geben geben der NABU und das Komitee gegen den Vogelmord Tipps für Bürger, Ermittlungsbeamte und Behörden, die mit derartigen Fällen konfrontiert werden. Auch für Schleswig-Holstein sind diese Infos sicher anwend- und nutzbar (s. Internetseite unten).
Die Feststellung von Greifvogelverfolgung in der freien Landschaft führt alleine leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
Leitfaden zum download
Was ist zu tun?
- Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
- Auch wenn die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht sollte auf jeden Fall alles umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentiert werden. Fallen, Köder oder Tiere sollten dabei möglichst nicht berührt werden.
- Danach sollte zunächst so schnell wie möglich die zuständige Polizeidienststelle informiert und um Entsendung eines Streifenwagens gebeten werden (Notrufnummer 110). Die Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen aber unter Umständen unterstützen.
- Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei in der Nähe aus.
- Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit Greifvogelverfolgung zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Auffindeort zu kommen,weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss. Die Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet die Polizei zu unverzüglichen Maßnahmen.
- Gibt es möglicherweise weitere Zeugen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können? Falls ja, weisen Sie die Polizei darauf hin.
- angeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Beweismittel, die daher auf jeden Fall von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten.
- Verletzte Greifvögel sollten umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden.
- Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten, der Dienststelle und die Tagebuchnummer.
- Falls Sie nur einen vagen Verdacht haben und sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt, stehen Ihnen die Experten des Komitees gegen den Vogelmord und des NABU mit Rat und Tat zur Seite.
- Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Achtung! Bei Kontakt mit vergifteten Tieren und Ködern immer Handschuhe verwenden.
- Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht.
Wer in Schleswig-Holstein einen Verdachtsfall oder eine nachgewiesene Verfolgung bemerkt, kann sich hier weiter informieren und sich an den NABU wenden. Hier werden entsprechende Fälle dokumentiert.
Hier können Sie Ihre Beobachtung melden!
Komitee gegen den Vogelmord
Arbeitsgruppe Greifvogelschutz
An der Ziegelei 8, 53127 Bonn
Tel. 02 28-66 55 21, axel.hirschfeld@komitee.de
NABU Schleswig-Holstein
Tel. 04321-75720-70
Ingo.Ludwichowski@NABU-SH.de
ILu, akt. 9. April 2022