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Jetzt Mitglied werden!Mäusebussard Opfer von Schlagfalle
Illegal aufgestellte Schlagfallen im Meldorfer Speicherkoog
9. Juni 2006: David Zopf, NABU Helfer im NABU Nationalparkhaus Wattwurm, machte am 31. Mai 2006 im Meldorfer Speicherkoog / Kreis Dithmarschen an der Grenze des Naturschutzgebietes Kronenloch bei einem Kontrollgang zur Erfassung der Brutvögel eine überaus grausame Entdeckung: Ein Mäusebussard hatte sich dort mit seinen Fängen in einem Abzugseisen gefangen. In einem zweiten Eisen fanden sich nur die Füße einer Krähe. Der NABU nimmt dies zum Anlass, Landwirtschaftsminister von Boetticher aufzufordern, sich auf Bundesebene für ein vollständiges Verbot der Fangjagd einzusetzen.
Das Szenario am Fundort - einer offenen Wiesenfläche - mutete dem Finder einiges zu. In einer Schlagfalle ein zappelnder Mäusebussard, dem beim Zuschnappen der Fallenbügel beide Füße zertrümmert wurden. In einer zweiten Falle die abgetrennten Füße einer Krähe. Beide Fallen offen ohne den nach der Fangjagdverordnung vorgeschriebenen Fangbunker, jeweils mit einer toten Bisamratte beködert. Glück für den NABU Helfer aus Thüringen, dass er sich nicht bei früheren Gängen selbst verletzte, denn auch das vorgeschriebene Schild "Vorsicht Falle - Verletzungsgefahr" verbunden mit einem zur Warnung dienendem Piktogramm fehlte gänzlich.
Trotz großer Grausamkeit: Einsatz erlaubt
Der qualvolle Fang mit Abzugseisen ist in Schleswig-Holstein zwar - trotz wiederholten Protestes des NABU, aber auch der Arbeitsgemeinschaft naturnahe Jagd AGNJ und Tierschutzverbänden - u.a. für die Tötung von Mardern und Füchsen erlaubt. Es muss aber nach der Fangjagdverordnung aus dem Jahr 2002 durch verdecktes Aufstellen in Bunkern mit Zugangsmöglichkeiten nur für die Zielarten Fuchs und Marder sichergestellt sein, dass sich kein anderes Tier darin fangen kann. Dies ist im konkreten Fall nicht sichergestellt gewesen - offensichtlich kein Einzelfall, wie schon frühere Ereignisse gezeigt haben.
Ähnlicher Fall bekannt
Bereits Ende Mai 1996 fanden Naturschützer im Speicherkoog in einem Tellereisen im Ostteil des NSG Wöhrdener Loch ein Rohrweihen-Männchen. Das eingeleitete Verfahren gegen den Jäger, der sich gemeldet hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen ein Bußgeld von 500 DM eingestellt.
Gerade die Tatsache, dass Totschlagfallen immer wieder nach unendlichem Leiden zum qualvollen Tod der Beute führen, wenn etwa auch Waschbären statt mit dem Genick nur mit den Pfoten gefangen sowie andere gesetzlich geschützte Arten nicht nur bei falscher Handhabung beeinträchtigt werden, macht diese Art der Jagd auch aus Tierschutzsicht inakzeptabel.
Fortgang des Verfahrens
Die Fallen waren verplombt und gekennzeichnet, so dass der verantwortliche Aufsteller ermittelt werden konnte. Der NABU hat Anzeige bei der Polizei erstattet und den Fortgang des Verfahrens aufmerksam verfolgt. Das Amtsgericht hat den Jäger mittlerweile zu einer Geldstrafe verurteilt.
NABU fordert Initiative des Ministers
Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der in der Verordnung vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge der Jäger. Der NABU erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung, die Fallenjagd wegen erwiesener negativer Auswirkungen auf geschützte Tierarten und aus Tierschutzgründen vollständig zu verbieten. Er fordert den Landwirtschaftsminister auf, sich auf Bundesebene für ein vollständiges Verbot der Jagd mit Fallen einzusetzen. Dies wäre auch ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau: Damit könnte auch die schleswig-holsteinische Fangjagdverordnung u.a. mit Bauartzulassungsprüfungen, der aufwändigen Registrierungen der Fallen und entsprechenden Ausbildungsvorschriften für die Jäger, die an dieser grausamen Form der Jagd festhalten, entfallen.