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Kein Ende beim Missbrauch - NABU fordert Einstellung der Fangjagd
10. Februar 2010: Im Spätherbst 2009 wurde eine Spaziergängerin zwischen Klixbüll und Leck nahe der B 199 auf eine lebende Fasanen-Henne aufmerksam, die sich in einer Drahtgitterfalle gefangen hatte. Hier wurden zu diesem Zeitpunkt insgesamt zwei Schütten, drei Röhrenfallen und mehrere Drahtgitterfallen durch den Jagdpächter unterhalten. Im November 2009 fand die Entdeckerin, die den Vorfall mittlerweile dem NABU gemeldet hatte, in der gleichen Drahtgitterfalle eine qualvoll verendete Fasanen-Henne. Entsetzt meldete Sie daraufhin den Gebrauch der Fallen auch der Polizei in Leck, die sofort mit dem Forstamt und dem Fallensteller Kontakt aufnahm. Nach dem Vorfall wurden die Fallen nicht mehr fängisch gestellt. Doch damit fand deren illegaler Einsatz kein Ende.
Mitte Januar 2010 wurden die Fallen erneut gestellt aufgefunden. Zur großen Verwunderung musste die Beobachterin des Treibens nun feststellen, dass die Drahtgitter- und Röhrenfallen mit Getreide ausgestreut waren - offensichtlich, um damit Vögel zu fangen. Deren Fang mit Fallen ist aber rechtlich unzulässig. In offen gestellten Drahtgitterfallen können sich die Tiere erheblich verletzen.
Schreiben an Jagdbehörde
Nun sah sich die Beobachterin veranlasst, in einem Schreiben an die Untere Jagdbehörde des Kreises Nordfriesland auf die rechtlich eindeutig illegale Aufstellung der Fallen hinzuweisen und um die Klärung des Sachverhaltes zu bitten.
Fußend auf der Fangjagdverordnung des Landes stellten sich dabei folgende Fragen:
- Warum werden im Winter Drahtgitterfallen in Betrieb genommen, die nach der gültigen Fallenjagdverordnung ausschließlich zur Jagd auf Wildkaninchen und Jungfüchse genutzt werden dürfen, die nur im Frühsommer und Sommer angebracht ist? Diese Fallen werden zudem ausschließlich direkt an deren Bauen gestellt. Es gibt jedoch nach der Beobachtung weder Fuchs- noch Kaninchen-Baue in der Umgebung.
- Warum wird eine Falle, die ausschließlich für den Fang von Jungfüchsen sowie Kaninchen vorgesehen ist, mit Getreide bestückt? Sie kann nicht für den Fang von Ratten bestimmt sein, da direkt unter der Schütte selbst eine Nagerfalle unterhalten wird.
- Warum werden diese Fallen für den Lebendfang nicht, wie nach der Fangjagdverordnung vorgeschrieben, im 2-Stunden- Rhythmus kontrolliert, so dass Tiere nicht unsachgemäß gefangen werden und qualvoll verenden müssen? Wegen der aktuellen Schneelage ließ sich sehr gut nachvollziehen, dass die Fallen oftmals nur alle 24 Stunden kontrolliert wurden.
- Lediglich eine der drei Röhrenfallen war mit der vorgeschriebenen Plombe zur Kennzeichnung und Identifizierung des Fallenstellers versehen. Weder die beiden anderen Röhrenfallen noch die Drahtgitterfallen waren gekennzeichnet. Auch fehlte am Fangort die nötige Kennzeichnung mit einem Warnhinweis.
Mittlerweile hat sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Beobachterin gemeldet - und offenbarte dabei ein erschreckendes Maß an Unkenntnis über die gesetzlichen Grundlagen der Fallenjagd. Dabei zeigte sich erneut auch, dass Untere Jagdbehörden die persönlichen Daten von Meldern von Verstößen entgegen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes rechtswidrig weiter geben - eine Praxis, die vom Kieler Datenschutzbeauftragten zuvor bereits deutlich kritisiert worden war. Die Jagdbehörde des Kreises Nordfriesland nimmt derartige Verstöße gegen das Jagdrecht offensichtlich auf die leichte Schulter und ist nicht bereit, selbst zu ermitteln und konkrete Schritte gegen die tierquälerische Praxis zu unternehmen.
Fallenjagd verbieten!
Für den NABU ist der Vorfall ein weiterer Beleg dafür, dass viele Fallensteller nicht ausreichend über die rechtlichen Bedingungen der Fallenjagd informiert sind. Fallen werden illegal und nicht dem Tierschutz konform betrieben. Die Beaufsichtigung und Kennzeichnung der Fallen erfolgt nur in unzureichendem Maße. Die rechtlich vorgeschriebene Ausbildung der Fallensteller bleibt damit weiterhin ungenügend. Das Umweltministerium in Kiel bekommt den Missbrauch nicht in den Griff. Leidtragende sind Tiere, die den Zielen des Natur- und Tierschutzes widersprechend qualvoll in den Fangkäfigen umkommen.
Der NABU fordert daher erneut, die Fallenjagd zu verbieten, da sie in vielen Fällen trotz vorgeschriebener Ausbildung der Fallensteller nicht dem Tierschutz konform erfolgt und der zur Begründung der Fallenjagd angeführte Grund, Raubsäuger 'bekämpfen' zu müssen, seit langer Zeit naturschutzfachlich widerlegt ist.
ILu 10. Februar 2010