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Öffentliche Debatte zur A 20

Eine Klarstellung des NABU Schleswig-Holstein

Die Debatte um den Weiterbau der A20 ist mittlerweile stark emotional aufgeladen. Die Umweltverbände werden nicht selten als Sündenböcke für den Baustopp dargestellt. Es werden Halbwahrheiten und Übertreibungen verbreitet, die einer sachlichen Debatte abträglich sind.

Liegt es an den Umweltverbänden oder an der fehlerhaften Planung, dass bei Bad Segeberg noch kein Autobahnverkehr fließt?  - Foto: Helge May

Liegt es an den Umweltverbänden oder an der fehlerhaften Planung, dass bei Bad Segeberg noch kein Autobahnverkehr fließt? - Foto: Helge May

Folgende Punkte möchten wir richtigstellen:

Aussage 1: Die Umweltverbände sind schuld daran, dass es mit der A20 nicht weitergeht.

Im November 2013 hob das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den Segeberger Abschnitt 3 auf, nachdem die Umweltverbände dagegen geklagt hatten. Sind also die Umweltverbände schuld am Stillstand?

Das Bundesverwaltungsgericht wollte den Verbänden keinen Gefallen erweisen. Der Planfeststellungsbeschluss war fehlerhaft und mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen. Die Verbände waren lediglich jene, die diese Rechtsverstöße moniert hatten. Der Fehler lag also bei der Planungsbehörde.

Jene, die sich seither beschweren, dass die Verbände geklagt hatten, müssen sich dann folgende Fragen stellen: Wäre es ihnen lieber gewesen, die A20 auf nicht rechtssicherem Boden zu bauen?

Aussage 2:  Der Bau von Abschnitt 3 kann sofort beginnen, wenn nicht die Umweltverbände wieder klagen.

Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen verkündete, dass mit dem Bau von Abschnitt 3 sofort begonnen werden könne, wenn nur die Umweltverbände nicht wieder klagen. Und diese Aussage fand breiten Widerhall in der Berichterstattung.

Durch das Sündenbock-Narrativ und seine stetige Wiederholung ist der Perspektivwechsel vollends gelungen: „Wenn nur die Umweltverbände nicht wieder klagen.“ Diese Aussage verstellt den Blick auf das, worum es wirklich geht: „Wenn nur der Beschluss dieses Mal frei von Rechtsfehlern ist.“

Damit werden Verantwortungsbereiche verschoben. Sollen die Verbände am Ende dafür verantwortlich sein, dass die Planung nicht rechtskonform ist und deshalb mit dem Bau nicht sofort begonnen werden kann? Oder ist es nicht viel mehr so, dass die Planungsbehörde in der Verantwortung steht, den Beschluss erst dann zu erlassen, wenn er frei von Fehlern ist?

Aussage 3: Bislang haben die Umweltverbände eine Klage noch nicht ausgeschlossen.

Die Aussage ist zwar richtig, aber irreführend. Solange uns der Planfeststellungsbeschluss nicht bekannt ist, können wir auch keine Klage ausschließen. Wer würde von vornherein eine Klage ausschließen, bevor sie*er die betreffenden Unterlagen prüfen konnte?


Frontansicht einer fliegenden Fledermaus

Fransenfledermaus - Foto: Marko König

Aussage 4: Die Umweltverbände sollen sich doch konstruktiv beteiligen!

Es fehlt nicht an Stimmen in Politik und Öffentlichkeit, die die Umweltverbände seit jeher immer wieder zu konstruktiver Zusammenarbeit ermahnen. Wer aber von Ihnen hat genau hingeschaut oder mit uns das Gespräch gesucht? Wir bringen uns seit jeher konstruktiv ein!

Wir haben zahlreiche Stellungnahmen verfasst, Gespräche mit Behörden und der DEGES geführt und auf Fehler hingewiesen. Fehler, die sonst unerkannt geblieben wären. Zuletzt haben wir ein Fledermausgutachten in Auftrag gegeben und der DEGES zur Verfügung gestellt, damit sie die Ergebnisse direkt bei der Planung berücksichtigen kann. Wenn wir gewollt hätten, hätten wir auch anders gekonnt. Wir hätten alle Fehler und das Gutachten zurückhalten können, bis der Planfeststellungsbeschluss kommt. Und dann hätten wir sie erstmals vor Gericht präsentiert. So sind wir aber gerade nicht verfahren – im Sinne konstruktiver Zusammenarbeit und um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Für den Abschnitt 3 haben wir auch Alternativkonzepte vorgelegt, damit dieser Abschnitt möglichst umweltverträglich realisiert und das Segeberger Verkehrschaos gelöst werden kann.

Um was genau geht es jenen also, die von uns konstruktive Beteiligung fordern?

Aussage 5: Aber die Verbände lehnen die A20 doch kategorisch ab?!

Ja, das stimmt.

Die Naturschutzverbände stehen in Fundamentalopposition zur A20. Insofern ist für uns die beste Lösung, wenn die A20 nicht gebaut wird. Für die Stadt Bad Segeberg wollen aber auch wir eine gute und naturverträgliche Lösung herbeiführen. Und auch ansonsten setzen wir uns trotz Ablehnung der A20 dafür ein, dass wenn sie gebaut wird, sie dann möglichst naturverträglich sein wird. Möglichst naturverträglich? Genauer: So wenig naturschädlich wie möglich.

Fundamentalopposition bedeutet für uns nicht, dass wir uns nicht konstruktiv einbringen würden.

Aussage 6: Den Umweltverbänden sind die Belange der Segeberger egal.

Das stimmt nicht. Es handelt sich hierbei um ein Scheinargument, welches das Sündenbock-Narrativ befeuern soll.

Obgleich wir die A20 insgesamt ablehnen, haben wir für den Segeberger Abschnitt frühzeitig Konzepte für eine alternative Trassenführung vorgelegt. Diese Konzepte sehen eine Tunnellösung vor. Es würde das Verkehrschaos entwirren und zugleich für mehr Umweltschutz sorgen. Planungsbehörde und Politik ist das Konzept bekannt, doch sachlich wurde sich damit nie auseinandergesetzt. Denn: Das Tunnelkonzept wäre teurer.

Dass Infrastrukturprojekte in Deutschland teurer werden als ursprünglich veranschlagt, ist mittlerweile landauf, landab Realität und sorgt für viel Verdruss.  Teuer wäre es übrigens auch, die Plantrasse so zu realisieren, dass die schlimmsten Folgen für Natur und Umwelt vermieden werden würden. Aber auch dazu haben die Verbände ihre Positionen dem Land und der DEGES mitgeteilt.

 

AS/SL 19.03.2025


56 KB - Offener Brief des NABU-Landesvorsitzenden zur A20 an Verkehrsminister Madsen (18.03.2025)
65 KB - Klarstellung des NABU SH zur Debatte um die A 20 (19.03.2025)

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