A20 bei Bad Segeberg: Alle Fehler behoben?
NABU in kritischer Erwartung des kürzlich erteilten Planfeststellungsbeschlusses



Derzeitiges Autobahnende bei Bad Segeberg - Foto: Wikipedia
Gute zwölf Jahre nach dem juristischen Stopp des dritten Abschnittes der A 20 bei Bad Segeberg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig übergibt das Land die Unterlagen zur Fehlerheilung der DEGES. Der Beschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziebar. Das kam für die Naturschutzverbände in zweierlei Hinsicht überraschend: Zum einen deshalb, weil die Planung bis vor Kurzem noch teils massive Mängel aufwies, zum anderen deshalb, weil sie die Nachricht nur den Pressemitteilungen entnehmen konnten. Der Planfeststellungsbeschluss liegt den Naturschutzverbänden noch nicht vor, über Inhalte ist nichts weiter bekannt.
Natürlich werden die Naturschutzverbände das Papier, welches ab April ausgelegt werden soll, aufmerksam studieren und überprüfen, inwieweit den seit Jahrzehnten vorgetragenen Problemen Rechnung getragen wurde. Sprich, ob Maßnahmen vorgesehen sind, um die gravierenden Einflüsse auf Natur und Umwelt abzuschwächen, auszugleichen und das Vorhaben damit mit geltendem Umweltrecht in Einklang gebracht worden ist. Erst danach können die Verbände entscheiden, ob Rechtsmittel notwendig sind.
Tatsächlich wird beispielsweise gerne angeführt, dass die DEGES alleine für die Sicherung der Fledermausflugwege zur Segeberger Kalkberghöhle 14 Brücken und Tunnel vorgesehen habe. Dabei wird nicht gesagt, dass hier unter anderem auch Bauwerke aufgezählt werden, die Fließgewässer überbrücken und so eine Querung auch für den Verkehr überhaupt erst möglich machen oder dass ein Tunnel für Fußgänger und Fahrräder auch als Fledermausquerung dienen soll.
Doch die jetzt noch großen und bislang nicht geklärten Probleme im Segeberger A 20-Abschnitt wurden von Seiten der Naturschützer ausgiebig und umfassend seit Jahren vorgetragen und sind den Planern deshalb hinreichend bekannt. Von daher ist der NABU nun gespannt, inwieweit hier noch im Planfeststellungsbeschluss nachgebessert worden ist.
Gänzlich unakzeptabel empfinden die Naturschützer die Äußerungen von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Der wünschte sich einerseits eine bessere und verbindlichere Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden bei solchen Infrastrukturprojekten, möchte aber anderseits deren Mitwirkungsrechte deutlich einschränken. Für einen Politiker wie Minister Madsen ist es selbstverständlich legitim, sich demokratische Mehrheiten zu suchen, um aus seiner Sicht nicht gut geregelte Dinge zu verändern. Es ist jedoch unangemessen, andere demokratische Vertreter oder Institutionen, die nur ihr verbrieftes juristisches Recht wahrnehmen, um Dinge noch zum Besseren zu wenden, in die Ecke von Dauernörglern und Quertreibern zu stellen.
Die großen Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein arbeiten seit Jahrzehnten konstruktiv-kritisch und völlig transparent an Projekten wie der A 20 mit. Dies herabzuwürdigen ist ebenfalls Gift für eine demokratische Gesellschaft. Nicht über-, sondern miteinander reden, das sollte hier das Ziel sein.
Dass bei Bad Segeberg eine gute Lösung für Mensch und Natur gefunden werden muss, ist allen Beteiligten völlig klar. Auch hierzu habe es seitens der Naturschutzverbände immer wieder sachliche Vorschläge gegeben, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Naturschutzverbände hoffen nun, dass man ihre sachlichen Einwände zu einzelnen Problemen zur Kenntnis genommen und im Planfeststellungsbeschluss entsprechend gewürdigt hat. Ob dies nun so kurzfristig gelungen ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zeigen müssen.
AS/EK 17.03.2025