Zielvereinbarung Landwirtschaft: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein
NABU fordert verpflichtende Maßnahmen zum Schutz der überdüngten Ostsee



Blaualgenteppich auf der Ostsee: Durch die Überdüngung der Ostsee wird die Algenblüte weiter beschleunigt. Die Folge sind die weitere Zunahme sauerstoffarmer Gebiete, so genannter Todeszonen. - Foto: GEOMAR/Klaus von Bröckel
Die jüngst von den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie von Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände unterzeichnete Zielvereinbarung Landwirtschaft, Teil des „Aktionsplans Ostseeschutz 2030“ der schleswig-holsteinischen Landesregierung, wird vom NABU massiv kritisiert. Grundsätzlich unterstützt der NABU sinnvolle und dringend benötigte Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoff- und Phosphoreinträgen in die Ostsee, doch die freiwilligen Vereinbarungen sind völlig unzureichend.
„Das Prinzip der Freiwilligkeit hat in den letzten Jahrzehnten keine durchgreifenden Erfolge gebracht. Die Landesregierung muss sich im Klaren sein, dass ein ordnungsrechtlicher Rahmen notwendig ist, um die gesetzlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) überhaupt einmal zu erreichen“, so der NABU. Das Sorgenkind Ostsee braucht lange, um sich zu erholen. In der Zwischenzeit werden die massiven Nährstoffeinträge aus den überdüngten Flüssen, die in die Ostsee fließen, den Zustand weiter verschlechtern. Sogenannte Todeszonen, durch diese Überdüngung verursachte sauerstoffarme Gebiete, sind seit Jahren bereits traurige Realität – und zwar in einer Größenordnung von mindestens einem Sechstel der Fläche der gesamten Ostsee.
Die Zielvereinbarung sieht eine freiwillige Reduzierung von Stickstoff um 400 Tonnen und von Phosphor um 13 Tonnen bis zum Jahr 2035 vor – das wären innerhalb von zehn Jahren lediglich 6 Prozent der aktuellen Nährstoff-Fracht! Dieser Plan bleibt weit hinter den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zurück – er ist sogar schlichtweg mit dieser unvereinbar. Denn: Gefordert sind ganze 34 Prozent Einsparungen für Stickstoff und 30 Prozent für Phosphor. Für die schleswig-holsteinischen Ostseezuflüsse entsprechen diese Zahlen einem jährlichen Minderungsbedarf von beträchtlichen 2.165 Tonnen Stickstoff und 68 Tonnen Phosphor bis 2027. Nur so sind die unmissverständlich gesetzlich festgelegten Ziele noch zu erreichen.
Land hinkt bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Nährstoff-Einsparungen um ein Vierteljahrhundert hinterher
Bislang hängt das Land Schleswig-Holstein durch die verschleppte bzw. verpasste Umsetzung notwendiger Maßnahmen in den letzten 25 Jahren aber weit hinter dem Anspruch zurück, eine durchgehende Verbesserung der Binnengewässer hinsichtlich ihrer ökologischen Qualität zu erreichen – und das nur zwei Jahre vor Ablauf der Fristen der EG-WRRL. Schleswig-Holstein hat die von der Europäischen Kommission gesetzte Frist zur ernsthaften Unterbindung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft bereits zweimal verlängert und muss sich vor der EU-Kommission auch dafür verantworten.
„Es muss alles darangesetzt werden, die Nährstoffeinträge in die Umwelt endlich auf ein naturverträgliches Niveau zu senken. Das darf nicht noch weiter verzögert werden“, fordert Sonja Sporn, Gewässerschutz-Expertin der Landesstelle Wasser beim NABU Schleswig-Holstein. „Der nun geplante Umfang erscheint aufgrund seiner minimalen Wirkung vor dem Hintergrund der kranken Ostsee fast schon bedeutungslos. Noch dazu, wenn die Maßnahmen auf Freiwilligkeit beruhen.“
Große Teile der Vereinbarung sind aus Sicht des NABU nicht weit genug gedacht, es bleiben zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der Messbarkeit und der Verortung der Maßnahmen zur angepassten landwirtschaftlichen Nutzung sowie zum Stoffrückhalt. Die Landesregierung muss zügig handeln und verpflichtende Programme zur Nährstoffreduktion einführen, wie etwa die Förderung von naturnahen, breiten Gewässerrandstreifen und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten im Ackerland. Auch müssen entsprechende Förderprogramme zum Einsatz der neuen Hybrid-Landwirtschaft entwickelt werden, die das Beste aus den beiden Systemen „bio“ und „konventionell“ herausholt. Ökolandbau soll produktiver und die konventionelle Anbauweise soll ressourcenschonender und tierwohlgerechter werden.
Es bleibt die Frage unbeantwortet, wann die Landesregierung die nötige Ernsthaftigkeit erkennen lassen wird, wirkungsvolle Maßnahmen aufzustellen und gezielt umzusetzen, um einen spürbaren Schutz der Ostsee durchzusetzen und langfristig sicherzustellen. Es gilt, endlich eine echte Verantwortung für unsere Lebensgrundlagen zu übernehmen. Allein mit Lippenbekenntnissen und der Einsetzung von Ostseebeiräten, wie es die Zielvereinbarung Landwirtschaft vorsieht, ist es nicht getan. Die Zeit des Redens ist längst abgelaufen, jetzt muss die Aktion folgen.
SSp / EK 29.01.2025