Hoffnung auf fachgerechte Planung
NABU zur angeblichen A20-Klagedrohung
Zu Verlautbarungen über eine angebliche „A20-Klagedrohung“ stellt der NABU Schleswig-Holstein fest:
Grundlage für eine Prüfung von Klageschritten gegen ein Vorhaben kann schon aus formaljuristischen Gründen nur eine vorliegende, genehmigte Planung bzw. Plananpassung bzw. -änderung sein. Davon ist man in Schleswig-Holstein im Falle der A20 bei Bad Segeberg noch deutlich entfernt. NABU, BUND und Verkehrsministerium hatten sich bei einem gemeinsamen Gespräch nach dem Urteil darauf verständigt, zunächst die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG in Leipzig abzuwarten, um dann zu prüfen, welche Folgerungen daraus für eine naturschutzfachlich und –rechtlich konforme Realisierung des Vorhabens zu ziehen sind. Naturschutzrecht ist in der Praxis kein Verhinderungs-, sondern vor allem ein Anpassungsrecht. Das BVerwG in Leipzig hatte den Bau der A20 gestoppt, da das Gericht schon in der Verhandlung und in der mündlichen Urteilsbegründung erhebliche planerische Mängel bzgl. des Schutzes von Fledermäusen und FFH-geschützen Lebensräume attestiert hatte und dabei auch die Findung der jetzt gewählten Trasse als nicht rechtskonform beurteilte. Das schriftliche Urteil wird für Anfang März 2014 erwartet.
Dem folgend gibt es seitens des NABU keine irgendwie geartete Klageandrohung in Sachen A20, da dafür schlicht schon die sachliche Grundlage fehlt. Ob der NABU später Rechtsmittel nutzen wird, hängt schlicht davon ab, ob das Land die Hinweise im Urteil im gebotenen Umfang berücksichtigt. Der NABU geht derzeit davon aus, dass das Land heute – im Gegensatz zu der rechtswidrigen früheren Planung – berechtigten Belangen des Naturschutzes nun das gebotene Gewicht gibt. Dazu gehört auch, für die Planung endlich naturschutzfachlich notwendige Daten nach dem Stand der Technik zu erheben und es nicht bei zweifelhaften „Potentialanalyen“ zu belassen. Erst wenn erstere vorliegen, ist es überhaupt möglich, zu beurteilen, wo und wie ggf. ein Neubau der A20 vollzogen werden kann. Über mögliche andere Trassenverläufe zu diskutieren, ohne diese Grundlagen zu kennen, ist für den NABU schlicht verfrüht.
„Die Frage ist für die über 20.000 Mitglieder des NABU in Schleswig-Holstein nicht, ob Fledermäuse wichtiger sind als Menschen, sondern ob eine ungenügende Planung unter der wesentlichen Verantwortung von früheren CDU-Verkehrsministern über die Einhaltung geltenden Naturschutzrechts zum Schutze unseres gemeinsamen Naturerbes gestellt wird“, so NABU-Landesgeschäftsführer Ingo Ludwichowski abschließend.
ILu 27. Februar 2014
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