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Jetzt Mitglied werden!NABU fordert Ausweitung der Aal-Schonzeiten
Nur drastische Schutzmaßnahmen können den vom Aussterben bedrohten Aal noch retten




12. Dezember 2022 - Am 12. Dezember 2022 kommen die europäischen Ministerinnen und Minister für Fischerei zusammen, um eine politische Einigung über die Fangrechte für 2023 zu erzielen. Der Rat wird auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission auch darüber beraten, ob der nach der internationalen Roten Liste akut vom Aussterben bedrohte Europäische Aal eine Schonzeit von sechs Monaten erhalten soll. Der NABU fordert erneut seine ganzjährige Schonung!
Der NABU hält an seiner Forderung der ganzjährigen Schonung fest, denn der Rat für Meeresforschung (ICES) und das bundeseigene Thünen-Institut hatten aktuell nicht nur ein komplettes Fang- und Besatzverbot gefordert, sondern zusätzlich die Unterlassung sämtlicher menschlicher Passivbedrohungen (z.B. Wasserkraft-Turbinen, Eutrophierung durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft) für den Aal eingefordert.
Der NABU mahnt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene halbjährige Schonzeit für den Aal nur halbherzig ist. Fischereiminister Cem Özdemir bleibt aufgefordert, sich vehement für eine deutliche Verbesserung des Schutzes einzusetzen.
Schon Dorsch und Hering, die einstigen Brotfische der Ostsee, wurden gegen die ICES-Empfehlungen ihres vollständigen Schutzes bereits an den Rand des Aussterbens gebracht. Heute dürfen sie deshalb nicht mehr gefangen werden. Wenn nun die Schleifischer den Aal zu ihrem neuen Brotfisch erklären und meinen, das Aussetzen von Hunderttausenden vor Frankreich gefangener Glasaale sei ihre letzte Möglichkeit der Existenzsicherung, dann verschärfen sie die Problemlage. Zum einen darf es sich nach der EU-Aalverordnung hierbei nicht – wie in Schleswig-Holstein - um eine einseitige Wirtschaftsförderung, sondern nur um eine kurzfristig geltende Notfallmaßnahme handeln, die dazu führen muss, den Bestand der Aale wieder aufzufüllen.
Dazu müssten mindestens 40% der Tiere zum Laichen abwandern, um das Kriterium der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Von der EU beauftragte ICES-Gutachten zeigten jedoch, dass dieses Ziel weit verfehlt wird. Ein Nettonutzen der Bestandsaufstockung ist europaweit nicht nachgewiesen, während potenziell schädliche Auswirkungen wie eine erhöhte Sterblichkeit von Aalen und die Ausbreitung von Krankheitserregern durch das „Aalutsetten“ sehr wahrscheinlich sind. In der Ostsee haben Untersuchungen u.a. des bundeseigenen Thünen-Instituts zudem die Vermutung erhärtet, dass nur wenige dieser Aale überhaupt aus der Ostsee herausfinden, um sich dann in der Sargassosee zu paaren.
Dagmar Struß, Leiterin der NABU Landesstelle Ostseeschutz: „Wir haben auf Kosten der Meeresumwelt in der Fischerei über unsere Verhältnisse gelebt. Die einzige Chance besteht nun noch darin, jetzt die letzten Ostseefischer auszuzahlen und eine schnelle Kehrtwende einzuleiten. Nur so erhalten die bedrohten Fischarten in der Ostsee noch eine letzte Chance zur Regeneration“.
Deutschland kommt eine besondere Verantwortung für die Rettung des Aals zu, zumal andere europäische Länder bereits mit einschneidenden Maßnahmen vorangegangen sind. Schweden hat die Aalfischerei weitgehend heruntergefahren. Ebenso haben die baltischen Staaten und Großbritannien die Fischerei reduziert. Norwegen und Irland stellten die Aalfischerei komplett ein und auch im Mittelmeerraum wird künftig auf die Freizeitfischerei auf den Aal verzichtet.
In Deutschland dagegen ist die Menge des von der Freizeitfischerei angelandeten Aals nicht nur größer als der Anteil der Berufsfischerei. Die Menge macht sogar mehr als die Hälfte der in Europa angelandeten Gesamtmenge der Freizeitfischerei aus. Auch der europäische Dachverband der Sportfischer fordert das Ende der Freizeitfischerei auf den Aal.
Schleswig-Holstein sollte seine Management-Pläne deshalb dem Beispiel folgend überarbeiten und Fang und Aalutsetten ebenfalls verbieten. Stattdessen sind effizientere Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums einzuleiten.
DSt, 10. Dezember 2022