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NABU SH begrüßt Zustimmung der EU-Staaten zum Nature Restoration Law

„Endlich ein rechtsverbindlicher Plan zur Wiederherstellung der Natur“

Die EU-Umweltministerinnen und Umweltminister haben gestern dem so genannten Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) endgültig zugestimmt, wodurch dieses weltweit einzigartige Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nun Realität wird.

Der Zustand vieler FFH-Gebiete hat sich seit ihrer Ausweisung teils dramatisch verschlechtert. So prägten einst an den sonnigen Ufern des Ihlsees ausgedehnte Bestände von bis zu 10.000 Wasserlobelien die Vegetation. Von 2013 bis 2022 ist der Bestand von 8.000 auf 18 Exemplare geschrumpft – die letzten in ganz Schleswig-Holstein. - Foto: Alfred Ortmann

Der Zustand vieler FFH-Gebiete hat sich seit ihrer Ausweisung teils dramatisch verschlechtert. So prägten einst an den sonnigen Ufern des Ihlsees ausgedehnte Bestände von bis zu 10.000 Wasserlobelien die Vegetation. Von 2013 bis 2022 ist der Bestand von 8.000 auf 18 Exemplare geschrumpft – die letzten in ganz Schleswig-Holstein. - Foto: Alfred Ortmann

Die EU-Umweltministerinnen und Umweltminister haben gestern dem so genannten Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) endgültig zugestimmt, wodurch dieses weltweit einzigartige Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nun Realität wird. Das Nature Restoration Law ist die größte umweltpolitische Errungenschaft der EU seit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1993. Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein, begrüßt diese historische Entscheidung: „Die Naturkrise ist genauso dringlich wie die Klimakrise. Knapp 80 Prozent der natürlichen Lebensräume in Europa sind bereits geschädigt. Moore, Meere, Wälder, Flüsse und Auenlandschaften müssen wiederhergestellt werden. Nur durch den Schutz dieser natürlichen CO2-Senken kann auch die Klimakrise wirksam bekämpft werden. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Mehrheit der EU-Staaten jetzt beschlossen hat, diesen Schritt zu gehen. Damit gibt es jetzt endlich einen rechtsverbindlichen Plan zur Wiederherstellung der Natur.“

NABU SH fordert konsequente Umsetzung der FFH-Managementpläne in den Schutzgebieten

Jetzt ist eine ambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene notwendig, damit das Nature Restauration Law in Deutschland ein Erfolg wird. Schwarzlose hebt hervor, dass nun auch Schleswig-Holstein in der Pflicht steht: „Unser Bundesland muss endlich das EU-Naturschutzrecht konsequent umsetzen. Es genügt nicht, die Natura-2000-Gebiete auszuweisen – die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen auch erfüllt und die Schutzziele überwacht werden. Deutschland wurde hierfür bereits vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, weshalb dringend Handlungsbedarf besteht. Wir fordern die konsequente Umsetzung der FFH-Managementpläne zur Abwehr von Schäden und Wiederherstellung von günstigen ökologischen Zuständen in den Schutzgebieten in Schleswig-Holstein. Nur so kann der Schutz unserer Lebensräume und Arten regional messbar gemacht werden.“

Mit der endgültigen Zustimmung des Nature Restoration Law durch den Europäischen Rat wurde ein bedeutender Schritt für den Naturschutz in Europa und darüber hinaus gemacht. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Vorgaben konsequent umzusetzen und damit die Grundlage für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zu schaffen. Das heutige Ja zur Wiederherstellung unserer Natur muss auch den frisch gewählten Abgeordneten im Europaparlament nun neuen Aufwind geben.

 

EK, 17. Juni 2024

 


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