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Jetzt Mitglied werden!NABU-Arbeitsgruppe Storchenschutz
Engagiert im Schutz des NABU-Wappenvogels
Geschichte der Arbeitsgruppe
Die Beobachtung und Beringung von Weißstörchen hat in Schleswig-Holstein eine lange Tradition. Die gemeinsame Arbeit begann, als 1972 der Aufruf für die für 1974 geplante 3. Internationale Weißstorchzählung erfolgte, die für Deutschland von Professor Schüz organisiert wurde. Bis 1974 kamen weitere Beringer oder anderen interessierte Mitarbeiter des Zensus zusammen und vergrößerten die Zahl der Mitglieder der vorläufigen Storchenschutz-Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft bildet heute ein Referat im NABU.
Die Mitarbeiter der AG bearbeiten einzeln oder zu mehreren als regionale Experten Gebiete, deren Grenzen entweder die kommunalen Kreisgrenzen oder aber auch markanten Linien wie z. B. eine Bundesstraße sind.
Die Bestandserfassung gehört auch heute noch zu den Aufgaben der Mitarbeiter. Die Ergebnisse werden jeweils auf einer Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft in Bergenhusen zusammengestellt und über die Landesdelegiertentagung sowie des öfteren in der Zeitschrift des NABU Schleswig-Holstein Betrifft: NATUR, in der Regel im Heft 4 des laufenden Jahres, den Mitgliedern des NABU mitgeteilt. Die Bestandszahlen erhalten das Umweltministerium des Landes ebenso wie Herr Dr. Christoph Kaatz in Loburg, der die Zusammenfassung der Zahlen aller Bundesländer für den NABU-Bundesverband durchführt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Darüber hinaus haben die Mitarbeiter eine ganze Reihe weiterer Tätigkeiten zu verrichten. So sorgen sie dafür, dass die zurückkehrenden Störche im Frühjahr einen brauchbaren Horst vorfinden. Sie entfernen vorhandnen Bewuchs, nehmen u.U. eine Drainage des Horstbodens vor, Absturz gefährdete Horste werden ersetzen oder bei Bedarf auch neue errichten. Während der Brutzeit müssen die Mitarbeiter u.U. die Horste ersteigen, um als Nistmaterial eingetragene Schnüre zu entfernen, die die Jungen gefährden könnten. Bis zum Jahr 1988 wurden diese Arbeiten z.T. beim Beringen mit erledigt. Seit aber das Beringen eingestellt wurde, müssen die Nester entsprechend genau darauf hin beobachtet werden. Des weiteren greifen sie in Notfällen helfend ein, sie bringen verletzte Tiere in eine Station, oder beim Ausfall eines Elterntieres werden das Gelege oder die Jungen geborgen.
Verdrahtung der Landschaft
Arbeit gibt es immer noch, wenn auch mit abnehmender Bedeutung, wegen der Verdrahtung der Landschaft. Durch die enge Zusammenarbeit des Mitarbeiters vor Ort und des Energieversorgungsunternehmens ist es gelungen, die Zahl der an Freileitungen zu Tode kommenden Störche erheblich zu senken. Dabei ist das Unternehmen stets bereit, benannte Unfallstellen zu entschärfen. Früher wurden über die damals viel verwendeten stehenden Isolatoren auf den Mittelspannungsleitungen selbstentwickelte Schutzhauben montiert, oder das spannungsführende Leiterseil wurde unter die Traverse gehängt. Transformator-Stationen wurden durch Landebretter entschärft. Darüber hinaus ist das Unternehmen bereit, Betonmasten als Horststandorte einschließlich des Storchenkorbes und der ihn tragenden Halterung zur Verfügung zu stellen und zu montieren. Insgesamt kann die Zusammenarbeit von Arbeitsgemeinschaft Storchenschutz und Energieversorgungsunternehmen als gut bezeichnet werden, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass ein Vertreter des Unternehmens an den Herbsttagungen der AG Storchenschutz teilnimmt. Mit der verpflichtenden Aufnahme der Sicherung von Strommasten vor Stromschlägen in das Bundesanturschutzgesetz ist die Rücksichtnahme auf Großvögel allerdings mittlerweile auch gesetzlich verpflichtend geworden.
Kontakt
NABU-Referentin Storchenschutz
Regina Kolls
Tel. 0152-08755884
Email: Storchenschutz@NABU-SH.de