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Jetzt Mitglied werden!NABU setzt Streuobstwiesenförderung fort
Neuanpflanzungen werden unterstützt
Neumünster, 15. Januar 2025 - Streuobstwiesen zählen zu den Hotspots der Biodiversität. Der Lebensraum Streuobstwiese weist für viele Tier- und Pflanzenarten der Kulturlandschaft einen hohen Stellenwert auf. In den extensiven Biotopen intakter Streuobstwiesen finden bedrohte und weniger bedrohte Arten letzte Lebens- und Rückzugsräume. Allerdings gelten Streuobstwiesen selbst als hochgefährdet und bedürfen im Rahmen einer fachgerechten Anlage und Pflege dringend effektiver Schutzmaßnahmen. Der NABU fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 wieder die Neuanlage von Streuobstwiesen.
Bereits seit 2016 fördert der NABU Schleswig-Schleswig Holstein im gesamten Landesgebiet Streuobstwiesen. Bis 2025 wurden bereits über 8.000 Hochstammobstbäume über das Projekt des NABU SH gepflanzt. Diese Tradition wird der NABU Schleswig-Holstein auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Gefördert wird sowohl die Neuanlage von Streuobstwiesen als auch die Erweiterung bzw. die Verjüngung bestehender Streuobstwiesen auf Wiesen, Ackerland oder großen Gartengrundstücke mit einer Mindestnettofläche von 1.000 qm. Unterstützt werden mit geeigneten Flächen sowohl private Eigentümer als auch lokale Naturschutzverbände, Landwirte, Behinderteneinrichtungen, Schulen, Kirchen, Kindertagesstätten oder ähnliche Institutionen sowie unter Umständen Gemeinden. Ausgleichsmaßnahmen können nicht aus Fördermitteln des NABU Schleswig-Holstein finanziert werden.
Die NABU-Streuobstwiesenförderung verfolgt einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz. Die Zuwendungsnehmer*innen werden durch langfristige Betreuung bzw. Beratung des NABU dazu befähigt, ihre Streuobstwiesen fachgerecht und selbstständig anzulegen und zu pflegen. Hierzu zählt auch ein Schnittkurs nach dem ersten Standjahr.
Als neuen Schwerpunkt nimmt der NABU die Erfassung langfristiger Entwicklungen auf den Streuobstwiesen ins Programm. Um die naturschutzfachlichen Auswirkungen fachgerechter, langfristiger Pflege zu dokumentieren, werden die Entwicklungen auf in der Vergangenheit geschaffenen Flächen kartiert und systematisch erfasst.
Als drittes Projektelement wird der NABU an geeigneten Standorten begleitende Artenschutzmaßnahmen vornehmen. Dazu zählt insb. die Anbringung von Nistkästen für Steinkäuze, Schleiereulen und andere auf Streuobstwiesen typischerweise vorkommende Vogelarten.
Förderinteressierte wenden sich bitte unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten an:
Kontakt
Frank Steiner
Projektleiter Streuobst
NABU Schleswig-Holstein
E-Mail: Frank.Steiner@NABU-SH.de
Mobil: 01520 2844621
FS, akt. JP 15.01.2025