Der Strandsee im NSG Schmoel - Foto: Peter Zeelen
Naturschutzgebiet Strandseelandschaft Schmoel
Naturentwicklung durch Deichrückbau
Ein 800 m langes Teilstück des alten Landesschutzdeiches wurde abgetragen und damit niedrig gelegene Flächen wieder dem Einfluss der Ostsee überlassen. An dieser Stelle der Ostsee lässt sich gut der ehemalige Zustand der Ostseeküste erahnen, vor allem, wenn man ihn im Kontrast zum ausgebauten Strandabschnitt sieht. Auch in anderen Bereichen besteht theoretisch die Möglichkeit, die Küstenschutzlinie ohne Beeinträchtigung der Sicherheit der Küstenbewohner, zurückzunehmen. Im NSG Holnis und in der Geltinger Birk wurden ebenfalls ähnliche Konzepte umgesetzt.
Der Weg ins Schutzgebiet
Das NSG Schmoel erreicht der interessierte Besucher von Kiel oder Lütjenburg aus über die B 502. Vom Gut Schmoel, von Stakendorf sowie vom Campingplatz Hohenfelde aus führt ein Wanderweg Richtung Schutzgebiet. Empfehlenswert ist auch ein Spaziergang oder eine Radtour vom Schönberger bzw. Stakendorfer Strand ausgehend auf dem Deich Richtung Schmoel. Der Weg in Schmoel ist Teil des Ostseeküsten-Radweges, der sich durchgehend von Lübeck bis an die Flensburger Förde erstreckt.
Binnen kurzer Zeit ist dieses 50 ha große Gebiet von der Vogelwelt angenommen worden. Hier kommen Reiher-, Löffel-, Knäk-, Krick-, Spieß-, Schnatter-, Brand- und Stockente vor. Zwergtaucher und Graugänse haben ebenfalls das Gebiet erobert. Als Zug- und Rastvögel treten zeitweise u.a. Dunkler und Bruchwasserläufer, Zwergstrandläufer und Grünschenkel auf. Den Sandregenpfeifer findet man bevorzugt auf Sand- und Geröllflächen des Strandwalls.
Betreten Sie daher bei einem Besuch in Schmoel bitte nur den erlaubten 10 Meter breiten Streifen am Spülsaum der Ostsee. Bei Bedarf kann in der Zeit vom 1. April bis 30. September auch dieser Strandabschnitt aus Schutzgründen gesperrt sein. Folgen Sie dann dem ausgeschilderten Wanderweg im Randbereich des NSG. Dieser Wanderweg zwischen dem Schönberger Strand und Hohenfelde ermöglicht es, alle Vogelarten störungsfrei zu beobachten.
PZ akt. 24. Juni 2021
Schutzgebietsverordnung
Der Blick ins Schutzgebiet ...