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Jetzt Mitglied werden!Naturschutzgebiet Oldenburger Bruch
Artenreicher Lebensraum im Oldenburger Graben
Das NABU-Naturschutzgebiet "Oldenburger Bruch" ist Bestandteil der großen Niederung "Oldenburger Graben", die sich quer durch die Wagrische Halbinsel von der Hohwachter Bucht bis zur Lübecker Bucht erstreckt. Die reich gegliederte Niedermoorlandschaft, die Lebensraum für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten bietet, wurde im Jahr 1998 mit 358 Hektar unter Naturschutz gestellt. Das Schutzgebiet ist Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"
Entstehungsgeschichte
Durch das Abschmelzen des Eises nach der letzten Eiszeit entstanden Abflussrinnen des Schmelzwassers von der Stadt Oldenburg aus in östliche und westliche Richtung. Der einsetzende Anstieg des Wasserspiegels der Ostsee füllte diese Abflussrinnen mit Wasser, so dass zunächst kleine Förden entstanden. Im Laufe der Zeit wurden diese durch Strandwallbildung nach und nach vom Meer abgeriegelt und entwickelten sich zu Binnenseen. Schließlich verlandeten die Seen und es lagerten sich mächtige Torfschichten ab, ausgedehnte Niedermoore entstanden. Durch künstliche Entwässerung für die landwirtschaftliche Nutzung wurde diese natürliche Entwicklung unterbrochen. Grabensysteme, Pumpen und Schleuse, die das Wasser in den "Oldenburger Graben" ableiten, legten die gesamte Niederung weitgehend trocken. Torfgewinnung und Aufforstung führten zu weiteren Eingriffen in diesen einzigartigen Naturraum.
Besonderheiten
Durch Abbau des Niedermoortorfes in lang gestreckten, schmalen Abbaumulden entstand die kleinparzellige Gliederung der Landschaft. Nach dem Abtorfen füllten sich die Mulden wieder mit Wasser und verlanden nun immer mehr, so dass mittlerweile dichte Röhrichtbestände bis hin zu Weidengebüschen und kleinen Erlenbrüchen in ihnen wachsen. Die Vielfalt in der Vegetation bedeutet auch eine Vielfalt der hier lebenden Tiere und Pflanzen. In den Schilfröhrichten brüten Teichrohrsänger, Schilfrohrsänger, Rohrammer und vereinzelnd die Rohrweihe. Neuntöter, Sprosser, Braunkelchen und die vom aussterben bedrohte Beutelmeise nisten in den Weidengebüschen. Im Jahresverlauf können im Bruch über 120 Vogelarten beobachtet werden. Weit über 500 Pflanzenarten sind bisher nachgewiesen und kartiert, darunter 55 Arten der Roten Liste Schleswig-Holstein, so findet man die Karthäuser Nelke, den Heil-Ziest und den Großen Klappertopf.
Kopfbäume
Die Wege im "Oldenburger Bruch" sind mit zahlreichen Kopfweiden und Pappeln gesäumt. Kopfbäume sind Zeugen einer ehemaligen Nutzungsform, denn diese entlang von Fließgewässern und Wegen in Feuchtgebieten wachsenden Bäume wurden oft zur Kopfholzwirtschaft genutzt. Dazu werden die die jungen Weiden und Pappeln in drei bis vier Meter Höhe geköpft, um das Wachstum neuer Triebe an den Schnittstellen anzuregen. Die schnell wachsenden Triebe wurden dann geschnitten und für Flechtwerke und Ruten genutzt. Bei regelmäßigem Schnitt verdickt sich das Stammende kopfartig. Wenn die meist bizarr geformten Kopfbäume altern, faulen sie im Inneren oft aus und bilden Höhlungen, in denen Fledermäuse, Steinmarder und Steinkäuze ihren Lebensraum finden.
Lebensraum Feuchtwiese
Die Niederung des "Oldenburger Grabens" war durch Grünlandflächen auf feuchten Niedermoorböden geprägt. Im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft wurden diese typischen Flächen jedoch stark entwässert, so dass auch an einigen Stellen Ackerbau möglich wurde. Im Naturschutzgebiet sollen die charakteristischen Feuchtwiesen und -weiden wieder hergestellt und erhalten werden, um wieder einen Lebensraum für die typischen Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Das Grundwasser wird angestaut, um Teilbereiche wieder zu vernässen. Eine extensive Beweidung mit Rindern und Schafen hilft eine Verbuschung zu verhindern. In den nassen Blänken kommen Schilfröhrichte auf. Seltene Arten des feuchten Grünlandes, sind die Gelbe Wiesenraute und das Breitblättrige Knabenkraut. Für viele, zum Teil selten gewordene Wiesenvogelarten wie den Kiebitz, sind diese Gebiete als Rast- und Brutgebiet unerlässlich.
ILu, akt. 1. Januar 2023
Der Blick ins Schutzgebiet