Der NABU ist aktiv, um unser Naturerbe zu erhalten. Damit Sie auch weiterhin heimische Tiere und Pflanzen erleben können, braucht der NABU Ihre Unterstützung - am Besten noch heute!
Jetzt Mitglied werden!Marine sprengt in Schweinswal-Kinderstube
Munitionsaltlasten müssen gehoben werden
Seit vielen Jahren drängt der NABU auf die zeitnahe Bergung der auf 1,6 Millionen Tonnen geschätzten Munitionsaltlasten in Nord und Ostsee. Der Sondermüll stellt nicht nur eine Gefährdung für den Schiffsverkehr, die Fischerei sowie für diverse Baumaßnahmen dar. In den über 70 Jahren, die das explosive Material im Wasser verbracht hat, nagte der Zahn der Zeit daran und setzt mittlerweile Giftstoffe frei. Diese reichern sich u. a. in Muscheln und Fischen an und gelangen so in die Nahrungskette bis zu Robben, Schweinswalen – und nicht zuletzt auf unsere Teller.
Entsprechende Nachweise wurden längst vom Institut für Ökotoxikologie an der Uni Kiel, dem GEOMAR sowie vom Thünen-Institut für Fischereiökologie geführt. Umso unverständlicher mutet es an, dass es das Verbraucherministerium in SchleswigHolstein offenbar bis heute nicht für nötig befindet, in Anbetracht dieser Gefährdungslage aktiv zu werden.
Bereits 2007 hatte der NABU mit der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere und der Gesellschaft zur Rettung der Delfine ein erstes Symposium veranstaltet, in dem Fachleute Kenntnisse über neue, naturschonende Methoden der Altlastenbeseitigung vorstellten und diskutierten. 2010 folgte eine international besetzte, dreitägige Konferenz mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten. Damals wurde unter anderem der doppelte Blasenschleier vorgestellt als die seinerzeit effizienteste Möglichkeit, die Meeresumwelt bei notwendigen Sprengungen zu schützen. Dieser kam fortan bei vom Land SchleswigHolstein beauftragten Bergungen von Munitionsaltlasten zum Einsatz. Dafür steht der dem Innenministerium unterstellte Kampfmittelräumdienst.
Alte Denkmuster verhindern Schutz
Obgleich selbst die Bundesregierung anerkennt, dass der Blasenschleier Stand der Technik ist und dieser durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bei Munitionsbeseitigungen durch Firmen in Offshore Baufeldern vorgeschrieben ist, verharrt die Marine offenbar – obgleich sie den Blasenschleier mit entwickelte – in alten Denkmustern und Vorschriften, so dass bis heute nicht einmal bei weniger komplizierten Sprengungen z. B. im Sperrgebiet vor Schönhagen zwischen Kappeln und Eckernförde auch nur ein einfacher Blasenschleier als Mindestschutz für die Meeresumwelt zum Einsatz kommt.
Schon lange war klar, dass der Blasenschleier langfristig bei der Bergung von Munition nur eine halbherzige Maßnahme darstellt in Ermangelung besserer Alternativen. Ein ungefährliches, unschädliches, Emissionen vollständig vermeidendes und effi zientes Verfahren zur Beseitigung von Altmunition musste entwickelt werden. Auf Initiative des schleswigholsteinischen Umweltministeriums mit seinem damaligen Minister Robert Habeck wurde das Projekt RoBeMM auf den Weg gebracht – ein Entwicklungsverbund aus Industrie und Forschung, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde, um den Prototyp einer Maschine zu entwickeln, die am Meeresgrund Munition vollautomatisch unschädlich macht und umweltgerecht entsorgt. Dieser Prototyp existiert zwischenzeitlich. Er ist in der Lage, die Altmunition zu bergen, damit sie im Anschluss möglichst vor Ort in einer Hochtemperaturkammer naturverträglich verbrannt werden kann.
RoBEMM – Robotisches UnterwasserBergungs- und Entsorgungsverfahren inklusive Technik zur Delaboration von Munition im Meer
Mit Fördermitteln des Bundeswirtschaftsministeriums entwickelten Forscher des Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologie gemeinsam mit der Uni Leipzig und mehreren Industriepartnern unter der Federführung des Kampfmittelräumunternehmens Heinrich Hirdes EOD Services GmbH einen Bergungsroboter. Dieser soll helfen, die Munition bereits direkt am Fundort unter Wasser teilautomatisiert unschädlich zu machen und schließlich umweltgerecht zu entsorgen. Das Verfahren soll zum einen verhindern, dass sich ein Teil des giftigen Sprengstoffs weiträumig im Wasser verteilt, zum anderen soll es verhindern, dass durch die Sprengung Meereslebewesen wie z.B. Schweinswale oder Fische tödlich verletzt werden.
Während Schleswig-Holstein jedoch als einziges Bundesland in Vorlage gegangen ist und sich über das Innen- und Umweltministerium bemüht, die Bergung der Weltkriegshinterlassenschaften umweltverträglich voranzubringen, lehnen sich Bund und größtenteils auch Länder zurück. Offenbar ist man der Meinung, dass es sich bei den am Kriegsende verklappten Munitionsaltlasten der deutschen Wehrmacht und der Alliierten ausschließlich um ein Problem der Anrainer-Bundesländer handelt, die das Bergungsprojekt zweifelsohne finanziell niemals alleine stemmen können.
Sprengungen kontaminieren Meeresumwelt mit krebserregenden Stoffen
Das GEOMAR, die Uni Kiel, das Institut für Ostseeforschung sowie das Land Schleswig-Holstein arbeiteten in den vergangenen Jahren erfolgreich mit finanzieller Unterstützung des Bundes am „Umweltmonitoring für die DElaboration von Munition im Meer“ (UDEMM). Doch jetzt, da ein großer Teil der Forschungsergebnisse auf dem Tisch liegt, scheint es so, als wolle niemand Geld in die Hand nehmen, um die Ergebnisse auch in die Tat umzusetzen.
Während aktuell weitere Fortschritte bei der aktiven Bergung mangels Unterstützung stagnierten, schaffte die Marine im Rahmen eines NATO-Einsatzes in einem Teilgebiet vollendete Tatsachen. Beauftragt von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sprengten sie ohne Rücksicht auf etwaige Verluste in der Meeresumwelt 42 Grundminen u.a. im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt, in dem nicht einmal geangelt werden darf in Anbetracht dessen, dass es sich u.a. um ein Aufzuchtgebiet des Dorsches handelt.
Abb. 1: Dem NABU gemeldete Totfunde von Schweinswalen (Stichtag: 11. September 2019). Aufgrund der Häufung in diesem Zeitraum dürfte es sich um Opfer der Sprengungen handeln. Die vorherrschende Windrichtung ließ die verendeten Tiere zunächst in die Lübecker Bucht driften. Dann drehte der Wind Richtung Norden, so dass Totfunde auch an der dänischen Küste vermutet werden. Bei einem Hörschaden können die Tiere zudem weit schwimmen bis sie nach Tagen verhungern. Die grünen Bereiche sind EU-Schutzgebiete innerhalb der Ostsee. Der rot schraffierte Bereich bezeichnet ungefähr die Region, in der die Sprengungen stattfanden. Gesichert ist, dass auch im Naturschutzgebiet (NSG) gesprengt wurde.
Der NABU sorgte sich insbesondere um die Schweinswale und Robben im Fehmarnbelt, der eine der wichtigsten Kinderstuben der Schweinswale in der Ostsee darstellt. Im gesamten Fehmarnbelt war Ende August mit Schweinswalmüttern und kleinen Kälbern zu rechnen, die nur langsam schwimmen und Sprengungen trotz möglicherweise eingesetzter Vergrämungslaute kaum rechtzeitig ausweichen können. Alles dies war bekannt, aber kein Hinderungsgrund für die Marine. Obgleich das Verteidigungsministerium dem NABU erst Tage zuvor versichert hatte, in dieser sensiblen Zeit grundsätzlich nicht zu sprengen, kam nicht einmal ein Blasenschleier zum Einsatz. Die mittlere Lebenserwartung der nach EU-Recht streng geschützten Schweinswale liegt mittlerweile bereits unter Erreichung der Geschlechtsreife. Sie haben ein empfindliches Gehör, auf das sie zur Orientierung und Nahrungssuche angewiesen sind. Die Detonationen bewirken, dass viele Kilometer von der Sprengung entfernt das Hörorgan von Walen geschädigt wird. Auch Lungenrisse, Blutungen in Ohr oder Gehirn werden durch die Schockwelle einer Unterwasserexplosion hervorgerufen. Der NABU hatte nach Bekanntwerden die Bevölkerung dazu aufgefordert, Totfunde von Schweinswalen und Robben unverzüglich zu melden, damit die Tiere zeitnah mittels Autopsie auf Sprengtraumata und Gehörschäden untersucht werden können. In den Tagen nach den Sprengungen wurden im Bereich um Fehmarn einige tote Wale – vor allem Jungtiere – angeschwemmt. Die Untersuchungen stehen noch aus. Leider drehte der Wind während weiterer Sprengungen, so dass die meisten Tiere vermutlich in Dänemark angelandet sind, wo sie in der Regel nicht gemeldet oder untersucht werden.
Der NABU forderte die Marine vergeblich auf, die Sprengarbeiten bei Fehmarn zu stoppen. Die öffentlich geäußerte Forderung des NABU, an einem Runden Tisch aller zuständigen Stellen der Bundeswehr, Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden für sämtliche Unterwasserexplosionen der Bundesmarine naturverträgliche Lösungen zu finden, fand bis Redaktionsschluss beim Verteidigungsministerium kein Gehör. Dem NABU ist auch nicht bekannt, dass die Marine die Sprengungen mit einer Naturschutzbehörde auf Landes- oder Bundesebene abgestimmt hätte.
DAIMON – Decision Aid for Marine Munitions
Das Projekt im Rahmen des EU Baltic Sea Region Interreg Programms hat von 2016 bis 2019 unter anderem die Auswirkungen verklappter Weltkriegsaltlasten – konventionelle sowie chemische Waffen und Munition – und deren Effekte auf marine Organismen untersucht und für eine umfassende Risikobewertung verwendet. Wissenschaftsinstitute aus Polen, Litauen, Finnland, Schweden, Norwegen, den Niederlanden und Deutschland haben gemeinsam eine Software entwickelt, mit deren Hilfe die Gefahr (z.B Gesundheitsrisiken für Fische und Menschen), die von der jeweiligen Munition ausgeht, aufgezeigt und der Umgang mit der Munition empfohlen wird.
Das Thünen-Institut für Fischereiökologie kommt Anfang 2019 bei Vorstellung des Projektes zu dem Schluss, dass die Altlasten Krebstumore bei Fischen und eine Kontamination mit Sprengstoffrückständen in Miesmuscheln verursachen können. Sie bewerten es in Anbetracht der leberschädigenden, krebsfördernden und erbgutschädigenden Wirkung als bedenklich, wenn solche Tiere zum Verzehr auf dem Teller landen.
Wie bitter ist dieses Vorgehen in Anbetracht dessen, dass naturverträgliche Lösungen bereits in der Schublade auf Umsetzung warten.
Die Schutzgebietsverordnung des NSG Fehmarnbelt, in dem Sprengungen stattgefunden haben, legt eindeutig fest: „Zum Schutz der genannten Arten ist insbesondere erforderlich die Erhaltung oder Wiederherstellung des Gebietes als möglichst störungsarmes und weitgehend von lokalen Verschmutzungen unbeeinträchtigtes Nahrungs- und Migrationshabitat der Schweinswale und Fortpflanzungs- und Aufzuchthabitat für Schweinswale“. Und wieder lehnt es die Bundeswehr ab, Naturschutzgesetze und -verordnungen bei ihrem Handeln zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Einvernehmensregelung nach Bundesnaturschutzgesetz für das Management von Meeresschutzgebieten werden notwendige Schutzmaßnahmen durch die Bundeswehr sogar torpediert.
Nur ein Minimum an Naturschutz akzeptiert die Bundeswehr bislang auf freiwilliger Basis. Aus Sicht des NABU gehört dazu unbedingt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für potenziell naturschädigende Aktivitäten wie Sprengungen oder großflächiger Sonareinsatz. Weiterhin geht von Sprengungen die Gefahr aus, dass krebserregende und erbgutschädigende Inhaltsstoffe von Meerestieren wie Fischen und Muscheln vermehrt aufgenommen werden und in unsere Nahrung gelangen. Ein Fazit des Forschungsprojekts UDEMM ist daher, dass auf Sprengungen so weit wie möglich verzichtet werden muss.
Als Folge der 42 durchgeführten Munitionssprengungen der NATO und der Bundeswehr im Fehmarnbelt droht jetzt eine erhebliche Umweltbelastung durch die massive Freisetzung von TNT und weiteren Reaktionsprodukten einer unvollständigen Verbrennung. Der NABU forderte daher die für den Verbraucherschutz zuständige Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, auf, sämtlichen aus dem Fehmarnbelt angelandeten Fisch vor dem Verkauf auf sprengstofftypische Verbindungen zu untersuchen, damit massiv kontaminierte Fische nicht in den Handel gelangen.
Untersuchungen im Rahmen der interdisziplinären, durch die Bundesregierung und die EU geförderten Forschungsvorhaben UDEMM und DAIMON zu Auswirkungen von Munition auf die Meeresumwelt wiesen kürzlich nach, dass Muscheln verschiedene TNT-Derivate aufnehmen und im Gewebe anreichern können. Fische, die in Munitionsversenkungsgebieten gefangen wurden, wiesen sprengstofftypische Verbindungen auf und hatten eine gegenüber unbelasteten Fischen erheblich höhere Zahl an Tumoren. Aus den Ergebnissen des Forschungsprojekts des Kieler universitären Instituts für Toxikologie ließ sich die Gefährlichkeit von Sprengungen für die Meeresumwelt ablesen. Auch ergibt sich daraus der Verdacht einer Gefährdung der Lebensmittelsicherheit. Die Wissenschaftler fanden in Bereichen, in denen vorher gesprengt wurde, eine um ein Vielfaches höhere TNT-Belastung der Muscheln als in Bereichen, in denen zwar Sprengstoff offen lag, aber nicht gesprengt wurde.
UDEMM Umweltmonitoring für die DElaboration von Munition im Meer
Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundeswirtschafts- sowie Bundesforschungsministeriums, erforscht seit März 2016 vier wichtige Fragen im Zusammenhang mit „Munition im Meer“ und kooperiert zudem mit dem Projekt RoBEMM. Es gibt zudem mit dem Projektträger Jülich (PtJ) eine enge Kooperation zwischen den beiden Projekten, um am Ende das optimale Ergebnis der umweltverträglichen Delaboration von Munition aller Art am Ort der Verklappung zu erreichen.
Die vier Hauptprojektziele:
- Wiederholte, hydroakustische Munitions- und Sedimentkartierung, visuelle Beobachtung und Sedimentbeprobung (GEOMAR)
- Erfassung und Modellierung der küstennahen Strömung und des Wassertransports (IOW)
- Geochemische Untersuchungen zur Ausbreitung konventioneller Munitionsschadstoffe (GEOMAR)
- Untersuchungen zur Ökosystembeeinträchtigung durch sprengstofftypische Verbindungen (Uni Kiel). Das Institut für Toxikologie – eines der letzten unabhängigen in Deutschland – hat u.a. eine Studie erstellt auf der Basis von Untersuchungen mit Miesmuscheln im Umfeld von Munitionsaltlasten nahe der Kieler Außenförde, die eine besorgniserregende Menge TNT speicherten.
Ministerium für Verbraucherschutz lässt Fische ungeprüft in Handel
Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung übt die Fachaufsicht aus für in den Kreisen Ostholstein und Plön angesiedelte Lebensmittelkontrolle. Der NABU sieht das Ministerium daher auch in der Pflicht, Verbraucher vor den gesundheitlichen Folgen von unbedachten Sprengaktionen zu schützen. Auch die entsprechenden dänischen Behörden sollten nach Meinung des NABU durch die Ministerin gewarnt werden, denn der Sprengstoff wird durch Strömungen weiter verteilt. Dies gälte es mit dem beim Institut für Ostseeforschung im Projekt UDEMM entwickelten Driftmodell zu analysieren, damit der Bereich, aus dem Fische und Muscheln untersucht werden müssen, bestimmt werden könne. Die 42 gesprengten Minen enthielten insgesamt rund 21 Tonnen TNT. Hinzuzurechnen sind vermutlich noch weitere zehn Tonnen durch die Schlagladungen aus den ferngesteuerten Minenräumgeräten, mit denen Grundminen üblicherweise zur Explosion gebracht werden.
Sprengladungen setzen sich unter Wasser durch den fehlenden Sauerstoff nicht vollständig zu – harmlosen – Substanzen wie Kohlendioxid und Stickstoff um. Gerade bei Sprengstoff, der jahrzehntelang unter Wasser gelegen hat, erfolgt oft nur eine unvollständige (low-order) Detonation oder ein schneller Abbrand (Deflagration). Beide Vorgänge kontaminieren die Umwelt erheblich mit krebserregenden und erbgutschädigenden Substanzen aus den Sprengstoffen. Selbst eine HighOrder-Sprengung erfolgt nicht schadstofffrei. Auch giftige Schwermetalle sind in der Munition enthalten. Niemand weiß exakt, welcher Anteil des Sprengstoffs durch eine Sprengung im Meer verteilt wird. Nach vorsichtigen Schätzungen eines diesbezüglichen Anteils von nur 10 bis 20 % gehen wir davon aus, dass insgesamt mehr als 5 Tonnen TNT durch die Detonationen fein im Wasser des Fehmarnbelts verteilt worden sein können. Durch die schlagartige Freisetzung des hochgiftigen Sprengstoffs ist die Meeresumwelt unmittelbar gefährdet, anders etwa als bei Munitionsablagerungen, deren Inhalt sich nur langsam löst und daher eine langfristige Gefahr darstellt.
Das schleswig-holsteinische Verbraucherministerium lehnte die Untersuchung ab mit der abstrus anmutenden Begründung, dass es bislang keine Grenzwerte für TNT in Fischen gäbe und das Ministerium daher in Ermangelung dieser Werte ohnehin keine Kontrollfunktion ausüben könne. Der NABU hält diese Auffassung von der Ausübung des Verbraucherschutzes für höchst fragwürdig und fahrlässig in Anbetracht des Gesundheitsrisikos und der fehlenden Aufklärung der betroffenen Menschen. Es wird Zeit, dass Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung die finanzielle Bürde zur Beseitigung der Weltkriegshinterlassenschaften tragen. Wenn diese solidarische Hürde genommen ist, dann kann der Bergungsroboter endlich zum Einsatz zu kommen. Mit dieser zukunftsorientierten Lösung kann die Bergung der risikobehafteten Altmunition zügig und verträglich für Mensch und Natur abgearbeitet werden.
Der NABU fordert in diesem Zusammenhang zur Vorbereitung der jeweiligen Maßnahmen einen Runden Tisch unter Beteiligung der schleswig-holsteinischen Ministerien für Umwelt, Inneres und Verbraucherschutz, des Bundesamtes für Naturschutz, der Bundeswehr und der Naturschutzorganisationen.
BLANO – Bund-Länder Ausschuss Nordund Ostsee – Expertenkreis Munition im Meer
Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie und Angelegenheiten der Meeresschutzabkommen sollen in diesem Rahmen gemeinsam von Bund und Küstenländern umgesetzt werden. Das Management der deutschen Nord- und Ostsee im nationalen und internationalen Rahmen wird durch den BLANO abgestimmt und koordiniert. Die Federführung des Expertenkreises liegt beim schleswig-holsteinischen Umweltministerium.
DS, ILu 8. Oktober 2019