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Das Zwitschern wird leiser

Der NABU ist besorgt über den aktuellen Zustandsbericht von Brutvögeln

Der Bestandsbericht der Vögel in Deutschland gibt großen Anlass zur Sorge. Besonderns Arten aus der Agrarlandschaft geraten auch in Schleswig-Holstein immer mehr unter Druck. Der NABU fordert die rasche Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur.

Kiebitz (lat. Vanellus vanellus). Allein zwischen 1998 und 2022 ist sein Bestand in Deutschland um 65 Prozent zurückgegangen. Früher allerorten anzutreffen, gilt der Kiebitz in Schleswig-Holstein heute laut Roter Liste als gefährdet. - Foto: Frank Derer

Kiebitz (lat. Vanellus vanellus). Allein zwischen 1998 und 2022 ist sein Bestand in Deutschland um 65 Prozent zurückgegangen. Früher allerorten anzutreffen, gilt der Kiebitz in Schleswig-Holstein heute laut Roter Liste als gefährdet. - Foto: Frank Derer

Der jüngst veröffentlichte Bericht zur Bestandssituation der Vögel in Deutschland gibt teils großen Anlass zur Sorge. Das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) erarbeitete Dokument präsentiert die Ergebnisse zur Bestandssituation von Vögeln im Zeitraum von 1998 bis 2022. Das Ergebnis war zu erwarten: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Es gibt sie durchaus – die Gewinner des Klimawandels. Dazu gehört allen voran der farbenfrohe Bienenfresser, dessen Bestände zunehmen und dessen Verbreitungsgebiet immer weiter in Richtung Norden wandert. Auf der anderen Seite sind während des Berichtszeitraumes und danach sechs Vogelarten in Deutschland ausgestorben, zuletzt die Zwergmöwe (2025). Und weitere Arten sind akut vom Aussterben bedroht.

2024 war der Kiebitz Vogel des Jahres, ein Bodenbrüter, der auf Feuchtwiesen und Grünland im besonderen Maße angewiesen ist. Seit 1980 hat er einen Bestandsrückgang von 93 Prozent erlitten, 65 Prozent allein im Zeitraum von 1998 bis 2022. In Schleswig-Holstein gilt der einstige Allerweltsvogel laut Roter Liste SH ebenfalls als „gefährdet“. Das zum Vogel des Jahres 2026 gewählte Rebhuhn ist in Schleswig-Holstein sogar als „stark gefährdet“ eingestuft. Der Bericht konstatiert auch für das Rebhuhn deutschlandweit einen Bestandsrückgang von 66 Prozent während des Untersuchungszeitraumes. Für beide und diverse andere Arten erklären sich die Bestandseinbrüche durch die Entwertung ihrer Lebensräume. So hat die Intensivierung der Landwirtschaft zu einem enormen Nahrungsmangel an Insekten, Samen und Beeren geführt und vielen Arten durch Trockenlegung von Feuchtwiesen die Brutplätze entzogen.


Das zum Vogel des Jahres 2026 gewählte Rebhuhn ist in Schleswig-Holstein sogar als „stark gefährdet“ eingestuft. - Foto: Jan Piecha

Das zum Vogel des Jahres 2026 gewählte Rebhuhn ist in Schleswig-Holstein sogar als „stark gefährdet“ eingestuft. - Foto: Jan Piecha

Und so wundert es auch nicht, dass der Bericht ausführt: „Sorgenkinder des Vogelschutzes sind nach wie vor die Arten der Agrarlandschaft, insbesondere des Feuchtgrünlandes. Im Zeitraum 1998-2022 befanden sich mit Rebhuhn, Kiebitz, Wachtelkönig und Braunkehlchen sowie Alpenstrandläufer, Bekassine und Uferschnepfe gleich 7 Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes unter den 20 größten Verlierern.“

Ornithologin Anne Evers: "Das Braunkehlchen ist kaum noch zu hören"

Anne Evers, Leiterin der NABU-Station im Katinger Watt, ist ganz nah dran an den Vögeln. „Es bestürzt mich, diesen Rückgang mitansehen zu müssen. Als ich 2007 meine Arbeit für die Vogelwelt aufnahm, war das Zwitschern noch lauter. Das Braunkehlchen, etwa, ist kaum noch zu hören. Dieselben Beobachtungen machen auch viele unserer Gäste.“

Daneben sind es auch die für Schleswig-Holstein besonders charakteristischen Küstenbrüter wie der Säbelschnäbler, deren Bestände infolge von Lebensraumentwertung teils drastisch eingebrochen sind.

„Für uns kommt das nicht überraschend. Die Zahlen belegen die Richtigkeit und die Dringlichkeit unserer Forderungen“, kommentiert Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. „Die Biodiversitätsstrategie des Landes und die Wiederherstellungsverordnung müssen konsequent und rasch umgesetzt werden. Weitere Aufweichungen des Naturschutzes zugunsten noch intensiverer Landwirtschaft müssen unbedingt unterbleiben.“

 

AS/EK   03.11.2025 


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