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Umwelt- und klimaschädlich, wohl aber nicht mehr rechtswidrig

NABU SH verzichtet auf erneute Klage gegen Segeberger Abschnitt der A20

Die massive Umwelt- und Klimaschädlichkeit der A20 bleibt unbestritten. Eindeutige Rechtsvorstöße sind jedoch nicht mehr zu erkennen. Zur Durchsetzung seiner Forderung nach mehr begleitende Naturschutzmaßnahmen setzt der Vwerband jedoch auf Gespräche.

Autobahnbaustelle

Autobahnbaustelle - Foto: adobe.stock / von Wellnhoder Designs

Der NABU Schleswig-Holstein hat sich dagegen entschieden, gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Segeberger Abschnitt der A20 zu klagen. Dieser Entscheidung war ein intensiver Abwägungsprozess vorausgegangen.

„Die massive Umwelt- und Klimaschädlichkeit der A20 bleibt unbestritten. Daran ändern auch die nun vorgesehenen Schutz- und die Ausgleichsmaßnahmen nichts grundlegend“, so Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. So sieht die Planung u.a. 13 Querungshilfen für Fledermäuse vor. Diese Querungshilfen sind aber teils an ungeeigneten Stellen vorgesehen, wohingegen an anderen Stellen die notwendigen Querungshilfen fehlen. Daneben gefährdet die Planung gleich mehrere Kalktuffquellen, besonders schützenswerte und überdies seltene Biotope.

Die Planung lässt aus Naturschutzsicht nach wie vor an mehreren Stellen zu wünschen übrig. Zugleich aber ist der nun vorliegende Beschluss immerhin weniger umweltschädlich als es die Planung für den Segeberger Abschnitt früher noch gewesen war. Hierin sieht der NABU Schleswig-Holstein auch ganz wesentlich einen Erfolg seiner Arbeit. Mitarbeitende und ehrenamtlich tätige Mitglieder des Verbandes haben sich mehr als ein Jahrzehnt gemeinsam mit dem BUND Schleswig-Holstein konstruktiv eingebracht, auf Schwachstellen hingewiesen und an Lösungen mitgewirkt. „Ich danke allen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen ganz herzlich für ihr unermüdliches Engagement. Mit ihrem Schweiß und ihrem Herzblut haben sie wieder einmal gezeigt, wie wertvoll zivilgesellschaftliches Engagement ist. Und wie wirksam es sein kann.“

NABU sieht Klage nur bei eindeutigen Rechtsverstößen aussichtsreich und setzt auf Verhandlungen

An mehreren Stellen erscheint noch immer fragwürdig, inwieweit die Planung im Einklang mit den Vorschriften des Umweltrechts steht. Klare und eindeutige Verstöße gegen Rechtsvorschriften kann der NABU jedoch nicht mehr erkennen. Der Verband stellt klar, dass er nur dort von seinem Klagerecht Gebrauch macht, wo es zielführend erscheint. Dort, wo er sich der Rechtsverstöße hinreichend sicher ist. Der NABU sieht die Klage als das richtige Mittel, wenn es darum geht, Verletzungen des Umweltrechts zu verhindern. Zur Durchsetzung seiner politischen Forderungen sieht der Verband andere, besser geeignete Mittel. „Wir vertrauen darauf, dass Verkehrsminister Madsen zu seinem Wort steht und auch ohne Klage mit uns über naturschutzfachlich gebotene Nachbesserungen verhandelt“, ergänzt der Landesvorsitzende.

Der NABU Schleswig-Holstein macht sich weiterhin dafür stark, dass die Vorschriften des Umweltrechts eines Tages echten Umwelt- und Klimaschutz zur Pflicht machen. Die vorliegende Planung ist ein schwerer Schlag gegen Umwelt und Klima, aber eben wohl erlaubt. Darin liegt das eigentliche Problem.

 

AS/EK  09.05.2025

 


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Eva Krautter - Foto: Kristina Tönnsen
Eva Krautter
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