PFAS haben im Trinkwasser nichts zu suchen!
PFAS sind häufig hochgiftig, kaum abbaubar und weit verbreitet. Die Abkürzung steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen und umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die uns z.B. als Imprägnierung von Outdoorbekleidung, in Kosmetikprodukten, Rasierschaum, Zahnseide, Augentropfen, Backpapier oder als Zusatz zu Feuerlöschschaum praktisch überall begegnen. Bei verspritzten Pflanzenschutzchemikalien dienen sie als Haftmittel. PFAS sind als über Jahrhunderte stabile ,Ewigkeitschemikalien‘ mittlerweile weltweit in Böden, Gewässern und Organismen nachgewiesen. Zu den bekannten Schädigungen der menschlichen Gesundheit gehören unter anderem Leber- und Nierenkrebs sowie Schilddrüsenerkrankungen. Verfahren, um PFAS zu entfernen, etwa aus dem Trinkwasser, sind sehr aufwändig und kostspielig.
Zehn Jahre Übergangsfrist sind unverständlich und verschleppen das Problem
Deshalb begrüßt der NABU Schleswig-Holstein das vorgesehene Verbot der Ausbringung von PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten. Es ist allerdings längst überfällig und bei der Bekämpfung der PFAS-Verseuchung unserer Umwelt nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Die der Landwirtschaft im Entwurf zu einer neuen Landeswasserschutzgebietsverordnung eingeräumte Übergangsfrist von zehn Jahren für einige Wirkstoffe ist zudem viel zu lang: Soll sich das Problem währenddessen noch vergrößern?
Überdies haben Pestizide in Wasserschutzgebieten nach Auffassung des NABU generell nichts zu suchen. Schließlich sollen Wasserschutzgebiete der Reinhaltung unseres Trinkwassers dienen. Auch von Pestiziden – mit oder ohne PFAS – sickern im Laufe der Zeit gesundheitsgefährdende Substanzen in die zur Trinkwassergewinnung wichtigen Grundwasserschichten und reichern sich im Boden an.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, zum Schutz von Menschen und Umwelt auf die Bundesregierung Druck zum Handeln auszuüben und sich konsequent für den Schutz unseres Grundwassers einzusetzen. Denn das Land hat hinsichtlich notwendiger Beschränkungen nur minimale rechtliche Zuständigkeiten. Diese liegen weit überwiegend beim Bund und der EU, wo man die Gefährlichkeit der PFAS als auch vieler Pestizide zwar längst erkannt hat, sich aber mit wirkungsvollen Maßnahmen nach wie vor schwertut.
