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Keine Klage, aber klare Bedenken

NABU Schleswig-Holstein fordert Nachbesserungen für Abschnitt 7 der A20

Der NABU wird keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 7 der A20 einreichen. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen hat der Verband zwar mehrere Ungenauigkeiten und fachliche Schwächen festgestellt, sieht jedoch keinen Anlass für eine Klage.

A20 Bild

A20 Bild

Der NABU Schleswig-Holstein wird keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 7 der A20 einreichen (zwischen Glückstadt an der Elbe und der A23). Nach eingehender Prüfung der Planunterlagen hat der Verband zwar mehrere Ungenauigkeiten und fachliche Schwächen festgestellt, sieht jedoch keinen konkreten Anlass für eine Klage.

„Unser Verzicht auf die Klage ist kein Einverständnis mit der A20. Und er bedeutet auch nicht, dass wir die Planunterlagen für Abschnitt 7 als fehlerfrei erachten“, erklärt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. Der Verband erkennt aber an, dass die Prüfung insgesamt sorgfältiger als bei anderen Abschnitten der Vergangenheit erfolgt ist. „Unsere verbleibenden Bedenken genügen nicht, um hier eine Klage zu rechtfertigen.“

Der NABU hegt insbesondere Zweifel daran, dass die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen hinreichend geeignet sind, um die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen. „Bei den Ausgleichsflächen für den Kiebitz etwa erscheinen uns die Prognosen teils zu optimistisch“, führt Naturschutz-Referent Thomas Behrends aus. „Dass sich auf den betreffenden Flächen tatsächlich so viele Kiebitze ansiedeln können, wie es die Planunterlagen annehmen, erscheint uns ausgesprochen fragwürdig.“ Der NABU sieht für Korrekturen dieser Art die von Verkehrsminister Madsen in Aussicht gestellten Nachverhandlungen jedoch als den geeigneteren Weg gegenüber einer Klageerhebung.

Auch beim Thema Wasser bleibt Skepsis. Marcus Timpe, Referent für Verbandsbeteiligung, warnt vor möglichen Auswirkungen der Sandspülungen: „Unsere Sorge, dass Gräben zeitweise trockenfallen könnten, ist nicht vollständig ausgeräumt.“ Die im Beschluss festgelegten Kontrollmaßnahmen wertet der NABU jedoch als wichtigen Schritt, um Probleme frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Der Verband kündigt an, die Entwicklungen aufmerksam zu begleiten und nötigenfalls ein behördliches Einschreiten anzumahnen.

Der NABU Schleswig-Holstein blickt weiterhin sorgenvoll auf die Pläne zum Bau der A20. Er betont, dass die A20 laut Umweltbundesamt das umweltschädlichste Infrastrukturvorhaben Deutschlands ist und jeglichen Bemühungen um den erforderlichen Natur- und Klimaschutz entgegensteht. Zugleich ist er aber insofern erleichtert, als dass die Qualität der Planungen spürbar zugenommen hat und die umweltschädlichen Auswirkungen damit besser bewältigt werden können.

2.4.2026


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Alexander Schwarzlose - Foto: Kristina Tönnsen
Alexander Schwarzlose
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Marcus Timpe - Foto: privat
Marcus Timpe
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