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Landesplanung zur Windenergie an Land: Erleichterung, aber auch Sorge

Schutz des Vogelzuges weiterhin unzureichend, Windkraftanlagen auf Moorböden verhindert natürlichen Klimaschutz

Zur Verabschiedung der Landesplanung zur Windenergie an Land begrüßt der NABU, dass wichtige Forderungen des NABU zum Artenschutz umgesetzt wurden, etwa in Brutgebieten stark gefährdeter Wiesen- und Küstenvögel. Mängel gibt es dagegen beim Fledermausschutz.

Vogelschwarm zwischen Windenergieanlagen - Foto: Hafenkieker

Vogelschwarm zwischen Windenergieanlagen - Foto: Hafenkieker

Gestern erteilte der schleswig-holsteinische Landtag dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP), Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ die Zustimmung. Damit besteht nun Klarheit, wo die drei nachgeordneten Regionalpläne fortan Flächen für die Windenergie ausweisen dürfen und wo nicht. Der NABU Schleswig-Holstein blickt teils mit Erleichterung, teils mit Sorge auf das Planwerk.

Im Juni 2024 hatte das Innenministerium den ersten Entwurf vorgelegt, dem ein zweiter und ein dritter Entwurf folgten. Der NABU hatte sich mit einer umfassenden Stellungnahme in das Planverfahren eingebracht und sich insbesondere für den Schutz von Großvögeln, Wiesenbrütern, Zugvögeln und Fledermäusen stark gemacht.

Der NABU Schleswig-Holstein begrüßt den Ausbau der Windenergie als unerlässliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel, streitet aber dafür, dass dieser Ausbau möglichst naturschutzverträglich erfolgt. „Der Kampf gegen die Klimakrise darf nicht das Artensterben und damit die Biodiversitätskrise befeuern“, bekräftigt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein.

Positiv wertet der NABU, dass der Schwarzstorch richtigerweise als windkraftsensible Art anerkannt und entsprechend geschützt wird, was nach Bundesrecht nicht mehr erforderlich wäre. Anerkennenswert ist auch, dass das Land der Forderung des NABU nachgekommen ist und nicht nur Wiesenvogel-Brutgebiete mit besonders hoher Siedlungsdichte von der Windenergie ausgenommen hat, sondern auch solche Bereiche mit hohem Wiederbesiedlungspotenzial für Wiesenbrüter. Ebenso sind nun auch Küstenstreifen als Nahrungs- und Rastgebiete für Vögel für Windenergie herausgenommen. „Wiesen- und Küstenbrüter wie der Kiebitz und der Austernfischer meiden vertikale Strukturen. Der Bau von Windenergieanlagen in ihren Brutgebieten kann dazu führen, dass diese Arten ihre Brutgebiete aufgeben und ihren Lebensraum weiter verlieren,“ erklärt Anne Evers, Leiterin der NABU-Station im Katinger Watt. „Für Kiebitz und Austernfischer hat Schleswig-Holstein sogar eine besondere Verantwortung. Deshalb ist es so wichtig, dass ihre Lebensräume auch weiterhin von Windenergie freigehalten werden.“

Der Umstand, dass auf der Halbinsel Eiderstedt Windenergie weit überwiegend ausgeschlossen bleibt, ist ein weiterer wichtiger Erfolg, der auf das gemeinsame Wirken mit den Akteur*innen im Naturschutz vor Ort zurückzuführen ist.

Der NABU mahnt jedoch an, dass der Schutz des Vogelzuges weiterhin lückenhaft und unzureichend ist. Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist ein Hotspot des Vogelzuges, da sich hier sowohl die östlichen als auch die westlichen Zugrouten kreuzen. Vögel aus Russland und dem Baltikum müssen hier ebenso rasten wie Vögel aus Island. Besonders auf Fehmarn und in Ostholstein kann der Bau von Windenergieanlagen fatale Folgen haben.

Zu beanstanden ist auch, dass Windenergieanlagen fortan bis auf 2.000 m an die Brutplätze von Seeadlern heranrücken dürfen. Der zentrale Aktionsraum des Seeadlers umfasst einen Radius von 3.000 um den Horst – der LEP ermöglicht es nun, innerhalb dieses Radius Windenergieanlagen zu errichten. Seeadler gehören zu den kollisionsgefährdeten Arten. Unzureichend berücksichtigt ist auch der Schutz von Fledermäusen. Um FFH-Gebiete, deren Erhaltungsziele Fledermäuse umfassen, ist ein Puffer von 200 m festgelegt. Erforderlich wäre aber ein Abstand von 1.000 m.

Überdies hatte sich der NABU vergeblich dafür stark gemacht, dass die Windenergieplanung auf moorigen Böden ausgeschlossen wird. Der Bau von Windenergieanlagen einschließlich der dafür erforderlichen Tiefgründungen ist ein Hindernis für die dringend gebotene Wiedervernässung von Mooren. Moore sind Hotspots der Artenvielfalt und leistungsfähige natürliche Kohlenstoffsenken. „Hier werden technischer und natürlicher Klimaschutz gegeneinander gedacht, auf Kosten des Naturschutzes,“ schließt Alexander Schwarzlose. „Wer Windenergieanlagen auf moorigen Böden errichtet, leistet kaum einen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise, gibt zugleich aber dem Artensterben Vorschub.“

Der NABU Schleswig-Holstein erkennt das Bemühen der Landesregierung an, die verschiedenen Belange einschließlich jenen des Naturschutzes möglichst in Einklang zu bringen. Er hebt positiv hervor, dass sich die Landesregierung intensiv mit seiner und anderen Stellungnahmen auseinandergesetzt und Änderungen an der Planung vorgenommen hat. Inwieweit diese Anpassungen ausreichen, wird sich zeigen müssen. Der NABU wartet nun auf die Konkretisierung der LEP-Vorgaben durch die Regionalpläne und hofft dort auf Schließung der benannten Schutzlücken.

 

19.03.2026


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Eva Krautter - Foto: Kristina Tönnsen
Eva Krautter
NABU Schleswig-Holstein Pressereferentin Eva.Krautter@NABU-SH.de +49 4321-7572077

Weitere Informationen

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