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Wichtige Impulse, Vieles unverbindlich, Umsetzung offen

Naturschutzverbände fordern mehr Konsequenz und Verbindlichkeit beim Schutz der stark gefährdeten Ostsee

Zwei Jahre nach Bekanntgabe des "Aktionsplans Ostseeschutz" wurden erste Meilensteine erreicht. Die Ostsee-Naturschutzverbände fordert für die neuen Meeresschutzgebiete absolute Störungsfreiheit und rasch wirksame, verpflichtende Maßnahmen gegen Überdüngung.

Durch zuviel Düngemittel aus der Landwirtschaft entstehen Algenteppiche, die am Meeresgrund für gefährliche sauerstofffreie Zonen sorgen. - Foto: Roland Mattern

Durch zuviel Düngemittel aus der Landwirtschaft entstehen Algenteppiche, die am Meeresgrund für gefährliche sauerstofffreie Zonen sorgen. - Foto: Roland Mattern

Zwei Jahre nachdem die Landesregierung den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ veröffentlicht hat, zieht das Bündnis der Ostsee-Naturschutzverbände eine gemischte Bilanz. Erste Meilensteine wurden erreicht. So läuft die Arbeit an den Schutzgebietsverordnungen für drei neue Naturschutzgebiete, es wurden Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft zur Reduktion von Nitrat- und Phosphat-Einträgen in die Ostsee geschlossen, die Ostseebeiräte haben zusätzliche Maßnahmen für weitere Nährstoff-Reduktionen erarbeitet, ein wissenschaftlicher Beirat hat sich konstituiert und es wurde Personal eingestellt, unter anderem zur Ausarbeitung eines Partner-Programms. Vieles aber bleibt unverbindlich, unklar, offen.

Zur Bergung von Munitions-Altlasten gab es Pilotprojekte. Nach Ansicht der Naturschutzverbände ist es jetzt dringend notwendig, eine zügige und systematische Beseitigung der rostenden Bomben und chemischen Kampfmittel anzupacken, bevor sie weitere Fische und Muscheln vergiften und Wassersportler und Badegäste gefährden.

Dass weniger Nährstoffe wie Nitrat und Phosphat in die Ostsee gespült werden sollen, wird im Aktionsplan Ostseeschutz als Ziel klar genannt. „Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen die mittleren jährlichen Stickstoffeinträge aus dem schleswig-holsteinischen Binnenland im Ostsee-Einzugsgebiet um rund 2.000 Tonnen und die mittleren jährlichen Phosphoreinträge um rund 65 Tonnen verringert werden“, heißt es ab Zeile 511. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Umsetzung der Düngeverordnung. Doch eben diese wird zurzeit auf Landes- und Bundesebene massiv in Frage gestellt.

Die Ostseebeiräte haben komplexe Pläne für freiwillige Maßnahmen erarbeitet, die zu einer weiteren Reduktion der Nährstoffeinträge führen sollen, von ackerbaulicher Feinsteuerung über Gewässerrandstreifen bis zu Zwischenfrüchten.

Die Naturschutzverbände fordern jedoch Verbindlichkeit, verpflichtende Vorgaben und regelmäßige Erfolgskontrollen bei der Umsetzung.

Eine Kleine Anfrage der SPD im Landtag ergab, dass im Jahr 2025 nur knapp die Hälfte der 600.000 Euro, die für freiwillige Maßnahmen der Landwirtschaft für den Ostseeschutz eingeplant waren, abgerufen wurde – ein Hinweis darauf, dass diese sinnvollen, jedoch forschungsintensiven Projekte ihre Zeit zur Umsetzung brauchen. Die Ostsee-Natur hat diese Zeit aber nicht, denn schon jetzt entstehen in jedem Sommer gefährliche sauerstofffreie Zonen am Meeresgrund.

Einfache Maßnahmen wie etwa die Pflicht zu düngemittel- und pestizidfreien Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite an allen Gewässern hätten eine schnelle, intensive und nachhaltige Wirkung und könnten parallel zu den längerfristigen Projekten umgesetzt werden.

Die Naturschutzverbände loben, dass die Einrichtung der neuen Ostsee-Naturschutzgebiete schon weit fortgeschritten ist. Sie weisen jedoch darauf hin, dass mit den neuen und den bereits vorhandenen Schutzgebieten 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee streng geschützt sind, während laut EU-Wiederherstellungsverordnung 20 Prozent der Meeresfläche wieder in einen natürlichen Zustand versetzt werden sollen. Eine Wiederherstellung ist nur mit konsequent nutzungs- und störungsfreien Wasserflächen zu erreichen, wie die Verbände betonen. Dies muss in den Schutzgebietsverordnungen und im Antrag an das Bundesverkehrsministerium auf eine Befahrensverordnung verbindlich festgelegt werden.

Würde der Aktionsplan Ostseeschutz mit allen Schutzgebieten umgesetzt und im Binnenland, wie angekündigt, Gewässer und Feuchtgebiete konsequent und erfolgreich renaturiert, wären damit zugleich viele Forderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung erfüllt, betonen die Naturschutzverbände. Sie stellen klar: „Es geht hier nicht um Vorgaben und Richtlinien auf dem Papier, sondern darum, dass die Menschen in Schleswig-Holstein auch in zehn oder 50 Jahren noch Schweinswale, Robben und Watvögel beobachten und in einer klaren Ostsee baden wollen.“

Das Bündnis der Ostsee-Naturschutzverbände besteht aus der Arbeitsgemeinschaft Integrierter Ostseeschutz (AGIO), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH), der Heinrich-Böll-Stiftung, Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV SH), dem NABU Schleswig-Holstein, dem Verein Jordsand und dem WWF Deutschland.

 

18.03.2026 


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Eva Krautter - Foto: Kristina Tönnsen
Eva Krautter
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