Besser, aber noch nicht gut
NABU sieht bei Planungen zur A 20 westlich Wittenborn weiterhin gravierende Mängel beim Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume
Mit sorgfältiger Prüfung und konstruktiver Kritik begleitet der NABU seit Jahren die Planung des A20-Ausbaus, um die Schäden an Natur und Umwelt zu mildern. Die überarbeiteten Pläne zu Abschnitt 4 belegen, dass dies gelingt. - Foto: NABU Archiv
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 auf Klage von NABU und BUND den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 4 für teilweise rechtswidrig erklärt hatte, beantragte die Vorhabenträgerin DEGES ein Fehlerheilungsverfahren. Der NABU Schleswig-Holstein hat heute seine Stellungnahme zu den überarbeiteten Planunterlagen abgegeben. Insgesamt kommt der Verband zu dem Ergebnis, dass die Prüfung nun deutlich sorgfältiger erfolgte, wenngleich sie nach wie vor nicht fehlerfrei ist. Kritik übt der Verband vor allem in Bezug auf das Verfahren.
Arbeit der Umweltverbände an A 20-Planungen zeigt Wirkung
Der NABU begrüßt, dass die Qualität der Planunterlagen im Großen und Ganzen deutlich zugenommen hat. Die einstigen Fehler, die 2018 zur Rechtswidrigkeit geführt hatten, wurden weitgehend korrigiert, die Lücken wurden weitgehend geschlossen. „Wir führen diese Qualitätssteigerung auch auf unsere Arbeit zurück“, erklärt Marcus Timpe, NABU-Referent für Verbandsbeteiligung. „Alle Beteiligten wissen, dass wir Umweltverbände genau prüfen. Damit hat unsere langjährige Mitwirkung an der A20-Planung einen essenziellen Beitrag dazu geliefert, die Umweltstandards zu heben.“ Der NABU Schleswig-Holstein lehnt die A20 aufgrund ihrer immensen und nicht zu rechtfertigenden Schäden für Natur, Umwelt und Klima weiterhin ab. Soweit sich der Bau aber nicht verhindern lässt, bringt er sich wie bisher konstruktiv dafür ein, diese Schäden so weit wie möglich zu mildern. „Die überarbeitete Planung zu Abschnitt 4 belegt, dass uns das gelingt“, so Timpe.
Gleichwohl sind auch die neuen Planunterlagen nicht frei von Fehlern.
So basiert die artenschutzrechtliche und die FFH-Prüfung in Bezug auf Fledermäuse und Segeberger Kalkberghöhlen teils auf falschen Annahmen und erweist sich zum Teil als unvollständig. Gleichwohl erkennt der NABU an, dass durch zahlreiche Kompensationsmaßnahmen versucht wird, die nachteiligen Auswirkungen auf die Fledermäuse so weit wie möglich auszugleichen oder zumindest zu minimieren.
Artenschutz: Vermutung und Schätzung statt sorgfältiger Untersuchung
Besonders gravierende Mängel weisen hingegen die artenschutzrechtlichen Prüfungen von Seeadler und Schleiereule auf. In Bezug auf die Schleiereule wurden zum Teil die artspezifischen Verhaltensweisen zu wenig berücksichtigt. Hier gibt es Lücken und auch das methodische Vorgehen ist mitunter fragwürdig. Schwerer noch wiegen die Fehler bei der Prüfung des Seeadlers. Die Bewertung der Gefährdung beruht in wesentlichen Teilen nicht auf sorgfältiger Untersuchung, sondern auf Vermutung und Schätzung. Prüfstandards wurden nicht beachtet und die Prüfergebnisse sind in Bezug auf den Seeadler schlichtweg nicht belastbar.
15 Kilometer ökologisch wertvolle Knicks sollen beim aktuell geplanten Trassenverlauf der A 20 westlich Wittenborn bis zur A 7 zerstört werden. Der NABU fordert als Ersatz die Schaffung neuer Knicks, was die derzeitige Planuing nicht vorsieht. - Foto: Klaus Dürkop
Weiterhin hält der NABU seine Kritik aufrecht, dass fast 40 Prozent des Trassenabschnitts durch eine historisch gewachsene Knicklandschaft verlaufen, was beim bisherigen Planungsstand nur unzureichend kompensiert wird. Knicks sind eine besondere Eigenart der schleswig-holsteinischen Landschaft von großer ökologischer Bedeutung. Sie bieten beispielsweise vielen Insekten, Vögeln und der Haselmaus Lebensraum. 15 Kilometer (!) dieser Knick- und Redderstrukturen sollen nun für Abschnitt 4 weichen. Dafür sieht die Planung teils flächige Gehölzpflanzungen vor, obgleich die Schaffung neuer Knicks geboten ist – aus Sicht des NABU keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz. Im Übrigen kritisiert der NABU auch, dass auch andere Kompensationsmaßnahmen ohne Not die Anpflanzung gebietsfremder Arten vorsehen. Damit werden Fremdkörper in unsere Ökosysteme hineingetragen und ökologische Störungen in Kauf genommen.
13.03.2026
