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Herdenschutz statt Wolfsjagd

NABU-Wolfsexpertin: geplante reguläre Bejagung führt in die falsche Richtung

Die NABU-Petition gegen die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz stößt mit bereits über 146.000 Unterzeichnenden auf großen Widerhall. Statt einer Bejagung des Wolfes fordert der NABU, den nachweislich wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen.

Wolf - Titel: Steffen Zibolsky

Wolf - Titel: Steffen Zibolsky

Aktuell machen mehr als 146.000 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland in einer Online-Petition des NABU gegen die geplante Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz mobil. Sie fordern Bundesregierung und Bundestag vor der abschließenden Lesung in der morgigen Sitzung (5. März) auf, die Novelle des Bundesjagdgesetzes zu stoppen und stattdessen wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und vollständig zu finanzieren.

Die Bundesregierung will den Wolf künftig regulär bejagen lassen – teils auch ohne konkreten Anlass. Die geplante Jagdzeit im Sommer würde vor allem die Welpen betreffen. „Was als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung“, sagt Katharina Weinberg, Vorsitzende des NABU-Bundesfachausschusses Große Beutegreifer und stellvertretende Vorsitzende im NABU Schleswig-Holstein. „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.“

Herdenschutz wirkt nachweislich

Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass die Wolfsrisse 2024 bundesweit um rund 25 Prozent zurückgegangen sind – obwohl es mehr Wölfe gab als zuvor. Grund dafür ist ein verbesserter Herdenschutz durch Elektrozäune, Herdenschutzhunde und fachliche Beratung von Weidetierhaltenden. Somit lenke die Debatte über die Jagd von wirksamen Lösungen ab und wecke falsche Erwartungen.

„Wir brauchen tragfähige Lösungen statt Symbolpolitik“, so Wolfsexpertin Katharina Weinberg, Initiatorin der Petition. „Eine pauschale Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefährdet den Artenschutz nicht nur von Wölfen, schafft neue rechtliche Unsicherheiten und hilft Weidetierhaltenden nicht weiter.“ Zudem seien gezielte Entnahmen einzelner auffälliger Tiere bereits nach bestehendem Naturschutzrecht möglich. Eine generelle Jagdfreigabe sei daher unnötig und führe in die falsche Richtung.

„Der Wolf ist Teil unserer heimischen Natur. Sein Schutz ist ein Erfolg, kein Problem – das belegt auch die große Zahl der Unterstützer*innen unserer Petition“, so Weinberg. Einer Novelle des Bundesjagdgesetzes muss der Bundesrat zustimmen. Der NABU Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf, das klare Signal aus der Bevölkerung aufzunehmen und sich im Bundesrat gegen die geplante Gesetzesnovelle zu positionieren.

 

Die Petition finden Sie hier: https://weact.campact.de/p/keinWolfImJagdrecht


Ihre Ansprechpartnerin

Eva Krautter - Foto: Kristina Tönnsen
Eva Krautter
Pressesprecherin NABU Schleswig-Holstein Eva.Krautter@NABU-SH.de 04321. 7572077


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