Besorgniserregender Angriff auf Gewässerschutz
Gülle-Vorstoß problematisch und wohl rechtswidrig
Blaualgenblüte infolge von zu hoher Nährstoffbelastung, hier am Lanker See im Kreis Plön. - Foto: Carsten Pusch
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg verkündete auf dem „Insidertag“ des Agrar-Dienstleistungsunternehmens Blunk in Rendswühren vor 500 Gästen, dass fortan die Düngung auf antauenden Böden zulässig sein soll. Der NABU Schleswig-Holstein hält diesen Schritt angesichts des ohnehin schon schlechten Zustands der Binnengewässer und Meere für problematisch und hegt im Übrigen ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Die Düngeverordnung verbietet es, Düngemittel auf schneebedeckten oder gefrorenen Böden auszubringen. Nach Aussage der Ministerin soll es Landwirten von nun an aber möglich sein, auf Böden zu düngen, die morgens noch oberflächlich angefroren seien, im Laufe des Tages aber vollständig auftauten. Sei der Boden so beschaffen, sei er nicht mehr „gefroren“ im Sinne der Düngeverordnung.
„Der Ansatz ist nicht neu. Bereits in einer früheren Fassung der Düngeverordnung war geregelt, dass Böden, die morgens noch gefroren sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als ‚gefroren‘ gelten“, so Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. „Der Verordnungsgeber hat sich aber bewusst dazu entschieden, dieses Begriffsverständnis zu verwerfen, um so den europarechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nachzukommen. Böden, die im Laufe des Tages auftauen, gelten demnach weiter als gefroren – darüber darf sich das MLLEV nicht einfach hinwegsetzen.“ Der NABU Schleswig-Holstein sieht hier einen möglichen Rechtsverstoß und wird das weiter prüfen. Im Übrigen ist diese Vorgehensweise auch in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich. Eine solche Maßnahme kann nicht auf einem „Insidertag“ berichtet werden, sondern bedarf eines offiziell verkündeten Erlasses.
„Der NABU Schleswig-Holstein ist skeptisch, inwieweit die Ausbringung tatsächlich auf nur leicht oberflächlich gefrorene Böden beschränkt bliebe, wie es nach Nachtfrösten der Fall wäre“, führt Fritz Heydemann, NABU-Fachmann für Landwirtschaft, aus. „Gerade bei der aktuell wechselhaften Wetterlage durchaus schwierig sein, die Frostfreiheit korrekt festzustellen. “ Verbleibt der Boden auch nur teilweise gefroren, kann er die Gülle nicht vollständig aufnehmen. „Stattdessen droht die Gülle selbst bei geringsten Hangneigungen flächig zu verlaufen oder bei Regen in Richtung des nächsten Gewässers abgeschwemmt zu werden. Es drohen zusätzliche gesundheitsschädliche Nitrateinträge ins Grundwasser.“
Bereits jetzt zu hohe Nährstofflasten für Flüsse, Seen und Meere
Die Flüsse und Seen Schleswig-Holsteins sind aufgrund zu hoher Nährstofflasten schon jetzt in besorgniserregendem Zustand. Und das, obwohl Deutschland und Schleswig-Holstein durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet sind, ihre Gewässer bis Ende 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Da diese Belastungen vorrangig aus der Landwirtschaft stammen, müsste eigentlich alles unternommen werden, um sie zu reduzieren. Der neue Vorstoß des MLLEV wird die Situation nun noch weiter verschärfen.
Und es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Während die zusätzlichen Gewinne aus dem verstärkten Ausbringen der Düngemittel privat bleiben, sind die Folgeschäden von der Gemeinschaft zu tragen. Man denke etwa an die zusätzliche Wasseraufbereitung, an erforderliche Artenschutzprojekte oder an das Risiko einer Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof.
Der NABU Schleswig-Holstein ersucht Ministerin Cornelia Schmachtenberg, den Gewässerschutz ernst zu nehmen und die erforderliche Trendumkehr nicht zu erschweren. Wasser geht uns alle an!
09.02.2026
