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Mediation: Gutes Ergebnis für den Naturschutz

Einigung im Streit um Flughafen Lübeck-Blankensee

NABU, BUND und LNV haben nach mehr als zehn Monaten Verhandlungen die Mediationsvereinbarung zwischen den Naturschutzverbänden, der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck unterzeichnet - mit einem für die Natur vorzeigbarem Ergebnis.

Flughafen1

Positionsleuchten Flughafen - Foto: Ingo Ludwichowski

Am heutigen Tag haben NABU, BUND und LNV nach mehr als zehn Monaten Verhandlungen die Mediationsvereinbarung zwischen den Naturschutzverbänden, der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck unterzeichnet - mit einem für die Natur überaus akzeptablem Ergebnis. Mit der am 23. März 2007 begonnenen Mediation "Naturschutz und Flughafen Lübeck-Blankensee" möchten die Beteiligten anhängige Rechtsverfahren einvernehmlich beenden und anstehende Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander abstimmen, dass zukünftig öffentliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten ganz oder weitgehend vermieden werden können.

Vorausgegangen waren seit 1999 sich verstärkende massive Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Lübeck, der Landesregierung sowie Naturschützern um den Ausbau des Flughafens. Im Planfeststellungsverfahren 2002 wurden in der Folge massive Einwände gegen die Planung erhoben. Anwohner und Umweltschützer deckten dabei wiederholt gravierende Verstöße des Betreibers gegen Natur- und Gewässerschutzrecht auf. So gelangte schadstoffbelastetes Abwasser in den Blankensee und Parkplätze am Flughafen wurden ungenehmigt erweitert. Wertvolle Lebensräume gingen ohne Genehmigung verloren, Vorgaben von Landesbehörden wurden missachtet.

Am 18. Juli 2005 untersagte das Gericht auf Antrag von NABU und BUND vorläufig die Bautätigkeiten. Am 24. Oktober 2005 bestätigte das Oberverwaltungsgericht OVG den zuvor vom Verwaltungsgericht VG Schleswig verhängten Baustopp. Am 23. September 2005 waren erste Verhandlungen von BUND und NABU mit dem Land über die Zukunft des Flughafens Lübeck - Blankensee von Wirtschaftsminister Dietrich Austermann vorzeitig beendet worden.


Flughafen HL2

Schild Naturschutzgebiet - Foto: Ingo Ludwichowski

Warum eine Mediation?
Die klagenden Verbände hatten vor dem Einstieg in eine Mediation zu klären, unter welchen Bedingungen sie in die Mediation eintreten und welche Ziele ggf. erreicht werden sollten. Die Verbände legten in der Folge für sich fest, nur dann eine Mediationsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn ein deutliches "Mehr" an Naturschutz erreicht wird, als in einem neuen Planfeststellungsverfahren der Flughafengesellschaft möglich erschien. Messlatte für die Beurteilung einer Vereinbarung war also die Frage, ob durch die Klage von NABU, BUND oder LNV gegen einen neuen Planfeststellungsbeschluss PFB der Genehmigungsbehörde ein besseres Ergebnis für die Natur hätte erreicht werden können, als dies durch den Abschluss einer Mediationsvereinbarung einschließlich der vielen in die Planunterlagen eingeflossenen Festlegungen möglich wäre.

Gegenstand der Mediation konnten nur die von den Verbänden vor Gericht beklagbaren Naturschutzbelange sein, also nicht Lärmschutz, Klimaschutz oder Aspekte des regionalen oder übergreifenden Luftverkehrs. Es lag rechtlich nicht in der Macht der Verbände, den Betrieb des Flughafens und die Ausbauabsicht der Eigentümer erfolgreich zu verhindern. Weiterhin konnte es nicht Aufgabe der Mediation sein, unterschiedliche Rechtspositionen oder Rechtsunsicherheiten bezüglich der Auslegung der EU-Richtlinien im allgemeinen und des Flughafens im besonderen endgültig zu klären.


In jedem Falle wurden jedoch Lösungen vereinbart, die unabhängig von unterschiedlichen theoretischen Rechtspositionen in den praktischen Konsequenzen die Auffassungen der Verbände zum Naturschutzrecht widerspiegeln.

Was wurde erreicht?
Stichwortartig sind im Folgenden die in der Mediation und in derem Umfeld erreichten Ergebnisse dargestellt. Was haben also die Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU im Verfahren erreicht ...


Altes Planfeststellungsverfahren

  • Rücknahme des alten PFB außer der Umwidmung des früher ausgebauten Rollweges R als Teil der Start- und Landebahn (am Westende).


"Altlasten" des Flughafenausbaus

  • Pauschale "Wiedergutmachung" des Flughafens durch Einlage von 1.250.000 € in die neue Stiftung "Grönauer Heide"
  • Einbringung von rd. 8 ha Kompensationsfläche in das neue PFV
  • Indirekte Beteiligung des Flughafens an den Sanierungskosten für den durch Einleitungen beeinträchtigten Blankensee.


Flughafenentwässerung

  • Stopp jeglicher Einleitungen aus der Flughafenentwässerung in den Blankensee
  • Stopp jeglicher Einleitungen mit Ausnahme von unschädlichem Drainagewasser (nachzuweisen) in den sog. Chi-Chi-Teich im FFH-Gebiet nach Fertigstellung des Entwässerungssystems.
  • Übergangsregelung für den Chi-Chi-Teich durch Herstellung einer Bodenpassage. Für das Einleitungswasser werden zwischenzeitlich Schadstofffracht und hydraulischen Stress, wie bei großem Wasseranfall, vermindert bzw. abgemildert (bereits realisiert).
  • Herstellung des Staukanals D bis 2009. Dies bringt erhebliche Entlastung des Chi-Chi-Teichs (Rückhaltung 95 % der Schadstofffracht).
  • Durch Verlagerung des Staukanals in die Trasse der ca. 10 m breiten, geteerten sog. "Panzerstrasse" im NSG erfolgt anschließend Renaturierung bisher versiegelter Flächen und Entsorgung des PAK-belasteten Teermaterials. Bisherige Planung beinhaltete stattdessen Inanspruchnahme von Borstgrasrasen und Heideflächen für den Staukanal.
  • Neuordnung des gesamten Entwässerungssystems mit Staukanälen, Retentionsfilter und Regenrückhaltebecken (außerhalb des NSG). Dadurch sollen eine Rückhaltung von mind. 95 % (vereinbartes Ziel: 98 %) aller Schadstoffe und gleichmäßige Ableitung des unschädlichen Wassers in den Blankenseebach erreicht werden.


Neubau des Flughafeneinzäunung
(von der Luftaufsichtsbehörde eingeforderter Sicherheitszaun im Rahmen eines gesonderten naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens)

  • Die Zaunführung wird im Bereich der Einrichtungen für das Instrumentenlandesystem (nordöstlicher Zaunbereich) nicht - wie geplant - über die 167,5 m Abstandslinie hinaus auf 208 m Abstand in das Schutzgebiet hinein geschoben, eingeebnet und nicht in "Gartenrasen" umgewandelt.
  • Keine Einebnung der neu vom Zaun umfassten Flächen und Umwandlung in pflegeleichtes Grünland.
  • Wahl des ökologisch verträglichsten Zeitraums für den Zaunbau (Artenschutz insb. für Zauneidechse, Kammmolch, Feldlerche).
  • Besondere zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Gefährdungen einzelner Individuen: Anlegung neuer Zauneidechsenhügel und Kleingewässer für den Kammmolch nahe dem Zaun.
  • Verpflichtung der FLG zur biotopgerechten und, soweit durch FFH-Schutzstatus gesichert, dem Managementplan entsprechenden Pflege der neu vom Zaun umfassten Flächen mit Monitoring und evt. Pflegeanpassung.


Grünflächenpflegekonzept für das Flughafengelände

  • Bessere Anpassung der Pflege der "Altflächen" innerhalb der Flughafen - Umzäunung an die Interessen des Naturschutzes:
  • Anpassung der Mahdhäufigkeit und - zeitpunkte an die vorhandenen Biotoptypen.
  • Keine Düngung oder Pestizide, Abfuhr des Mähgutes.
  • Regelmäßiges Monitoring mit Pflegeanpassung, dabei Mitsprache der Verbände.


Herstellung der Hindernisfreiheit außerhalb der Umzäunung

  • Verpflichtung der FLG zur Duldung von Biotopstrukturen, die für geschützten Vogelarten (insb. Neuntöter, Sperbergrasmücke) förderlich sind, d.h. insbesondere Belassung / Förderung von dornigen Gehölzgruppen.


Ausbauplanung

  • Erhebliche Reduzierung der Eingriffe in geschützte Biotoptypen bzw. der Lebensräume besonders geschützter Arten:
  • Keine Verlängerung des Rollweges C in das Schutzgebiet.
  • Verzicht auf Stufe II des Instrumentenlandesystems (ILS CAT II) in Ostrichtung.
  • Reduzierung der östlichen Start- und Landebahn - Verlängerung von 240 m auf 95 m.
  • Verlagerung von 42 % der geplanten Parkflächen auf weniger sensible Ackerflächen nördlich der Straße zum Flughafen (Herstellung dort hat Vorrang).
  • Neugestaltung des Entwässerungssystems
  • Kompensation der Eingriffe in Anlehnung an die Straßenbaurichtlinien für die Flugverkehrsflächen erhöht den ermittelten Kompensationsumfang auf ca. 67 ha (plus 8 ha für "Altlasten")
  • Hoher Anteil von Kompensationflächen mit Ausgleichscharakter in direkter Nähe zum Schutzgebiet (darunter rd. 5 ha ausgezäunte Flächen angrenzend an Trockenrasen im Nordwestteil und 3 ha bisher landwirtschaftliche Nutzfläche im NSG-"Flaschenhals" zwischen Nord- und Südteil der Grönauer Heide).
  • Keine Kompensationsfläche weiter als 15 km vom Eingriffsort.
  • Umfassende Abarbeitung der FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen mit Kohärenzmaßnahmen für zwei FFH - Lebensraumtypen.
  • Zusätzliche freiwillige Kohärenzmaßnahmen (Kostenwert ca. 175.000 €)
  • Zustiftung von weiteren 1.250.000 € in die neue Stiftung "Grönauer Heide", wenn FLG mit Ausbau beginnt.
  • Bindung der FLG an frühe Information und Mediation, falls trotz gegenwärtig nicht vorhandener weiterer Planungen (Grundlage: Erklärung der FLG) bis 2019 Eingriffsplanungen im naturschutzsensiblen Ostteil des Flughafengebietes erfolgen sollten (ohne Einschränkung der Klagerechte der Verbände).


Vereinbarungen mit der Hansestadt Lübeck und der stadteigenen KWL

  • Sicherung des "Schönen Dreiecks" für den Naturschutz durch Übereignung des widerrechtlich wegen Bebauungsabsichten nicht als FFH-Gebiet ausgewiesenen "Schönen Dreiecks" mit Ausnahme von rd. 2,5 ha an die Stiftung "Grönauer Heide" oder "Stiftung Naturschutz" zum niedrigen "Biotopwertpreis" (entspricht 0,15 € / m²), Flächengröße rd. 15 ha
  • Sicherung von weiteren 15 ha KWL-Eigentumsflächen im Schutzgebiet gegen Expansionsbestrebungen der Fa. EUROIMMUN (ehemaliges Kasernengelände mitten im südlichen Schutzgebiet) durch Übereignung an die Stiftung zum gleichen m²-Preis
  • Sicherung der östlich an EUROIMMUN angrenzenden Schutzgebietsflächen im Eigentum der Stadt Lübeck (ca. 30 ha) durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Naturschutz zugunsten des BUND (oder NABU) mit Bewehrung gegen Verstöße in Höhe von 100 €/m²
  • Verpflichtung der Stadt, die Restaurierung des Blankensees fachplanerisch, rechtlich und kostenplanerisch konkret vorzubereiten und sich an den Kosten der Sanierung zu beteiligen.
  • Verpflichtung der Stadt, mit der Stiftung "Grönauer Heide" eine Vereinbarung zur Unterstützung der satzungsmäßigen Ziele abzuschließen.


Kostenerstattungen

  • Erstattung der Kosten, die den Verbänden seit ca. 2004 durch die Auseinandersetzungen mit der FLG entstanden sind.
  • Erstattung bzw. Übernahme der Mediationskosten der Verbände (Rechtsberatung, Gutachten, persönlicher Kostenaufwand).


Fazit
Die Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen und Leistungen für den Naturschutz durch die FLG und die Stadt Lübeck, die insgesamt auf einen Kostenwert von mind. 6 Mio. € zu schätzen sind - ohne die gesetzlich notwendigen Pflicht - Kompensationen. Dazu kommen Vereinbarungen zugunsten des Naturschutzes ohne direkte Kosten.

Allein die ausgehandelten "freiwilligen" Leistungen erreichen damit einen Anteil von annähernd 10 % der geplanten Investitionenskosten. Ihm steht die Gegenleistung der Verbände - der Verzicht auf klagerelevante Einwände und mögliche Klagen - gegenüber. Dieser Verzicht wurde durch die Festschreibung von Maßnahmen erreicht, die auch nach Ansicht von Experten die Ansprüche der Planfeststellungsbehörde deutlich übertreffen dürften.

Insgesamt ist es ein hervorragendes Ergebnis für den Naturschutz. Dieses wäre auch nach Einschätzung des Rechtsbeistandes der Verbände nicht über die Klageführung gegen den eingriffsmäßig stark abgemilderten Flughafenausbau möglich gewesen.

ILu 1. Februar 2008


Download


0.3 MB - Vereinbarung über die Mediation Flughafen Lübeck

Weitere Informationen ...

Regionalflughafen Lübeck - Foto: Ingo Ludwichowski

Flughafen Lübeck-Blankensee

Erfolg für den Naturschutz im Mediationsverfahren

NABU, BUND und LNV haben nach mehr als zehn Monaten Verhandlungen die Mediationsvereinbarung zwischen den Naturschutzverbänden, der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck unterzeichnet - mit einem für die Natur überaus akzeptablem Ergebnis. Mehr →



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