Schleswig-Holstein.NABU.de Themen EU-Wasserrahmenrichtlinie Allgemeines

Was der NABU will ...

Schleswig-Holstein

Platz für Gewässer

BildNr66

Befestigtes Traveufer - kein Platz für Eisvögel und Co. Solche Zustände sollten längst der Vergangenheit angehören

Das Land ist verantwortlich für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den drei Flusseinzugsgebieten Eider, Schlei/Trave und in Teilen des Einzugsgebietes der Tideelbe.

Einschätzung des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

Bäche und Flüsse

  • Nur ca. 34 % der in Frage kommenden Fließgewässersysteme können in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden

Seen
  • 30 % der Seen sind in einem gutem ökologischen Zustand
  • weitere 40 % sind nur unter Ausnutzung aller Verlängerungsmöglichkeiten (also erst 2027!) in einen guten Zustand zu bringen
  • 30 % sind nicht mehr zu verbessern…


Forderungen des NABU Schleswig-Holstein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Fristgerechte Erfüllung der Ziele auf größtmöglicher Fläche, d. h. Inanspruchnahme der Verlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen und keine "Vorabbeschränkung" auf Minimalziele
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung, die sich auch dem neuen Wasserhaushaltsgesetz und dem bis Ende 2003 anzupassenden Landeswassergesetz ergeben
  • Die öffentliche Hand muss Vorbild in der Unterhaltung und Bewirtschaftung ihrer Gewässer und Flächen sein
  • Vor allem in Naturschutzgebieten muss die Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung schutzorientiert ausgerichtet werden

Die drei Flusseinzugsgebiete Schleswig-Holsteins werden in 34 Bearbeitungszonen unterteilt, die von lokalen Arbeitsgruppen unter Leitung des Umweltministeriums betreut werden. Der NABU bringt sich hier mit seinem Fachwissen ein.

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