Schleswig-Holstein.NABU.de Themen Natura 2000
NATURA 2000
NATURA 2000
Der lange Weg zum Netz europäischer Schutzgebiete
Rotmilan: Anhang I - Art der Vogelschutzrichtlinie
Zweimal hatte die Landesregierung das Klassenziel nicht erreicht und versuchte nach "blauen Briefen" aus Brüssel zum dritten Mal, eine vollständige Liste der erforderlichen Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein vorzulegen. Insbesondere um das Vogelschutzgebiet Eiderstedt gab es dazu teils heftige Auseinandersetzungen, da hier vor allem die Interessen der intensiven Landwirtschaft mit denen des Naturschutzes kollidieren. Der NABU dokumentiert die Debatte um die wichtigsten Flächen unseres Naturerbes.
In Schleswig-Holstein stehen Ampeln auf Rot
NABU-Atlas: beschämendes Bild des Naturschutzes in Deutschland

Zum Internationalen Tag des Artenschutzes veröffentlicht der NABU eine aktuelle Analyse des Zustandes des Natur- und Artenschutzes in Deutschland. Erstmals zeigt ein Atlas das bundesweite Bild des Artenschutzes und macht die aktuelle Bedrohungssituation prioritär schützenswerter Vogelarten und seltener Lebensräume sichtbar.
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Nicht an Vorgaben orientiert - zu unkonkret
Erfahrungen mit der Natura 2000-Managementplanung

Managementpläne für Natura 2000-Flächen sollen dazu dienen, den Schutz der EU-rechtlich besonders geschützten Gebiete sicherzustellen. In Schleswig-Holstein wird ein Teil der Inhalte dieser Pläne u.a. durch Lokale Aktionen erstellt - mit teilweise unbefriedigenden Ergebnissen. Der NABU wirft auf der Basis von Befragungen und eigenen Erfahrungen ein Licht auf die bisherige Praxis.
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Gericht vertagt Entscheidung zu Eiderstedt
Verhandlungslösung soll Chance gegeben werden | Richter nehmen Situation in Augenschein

27. Oktober 2011: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat heute die Entscheidung über die Umweltschadenklage des NABU im Falle Eiderstedt vertagt. Auf Bitten der Richter wird es in den nächsten sechs Wochen ein Gespräch zwischen dem NABU und dem Deich- und Hauptsielverband sowie der Kreiswasserbehörde geben. Zudem wird das Schleswiger Verwaltungsgericht einen Ortstermin für die In Augenscheinnahme der Situation vor Ort ansetzen. In der mündliche Verhandlung äußerten die Richter, der rechtlichen Einschätzung der Situation durch den NABU zu folgen. Allein die Fakten vor Ort sollen nun validiert werden.
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NABU geschockt: EU-Kommission gibt Eiderstedt auf
EU will Deutschland trotz Verstoßes gegen Vogelschutzrichtlinie schonen | Keine Forderung nach Gebietsvergrößerung mehr | NABU kritisiert fachlich nicht nachvollziehbare Entscheidung | Gravierende Ungleichbehandlung von Mitgliedstaaten

29. Oktober 2009: Mit Unverständnis hat der NABU auf die Entscheidung der Europäischen Kommission reagiert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten einzustellen. Während die Kommission Österreich und Irland wegen vergleichsweise kleiner Verstöße vor Gericht zog, gibt sie sich jetzt mit den zwischenzeitlichen Nachmeldungen zufrieden. Der NABU sieht nach wie vor für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhebliche Defizite.
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Eiderstedt: Kein Pardon für die Trauerseeschwalbe?
Wieder kein Wasser im Vogelschutzgebiet

22. April 2009: Auch in diesem Jahr setzt sich das Drama um die Trauerseeschwalben auf Eiderstedt fort. Wenn in diesen Tagen die anmutigen Vögel aus ihrem Winterquartier zurück kommen, finden sie in weiten Bereichen keinen für sie geeigneten Lebensraum mehr vor: Der zuständige Deich- und Hauptsielverband (DHSV) Garding hat wie in den Vorjahren das Gebiet erneut massiv entwässert und raubt so mit dem Trockenfallen der Gräben der Trauerseeschwalbe ihre Lebensgrundlage.
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Akteneinsicht: Der Fall Eiderstedt
NABU nimmt Schriftverkehr des MLUR in Augenschein

Der NABU hat im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit Bezug auf die Umweltinformationsrichtlinie der EU Einsicht in die Akten des MLUR zum "Fall Eiderstedt" erhalten. Die Auswertung belegt eine massive Einflussnahme auf die fachliche Auswahl der Gebiete.
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EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt
Fachliche Grundlagen fordern richtlinienkonforme Ausweisung eines großen Schutzgebietes
In der EU-Vogelschutzrichtlinie VSchRL verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU, die in ihren Territorien lebenden Vogelarten zu schützen. Die Einrichtung von EU-Vogelschutzgebieten ist dazu ein wichtiges Instrument. Es handelt sich dabei um Gebiete, die für Arten auf dem Anhang 1 der Richtlinie und für bedrohte, wandernde Vogelarten geführt werden, oder um Bereiche die hohe Bestände von Wat- und Wasservögeln aufweisen (Feuchtgebiete internationaler Bedeutung gemäß Ramsarkonvention). Im Anhang I der VSchRL finden sich einerseits besonders bedrohte Arten, andererseits Arten, die vor allem in den Ländern der EU vorkommen und für die diese deshalb eine besondere Verantwortung besitzt.
Hier finden Sie Informationen zum EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt und dessen notwendiger richtlinienkonformer Ausweisung.
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„Betrifft: Natur“, April 2012
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Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea MIREMAR
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Die Dohle ist Vogel des Jahres 2012. Erfahren Sie mehr über einen bedrohten Bewohner unserer Dörfer und des Grünlands. Mehr
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