Schleswig-Holstein.NABU.de Themen Naturschutzgesetzgebung Landesnaturschutzgesetz
Das Landesnaturschutzgesetz
Das Landesnaturschutzgesetz
Gesetzliche Grundlage für den Naturschutz in Schleswig-Holstein
Das Landesnaturschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Naturschutz in Schleswig-Holstein. Seit der Verabschiedung des ersten Landschaftspflegegesetzes aus dem Jahr 1973, das das bis dahin noch geltende alte Reichsnaturschutzgesetz von 1935 ablöste, blickte Schleswig-Holstein auf eine lange Tradition der Weiterentwicklung einer an den fachlichen Notwendigkeiten orientierten Gesetzgebung im Naturschutzrecht zurück. Aus dem EU-weit Richtung weisenden schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetz von 1993 wurden schließlich wesentliche Inhalte des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 entwickelt. Mit dem Regierungswechsel 2005 endete diese Tradition jedoch abrupt. Das 2007 verabschiedete neue Landesnaturschutzgesetz demontiert wesentliche Inhalte, orientiert allein an dem politischen Primat der Freiwilligkeit.
Landesregierung muss Chance nutzen
Stellungnahme des NABU Schleswig-Holstein zum Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetzes

Nach der letzten Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes LNatSchG im Jahr 2007 steht eine erneute Überarbeitung der wichtigsten Gesetzesgrundlage des Landes für den Naturschutz im Land zwischen den Meeren an. Dem Landtag liegt ein Entwurf für ein neues LNatSchG vor, der es jedoch versäumt, wichtige und notwendige Korrekturen vorzunehmen.
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Das neue Landesnaturschutzgesetz
Kritik des NABU an Entwurf und verabschiedetem Gesetz

Mit blumigen Worten wie "Verschlankung" und "Entbürokratisierung", "Bürgernähe" und "Handlungsspielräume für die Verwaltung" kündigte Landwirtschafts- und Umweltminister v. Boetticher den Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetzes an. Der NABU hat im Rahmen der vorgeschriebenen Verbandsbeteiligung den Gesetzentwurf durchgearbeitet und dazu ausführlich Stellung genommen. Sein Fazit: Der Novellierungsvorschlag, der in weiten Bereichen zu geltendem Recht erhoben wurde, wirft den Naturschutz im Lande um Jahrzehnte zurück.
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Landesnaturschutzgesetz von 2004: Fortschrittlicher Schutz der Natur
Grundlage für wegweisende Gesetzgebung

Das LNatSchG Schleswig-Holstein in seiner Fassung vom 5. Dezember 2004 war das zu seiner Zeit fortschrittlichste Landesnaturschutzgesetz der Bundesrepublik. Das Vorgängergesetz aus dem Jahre 1993 diente bei der Entwicklung mehrerer Vorschriften des damaligen Bundesnaturschutzgesetzes als Modell.
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