Schleswig-Holstein.NABU.de Themen Naturschutzgesetzgebung
Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein
Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein
Gesetze, Verordnungen und Erlasse zum Schutze der Natur
Steinmarder
Gesetze, Verordnungen und Erlasse sind die Grundlagen für das Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein. Der NABU stellt einige der relevanten Regelwerke des gesetzlichen Naturschutzes, das politische Ringen um an den Notwendigkeiten orientierte Inhalte und die Bewertung aus der Sicht des Naturschutzes vor.
Auswahl aktuell gültiger Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Schleswig-Holstein
Auswahl wichtiger Regelwerke des Naturschutzes
Überblick über einige der für den Naturschutz relevanten Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein. Gesetze werden durch das Parlament verabschiedet, für Verordnungen und Erlasse zeichnet das Umweltministerium verantwortlich.
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Bewertung der Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Schleswig-Holstein aus Sicht des Naturschutzes
Das Landesnaturschutzgesetz
Das Landesnaturschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Naturschutz in Schleswig-Holstein. Seit der Verabschiedung des ersten Landschaftspflegegesetzes blickte Schleswig-Holstein auf eine lange Tradition der Weiterentwicklung seiner Gesetzgebung im Naturschutzrecht zurück. Mit dem 2007 verabschiedeten neuen Landesnaturschutzgesetz endete diese Tradition abrupt.
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Überflüssig wie ein Kropf
Nach Auffassung des NABU ist eine radikale Änderung des Landeswaldgesetzes überflüssig. Das Waldgesetz von 2004 hat die Grundfunktionen des Waldes ausgewogen berücksichtigt. Die vorgelegte Neufassung rückt dagegen einseitig wirtschaftliche Interessen zu Lasten von Umweltbelangen weit nach vorne.
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Rechtswidrige Kormoran-Verordnung in Kraft
Ein bedeutender fischereilicher Schaden konnte trotz mehrerer Anläufe vom MLUR nicht belegt werden, Rechtsgutachten des NABU wie des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages stuften den Entwurf als rechtswidrig ein. Trotzdem setzte Ministerpräsident Carstensen die Verordnung in Kraft.
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Rückblick: Regierung, NABU und Landesjagdzeitenverordnung
2005 wurde die neue Landesjagdzeitenverordnung in Kraft gesetzt. Der NABU hat den Entwurf heftig kritisiert. Zielsetzung des NABU war nicht nur die Rücknahme der vorgelegten Jagdzeitenverordnung. Vielmehr war auch ein jagdliches Selbstverständnis zu hinterfragen, das u. a. auf seiner Einteilung der Tierwelt in "nützlich" und "schädlich" beharrt.
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Jagdpraxis: Legale und illegale Verfolgung von Tierarten
Vielfältig sind die legalen und illegalen Methoden, mit denen Jäger vor allem Raubsäugern und Greifvögeln nachstellen. Viele der Methoden nehmen ein Leiden der Tiere in Kauf. Dem Ministerium aber fehlt der Mut, tierquälerische Formen der Jagdausübung zu verbieten.
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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Öffentlichkeitsbeteiligung gut - Grundwasserschutz mangelhaft
Die Beteiligung von Interessenvertretern und Fachöffentlichkeit von Beginn der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wird von den Umweltorganisationen in Schleswig-Holstein als bundesweit beispielhaft betrachtet.
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Naturschutzbilanz: Knickschutz geknickt
Ein forscher Auftritt für den Bürokratieabbau und die Stärkung landwirtschaftlicher Interessen, so wollte Minister v. Boetticher im Einklang mit dem Bauernverband die Aufhebung des sogenannten Knickerlasses verstanden wissen. Damit fielen aber die aus gutem Grund konkret gehaltenen gesetzlichen Ausführungen zum Knickschutz - die Konsequenz heute sind flächig degradierte Wallhecken, die ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht werden.
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Windenergie naturschutzverträglich nutzen
Kein Konflikt im Bereich der Erneuerbaren Energien ist so oft in den Schlagzeilen wie der zwischen Windenergienutzung und Vogelschutz. Tierökologische Belange sollen in Schleswig-Holstein jetzt bei der Planung mehr berücksichtigt werden.
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Prinzip Freiwilligkeit als Königsweg?
Die Freiwilligkeit von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes in den Vordergrund zu rücken, dabei die Verwaltung zu „verschlanken“ und der „überbordenden Bürokratie“ Einhalt zu gebieten, ist erklärtes programmatisches Ziel vor allem der CDU im Lande.
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Bundes- und Europarecht
Erfolgskonzept für Vogelschutz
Das Netz der Vogelschutzgebiete ist groß und zeigt seine Wirkung: Kranich, Schwarzstorch, Uhu & Co profitieren von den vernetzten Lebensräumen. Auch wenn die EG-Vogelschutzrichtlinie vielleicht das erfolgreichste Naturschutzgesetz der Welt ist, ist mehr Engagement erforderlich.
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Schutzgebiete gegen den Artenschwund
Schutzgebiete können den nationalen und weltweiten Artenverlust aufhalten. Sie sichern der Bevölkerung Gratisleistungen der Natur wie saubere Luft und ausreichend Wasser. Außerdem dienen sie dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität und dem Wohlbefinden der Bürger Europas, betonten der NABU und sein Dachverband BirdLife International auf der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn. Dort wurde am Donnerstag das europaweite Schutzgebietsnetz "Natura 2000" vorgestellt. Dieses umfasst inzwischen über 26.000 Schutzgebiete auf etwa 20 Prozent der Fläche der Mitgliedstaaten der EU und gilt als wesentliches Instrument zur Umsetzung des Zieles der EU-Staaten, das Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen.
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Aarhus-Konvention einfach erklärt
Noch immer wissen viele Umwelt- und Naturschützer nicht, was sich hinter dem Begriff der Aarhus-Konvention verbirgt und welche Rechte damit verbunden sind. Dabei haben gerade Umweltschützer mit der Aarhus-Konvention viele neue Rechte verliehen bekommen.
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„Betrifft: Natur“, April 2012
Das NABU-Magazin als Download Mehr
Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea MIREMAR
NABU, GRD, GSM: Conference Neumünster, Germany, 16. - 18. November 2010 Mehr
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Der Geburtstag steht bevor, doch noch keine Idee, was man mit den Kindern machen kann? Die Antwort: Der NAJU-Naturgeburtstag! Mehr
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Vom Eigenwert der Natur: Broschüre jetzt herunterladen! (0,9 MB) Mehr
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Die Dohle ist Vogel des Jahres 2012. Erfahren Sie mehr über einen bedrohten Bewohner unserer Dörfer und des Grünlands. Mehr
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