Schleswig-Holstein.NABU.de Themen Jagd Landesjagdzeitenverordnung und Artenschutz

Landesjagdzeitenverordnung und Artenschutz

Landesjagdzeitenverordnung und Artenschutz

Neue Verordnung leistet Beitrag zum Artenschwund

Die 2005 in Kraft getretene Landesjagdzeitenverordnung gefährdet zahlreiche bedrohte Vogelarten, darunter den Singschwan - zu diesem Resümee kommt der NABU Schleswig-Holstein nach einer Abschätzung. Zudem wird eine große Zahl von Tieren ohne 'vernünftigen Grund' getötet.

Keine Schonzeit für Gänse?

Wie eine jagdrechtliche Ausnahmeregelung aus dem Ruder läuft

Wie eine jagdrechtliche Ausnahmeregelung aus dem Ruder läuft

Wie die allermeisten anderen jagdbaren Tierarten haben Gänse Schonzeiten. Währenddessen dürfen sie nicht geschossen werden – sollte man jedenfalls meinen. Doch das ist ein Irrtum. Mit einer Ausnahmeregelung des Bundesjagdgesetzes können Tiere auch zur Schonzeit bejagt werden. Insbesondere bei Graugänsen wird davon reichlich Gebrauch gemacht, wie eine Recherche des NABU in Schleswig-Holstein zeigt. mehr Mehr

NABU fordert: Fehler korrigieren statt ignorieren

Landesregierung verpasst Chance zur Anpassung der Landesjagdzeitenverordnung | Sorge um hungernde Bleßrallen und Schwäne - doch hundertfacher Tod durch die Jagd

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Was haben Mauswiesel und Lachmöwe, Nonnengans und Höckerschwan, Elster und Dachs gemeinsam? Richtig: Im Jahr 2005 erließ das Landwirtschaftsministerium eine neue Landesjagdzeitenverordnung, mit der die Jagd auf diese Arten wieder zugelassen oder stark ausgeweitet wurde. Vor Kurzem hat das MLUR die Verordnung still und heimlich verlängert. Eine Bilanz. mehr Mehr

Rückblick: Regierung, NABU und Landesjagdzeitenverordnung

Was wurde erreicht?

Was wurde erreicht?

Landwirtschaftsminister von Boetticher hat 2005 die Landesjagdzeitenverordnung in Kraft gesetzt. Der NABU hat im Vorwege den Verordnungsentwurf heftig kritisiert. Zielsetzung des NABU war nicht allein die Rücknahme der vorgelegten Jagdzeitenverordnung zugunsten der bis dahin geltenden Regelung. Vielmehr war auch ein jagdliches Selbstverständnis zu hinterfragen, das u.a. auf seiner Einteilung der Tierwelt in "nützlich" und "schädlich" beharrt. mehr Mehr

Landesjagdzeitenverordnung

Halali fürs Mauswiesel

Halali fürs Mauswiesel

Die Jagdzeitenverordnung Schleswig-Holsteins war erst 2002 einem zeitgemäßen jagdlichen und wildbiologischen Verständnis angepasst worden, wobei auch der Naturschutz Kompromisse schließen musste. Die Jagdzeiten wurden nach dem Regierungswechsel jedoch erheblich verlängert und für einige Arten die ganzjährige Schonzeit wieder aufgehoben. Eine fachliche Begründung blieb das Ministerium bis heute schuldig. mehr Mehr

Bedrohte Singschwäne unter Beschuss

Neue Landesjagdzeitenverordnung leistet ihren Beitrag zum Artenschwund

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Singschwäne geraten wieder "unter Feuer" (Foto: Arthur Grosset)

Zahlreiche Vogelarten wieder gefährdet
Die neue, zuvor erst 2002 novellierte Landesjagdzeitenverordnung gefährdet zahlreiche bedrohte Vogelarten, darunter den Singschwan - zu diesem Resumee kommt der NABU Schleswig-Holstein nach einer Abschätzung.

Mit der Aufhebung der ganzjährigen Schonung etwa für den Höckerschwan steigt das Risiko von Fehlabschüssen von Singschwänen deutlich an, wie Erfahrungen aus früheren Jahren zeigen. Auch Zwergschwäne, ebenfalls stark bedroht, geraten damit wieder ins Visier der Jäger. Für beide Arten war neben dem illegalen Abschuss aus Unkenntnis auch die Belastung mit Bleischroten bei Fehlschüssen in der Vergangenheit zum Problem geworden, wie Röntgenuntersuchungen an gefangenen Tieren ergaben.

Samtente1

In letzter Minute aus der Liste der jagdbaren Arten genommen: Samtente

Gefährdungsursache: Verwechslung
Mit der neuen, ausschließlich von Jagdinteressen geprägten Landesjagdzeitenverordnung wird nicht nur die ökologisch unsinnige Jagd auf Rabenvögel möglich und Raubsäuger wie das winzige Mauswiesel zur Zielscheibe der Jäger degradiert, auch zahlreiche bedrohte Vogelarten, die auf Grund ihres Aussehens leicht mit anderen, häufigeren Arten zu verwechseln sind, geraten damit aus Unkenntnis in das Visier der Jagd. Aus gutem Grund war deshalb auch für die nah verwandten Arten in der alten Verordnung das Töten aufgehoben worden. Hiervon sind in erster Linie Wasservögel betroffen, da diese fast ausschließlich fliegend während der Dämmerung geschossen werden, wodurch Verwechslungen mit seltenen Arten vorprogrammiert sind.

Dabei sind Sing- wie auch Zwergschwäne u.a. im Anhang II der Berner Konvention von 1979 (zuletzt aktualisiert: 2002) sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (PDF) aufgeführt und genießen danach rechtlich strengsten Schutz.

Spießente-Männchen

Spießente-Männchen

Zahlreiche Arten betroffen
Die Liste der durch die Jagd wieder gefährdeten Arten ist lang: Die Saatgans darf danach wieder getötet werden, obwohl eine Unterart ("Waldsaatgans"), die in Schleswig-Holstein vorkommt, in ihrem Weltbestand als hochgradig bedoht gilt. Die ähnliche Kurzschnabelgans, ebenfalls leicht zu verwechseln und selten, kommt dabei gleichfalls ins Visier, obwohl sie in Deutschland nach der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht bejagt werden darf. Die Verwechslungsgefahr war die inhaltliche Begründung dafür, Saatgänse unter Vollschutz zu stellen. Völlig an wissenschaftlichen Erkenntnissen vorbei wird die Jagd auf Gänse zeitlich massiv ausgeweitet - auch begründet mit angeblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Dabei ist erwiesen, dass Schäden insbesondere dann entstehen, wenn man die Vögel häufig stört. Im Jagdjahr 2006 wurden rd. 8.500 Gänse geschossen, mehr als jemals zuvor. Der Anteil geschützter Arten ist unbekannt, da die Artenkenntnis der Jäger im Allgemeinen zu gering für eine Differenzierung ist. Entsprechend wird in den Jagdberichten des Landes bei der Darstellung der Zahl getöteter Tiere bei Gänsen wie bei den "Wildenten" nicht artlich differenziert.

In letzter Minute abgewendet wurde die Jagd auf Meeresenten wie Samt- und Trauerente, die wegen ihrer individuellen Langlebigkeit bei gleichzeitig geringem Nachwuchs besonders stark durch menschenverursachte Einflüsse wie die Ölpest gefährdet sind, und durch zusätzliche Abschüsse möglicherweise ebenfalls kritisch betroffen worden wären.

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Hochbedrohte Moorenten: In Europa leben noch rd. 600 Paare

Aus Sicht des Artenschutzes besonders bedrohlich ist die Situation für Moorenten (Anhang I-Art der EU - Vogelschutzrichtlinie), die nach jahrzehntelanger Abwesenheit dank umfangreicher EU-weiter Schutzmaßnahmen und Jagdbeschränkungen an ihren Verbreitungsschwerpunkten wieder langsam in Deutschland an ihre lange Zeit verwaisten Brutplätze zurückzukehren scheinen. Aktuell geht man für die Bundesrepublik von 10 Brutpaaren aus, Bruzeitbeobachtungen gibt es neuerdings auch für Schleswig-Holstein. Da sie von den Jägern nicht von der häufigeren, ihr sehr ähnelnden Reiherente unterschieden werden, wird mit der Jagd die Rückkehr dieser europaweit bedrohten Entenart in Frage gestellt.

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Die Pfeifente brütet mit rd. 10 Paaren im Land (Foto: Arthur Grosset)

Seltene eigene Brutvögel gefährdet
Gefährdet werden darüber hinaus auch Arten wie die Pfeifente, die als Brutvögel in Schleswig-Holstein selten sind. Deren Bestände bestehen sonst im Wesentlichen aus Durchzüglern und Wintergästen. Der kleine schleswig-holsteinische Brutbestand (etwa 10 Brutpaare) gerät in die Gefahr, ausgerottet zu werden. Im Jagdjahr 2006 wurden in Schleswig-Holstein über 60.000 Enten getötet.

Selbst für derzeit noch häufigere Arten wie Sturm- und Lachmöwen sowie für Türkentauben, die in den letzten Jahren deutlich seltener wurden, bringt das zusätzliche Töten von Tieren den Bestand weiter unter Druck. Außerdem ist nach dem Hintergrund der Jagd auf diese Vogelarten zu fragen, denn sie werden von niemanden verzehrt oder sonstwie genutzt. Oder soll das Töten gefährdeter Tierarten mit negativem Bestandstrend als Sport betrieben werden? Laut Jagdbericht des Landwirtschaftsministeriums wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2006 über 1.000 Möwen geschossen.

Saatgans1

Saatgans - Die Art ist von ähnlichen, bedrohten Gänsearten von Jägern kaum zu unterscheiden.

Schutz gefährdeter Arten notwendig
Der NABU fordert den Umweltminister auf, sich mit der Problematik endlich auch inhaltlich zu befassen und den Artenschutz in einer neuen Verordnung zu verbessern. Die bestehende Landesjagdzeitenverordnung wird sonst ihren Beitrag zum zunehmenden Artenschwund leisten.

Sich einfach - wie geschehen - ohne inhaltliche Auseinandersetzung an der alten Bundesjagdzeitenverordnung aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zu orientieren, wird der Verantwortung Schleswig-Holsteins für viele bedrohte Arten nicht gerecht.

Aktualisiert 6. Dezember 2007, ILu

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