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Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt Urteil zur Muschelzucht
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Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt Urteil zur Muschelzucht
Natur im Beltringharder Koog darf endgültig ungestört bleiben (OVG Schleswig - 1 LA 31/10)
Naturschutzgebiet Beltringharder Koog - Natur Natur sein lassen!
12. November 2010: Eine gute Nachricht für den Naturschutz an der Westküste: Die Natur im Beltringharder Koog darf endgültig ungestört bleiben. Das Oberverwaltungsgericht OVG Schleswig hat mit Beschluss vom 1. November 2010 die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts VG vom 18. November 2009 endgültig zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des VG rechtskräftig. BUND, NABU und Verein Uthlande hatten Ende 2008 gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog Klage eingereicht und bereits vor dem VG Recht bekommen. Auf Druck der Kieler Staatskanzlei und auf Weisung des Fischereiministeriums musste nach Informationen des NABU der Kreis Nordfriesland ein rechtlich aussichtsloses Berufungsverfahren gegen das Urteil anstrengen.
Nordfriesland hatte zuvor der Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter Anfang 2008 genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet entsprechende Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben sollte mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das seit 1987 zugleich als Ausgleichsfläche für die Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient.
Die Verbände begrüßten das Urteil: Damit bleibt das drittgrößte Naturschutzgebiet des Landes Schleswig-Holstein endgültig von dieser Nutzung frei, durch die sich negative Auswirkungen auf bedrohte Arten wie den Seeregenpfeifer und die Zwergseeschwalbe ergeben hätten. Die Verbände bedauern, dass trotz weitgehend eindeutiger rechtlicher Situation und trotz entsprechender Fachgutachten und Stellungnahmen die Landesregierung wie im Falle 'Port Olpenitz' erneut auf Biegen und Brechen in einem hoch geschützten, für den Naturschutz bedeutsamen Gebiet eine gesetzeswidrige Nutzung durchzusetzen versuchte. Dieses Ansinnen ist erneut gescheitert.
ILu 12. November 2010
Verwaltungsgericht stoppt Muschelzucht
Natur im Beltringharder Koog darf ungestört bleiben (VG Schleswig - 1 A 104/08)
2. Dezember 2009: Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat heute der Klage von BUND, NABU und Verein Uthlande gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog stattgegeben. Der Kreis Nordfriesland hatte der Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben sollte mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das zugleich seit 1987 als Ausgleichsfläche für die Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient. Die Verbände begrüßten das Urteil und sehen sich in ihrem Engagement bestärkt, neue Nutzungen in für den Naturschutz hoch bedeutsamen Flächen nicht zuzulassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor.
Naturschutzverbände klagen gegen Muschelzucht
Natur im Beltringharder Koog soll ungestört bleiben | Nach Pilotphase keine praktische Anwendung?
21. April 2009: Die Naturschutzverbände BUND, NABU und Verein Uthlande haben heute Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen die geplante Aufzucht von Miesmuschelsaat im Beltringharder Koog eingereicht. Der Kreis Nordfriesland hatte der Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben soll mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das zugleich seit 1987 als Ausgleichsfläche für die Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient.
Die Naturschutzverbände, die gemeinsam den Koog betreuen, lehnen das Vorhaben ab. Sie wenden sich gegen die neue, kommerzielle Nutzung eines seit langem weitgehend ungestörten Bereichs in einem Naturschutzgebiet. Die Muschelfischer wollen hier auf einer rd. drei Hektar großen Fläche im Einstrombereich des Wattenmeers erforschen lassen, ob es Binnendeichs möglich ist, Saatmuscheln anzuziehen. „Nutzungsfreie Zonen sind heute selbst im Wattenmeer-Nationalpark kaum vorhanden und stellen einen ‚Wert an sich’ dar“, so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz. Nur hier lassen sich auch natürliche Entwicklungen unter Ausschluss menschlicher Eingriffe studieren. „In einem Naturschutzgebiet und einer Ausgleichsfläche für die Eindeichung dürfen keine Nutzungen erfolgen, die der Schutzgebietsverordnung und dem Ausgleichsziel des Planfeststellungsbeschlusses zuwider laufen“, stellt BUND-Landesvorsitzende Sibylle Macht-Baumgarten klar.
Die geplante Nutzung strahlt durch Störungen weit in andere Abschnitte des Gebietes aus. Zu befürchten ist, dass bedrohte Arten wie die Zwergseeschwalbe deutlich beeinträchtigt werden. Betroffen ist auch Deutschlands größter Brutplatz des Seeregenpfeifers, der zu den europaweit am stärksten gefährdeten Vogelarten zählt und dessen Vorkommen ein Grund für die Ausweisung des Koog auch als EU-Vogelschutzgebiet ist.
Miesmuscheln
Das Naturschutzgebiet ist selbst Ausgleichsfläche für einen Natur vernichtenden Eingriff. Das Land hatte 1987 nach der Eindeichung der Nordstrander Bucht als ‚Trostpflaster’ ein Salzwasserbiotop hinter dem Seedeich geschaffen, das sich mit den Jahren zu einem Rückzugsraum für bedrohte Vogelarten entwickelte. Die Flächen unterliegen deshalb einem strikten Betretungsverbot.
Gerade dieses hoch sensible Gebiet soll nun genutzt werden. Seit Subventionen für Aquakulturen aus Brüssel winken, sollen hier binnendeichs Saatmuscheln gezüchtet werden. Hintergrund der Pläne ist das auch durch den Klimawandel bedingte Ausbleiben von Muschelbrut. Da jedoch erklärtermaßen die geplante Zuchtanlage im Koog keinen relevanten Anteil zur erforderlichen Saatmuschelerzeugung liefern kann, bestehen in der als 'Wissenschaftliche Untersuchung' deklarierten Pilotphase keine überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls, die diesen Eingriff rechtfertigen könnten. Die Muschelfischer haben zudem erklärt, das Vorhaben an keinem anderen Ort der Westküste realisieren zu können. Gleichzeitig legten sie sich fest, für die kommerzielle Phase der Ausweitung der Zucht nicht das Naturschutzgebiet Beltringharder Koog nutzen zu wollen, obwohl nach eigener Aussage sich die Untersuchungsergebnisse nicht auf andere Gebiete übertragen lassen. „Offen bleibt die Frage, worin dann überhaupt der Nutzen des geplanten Vorhabens für Schleswig-Holstein besteht“, fragt sich abschließend Friedrich Twenhöven vom Verein Uthlande.
Kontakt
NABU Schleswig-Holstein
Ingo Ludwichowski
Tel. 04321-953073
BUND Schleswig-Holstein
Hans-Jörg Lüth
Tel. 0431-6606020
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Klageschrift Muschelzucht Beltringharder Koog
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Weitere Informationen ...
Naturschutzgebiet ''Beltringharder Koog''
Das eingedeichte Gebiet mit einer Fläche von 3.350 ha erhielt den Namen „Beltringharder Koog“. Der Naturschutz erhielt als Ausgleich für den erheblichen Eingriff absoluten Vorrang. Ende 1991 wurde der gesamte Koog zum größten Naturschutzgebiet des schleswig-holsteinischen Festlands erklärt.
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Muschelzucht im Naturschutzgebiet ''Beltringharder Koog''?
Seit acht Jahren hat es im schleswig-holsteinischen Wattenmeer keinen "Brutfall" bei Miesmuscheln gegeben: Junge Muscheln sind Mangelware. Nun sucht man Wege, Jungmuscheln selbst zu produzieren. Dies könnte nach Vorstellungen der Muschelfischer durch Anzucht von Jungmuscheln in Buchten oder Salzwasserlagunen wie die des Beltringharder Koogs erfolgen. NABU, BUND, Schutzstation Wattenmeer und Verein Utlande melden Bedenken an, ein bestehendes Naturschutzgebiet hierfür zu nutzen.
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