Schleswig-Holstein.NABU.de Natur vor Ort Raubsäuger Landesjagdzeitenverordnung

Mauswiesel als Zielscheibe

Winziges Mauswiesel zur Zielscheibe degradiert

Absurditäten der neuer Landesjagdzeitenverordnung

Mauswiesel1

Sicherndes Mauswiesel

Der für die Jagd zuständige Landwirtschafts- und Umweltminister v. Boetticher hat mit der Änderung der Landesjagdzeitenverordnung nicht nur eine generelle Verlängerung der Jagdzeiten durchgesetzt, sondern sogar (mit Ausnahme der Ringelgans, der Türkentaube und einiger Entenarten) für sämtliche der früher aus gutem Grund ganzjährig unter Schonzeit gestellten Tierarten wieder das Töten zugelassen. Ein Opfer der neuen Regelung - das nur eine Handspanne kleine Mauswiesel.

Opfer jagdpolitischer Schnellschüsse
Ein Opfer der jagdlichen Schnellschusspolitik ist das Mauswiesel, ein hundert Gramm leichter Winzling, der ohne weiteres in ein Brillenetui passt. Das Mauswiesel ernährt sich, wie der Name sagt, fast ausschließlich von Mäusen und ist in seiner Bestandsdichte von deren Bestandsschwankungen abhängig. So wird es mit seinem etwas größeren "Bruder", dem Hermelin, ebenso wie Turmfalke, Mäusebussard und andere Beutegreifer insbesondere von Forstleuten beim Schutz junger Gehölzpflanzungen als eifriger Mäusevertilger geschätzt.

Steinmarder5

Steinmarder

Kopfschütteln
Gegen die jagdliche Nutzung von Reh, Hirsch und Wildschwein gibt es kaum Einwände. Doch die Jagd auf Mauswiesel wieder freizugeben, löst nur Kopfschütteln aus. Nicht nur Naturschützer fragen sich, welchen Zweck Jäger mit der Verfolgung eines solchen possierlichen Tierchens verfolgen - zumal die getöteten Wiesel in keiner Weise verwertet werden, sondern achtlos im nächsten Gebüsch landen.

Keine Verwertung
Dieses Schicksal teilen oft auch die Verwandten des kleinen Wiesels wie Hermelin, Stein- und Baummarder sowie Iltis. Nur wenige Jäger ziehen den erlegten Tieren den Balg ab, da längst kein Markt mehr für Pelze existiert und nur das Winterfell nutzbar ist. Um das sinnlose Töten dieser intelligenten Tiere wenigstens einzuschränken, hat die alte Landesregierung die Jagdzeiten von Stein- und Baummarder sowie Iltis auf zwei Wintermonate begrenzt. Die neue Jagdzeitenverordnung verlängert das nutzlose Töten um mehr als das Dreifache.

Vorlage antiquiert
Absicht des Ministers war es, die moderne Landesjagdzeitenverordnung aus dem Jahr 2002 an die in ihrem Kern aus den 1970er Jahren stammende, antiquierte Bundesjagdzeitenverordnung anzuhängen, die die meisten Bundesländer mit eigenen Regelungen längst angepasst haben. Eine eigene sachlich-fachliche Begründung für die jagdpolitische Rolle rückwärts anzugeben, hatte man nicht nötig.

Minister v. Boetticher bezieht sich bei seiner Begründung lediglich auf eine Vorgabe des OVG Schleswig, nach der das Land angehalten ist, von der Bundesverordnung abweichende Schonzeiten konkret auf die landesspezifischen Verhältnisse bezogen zu begründen (siehe Erläuterungen). Dass man deswegen aber nicht die zeitgemäßen Schonzeitenbestimmungen über Bord werfen muss, verschwieg der Minister wohlweislich.

Dachs-erschossen1

Erschossen und liegengelassen - Dachs in einer Schussschneise im Kreis Plön

Überholtes Jagdverständnis
Hintergrund ist das Wirken stockkonservativer Jägerkreise, die schon seit längerem gegen die schleswig-holsteinischen Regelungen Sturm liefen. Sie schwadronieren über die angebliche Notwendigkeit, die kleinen Raubtiere mit Flinte und Falle "regulieren" zu müssen, da sie ansonsten Wiesenbrüter und Niederwild "auslöschen" würden - ein eklatentes Missverständnis von Zusammenhängen in der Natur wie auch eine maßlose Überschätzung jagdlicher Möglichkeiten.

Seit langem ist bekannt, dass jagdliche Eingriffe bei unseren Raubsäugern keinen Sinn machen, da ihre Bestände auf natürlichem Wege hauptsächlich durch Begrenzung von Lebensraumkapazitäten und Nahrungsangebot sowie Krankheiten und Parasiten reguliert werden. Dass ihre angeblichen Opfer, Wiesenbrüter und Hasen, vor allem unter Lebensraumveränderungen zu leiden haben, sollte inzwischen jedes Schulkind wissen.

Neubürger als Opfer
Neben Wiesel, Marder, Dachs, Fuchs und Co. - und natürlich den Rabenvögeln - haben konservative Weidmänner vor allem die ebenfalls als "Feinde des Niederwilds und der Kleinvogelwelt" verfemten Neubürger in unserer Tierwelt - Marderhund, Waschbär und Mink - im Visier, die, in gewohnter jagdlicher Übertreibung , unser Land "invasionsartig zu überrollen" drohen und deshalb laut v. Boetticher "umfassende ganzjährige Bejagungsmöglichkeiten erfordern". Das bedeutet die komplette Streichung der Schonzeiten.

Marderhund5

Opfer unbegründeter Ängste: Der Marderhund

Unreflektiertes Feindbild
Auch hier wird ein völlig unreflektiertes Feindbild bedient: Marderhunde ernähren sich großteils von Pflanzen, zudem von Insekten, Würmern, Mäusen und Fröschen. Für den Waschbären, der seit 50 Jahren in Schleswig-Holstein mit nach wie vor spärlichem Bestand heimisch ist, gilt ähnliches. Der Mink, Nachfahre entlaufener Farmnerze, hat die Nische des ausgerotteten Europäischen Nerzes besetzt. Ein negativer Einfluss auf die übrige Tierwelt ist weder bei uns noch in ostdeutschen Regionen mit höheren Beständen dieser nachtaktiven Neubürger festzustellen. Für den Ruf nach intensiver Verfolgung besteht kein Anlass.

Ethisch nicht begründbar
Die in der alten Landesjagdzeitenverordnung von 2002 für die vierbeinigen Beutegreifer getroffenen Regelungen bildeten einen Mittelweg zwischen den Interessen der Jägerschaft und den Belangen des Natur- und Tierschutzes. Diesen auf eine Weise zu verlassen, die moderne wildbiologische und ökologische Erkenntnisse negiert, stattdessen altbackene jagdliche Klientelinteressen bedient und in Intelligenz und Sozialverhalten weit entwickelte Tiere zum Wegwerfobjekt degradiert, ist unter ethischen Gesichtspunkten nicht zu legitimieren. Auch die Jägerschaft sollte sich zukünftig überlegen, ob sie sich dieser Politik tatsächlich anschließen mag: In den Augen der Gesellschaft steht eine derartige Missachtung einer ganzen Tiergruppe aufgrund eines längst überholten Feindbilds im krassen Widerspruch zum ständig bemühten Bild der "Weidgerechtigkeit".

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