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Der qualvolle Tod im Eisen
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Der qualvolle Tod im Eisen
MLUR setzt umstrittene Fangjagdverordnung in Kraft | Mut zum Umdenken fehlt
Hermelin
12. November 2008: Das Ministerium für Landwirtschaft in Kiel hat die alte, bereits vom NABU deutlich kritisierte Verordnung, mit der das Fangen etwa von Mauswiesel, Marderhund, Fuchs und Hermelin in speziellen tot oder lebend fangenden Fallen erlaubt wird, überarbeitet. Doch statt die Chance zu nutzen, sich von der aus Tierschutzgründen äußerst fragwürdigen Methode endgültig zu verabschieden, hält das Ministerium an der grausamen, ethisch bedenklichen Jagdtechnik fest. Im Vordergrund für die Begründung der Fangjagdverordnung steht erneut die fachlich längst widerlegte Auffassung, Beutegreifer "einregulieren" zu müssen. Dabei geht das Ministerium selbst davon aus, dass eine dauerhafte Bestandsdezimierung der sogenannten Raubtiere durch die Jagd nicht möglich ist.
NABU gegen Fangjagd
Der NABU lehnt den vorliegenden Entwurf der Verordnung, die in Kürze beschlossen werden wird, ab. Für die Jagd mit Fallen besteht keine Notwendigkeit:
- Die Fangjagd ist weder unverzichtbar noch erforderlich. Die von der Jägerschaft vorgetragene Behauptung, der Jäger müsse vornehmlich zum Schutz des "Niederwilds" regulierend eingreifen, ist fachlich längst widerlegt. Für den Rückgang von Wiesenvögeln und anderen Arten zeichnen die massive Nutzungsintensivierung und das Ausräumen der Kulturlandschaft verantwortlich. Statistisch wird zudem in Schleswig-Holstein jährlich je 100 ha nur ein Fuchs geschossen, dessen Revier aber in kürzester Zeit durch andere Füchse besetzt wird.
- Eine Bejagung der Neubürger Marderhund, Waschbär und Mink lässt sich glaubwürdig ebenfalls nicht stichhaltig begründen. Der Populationsanstieg des sich vor allem vegetarisch und von Regenwürmern, Schnecken und anderen wirbellosen Tieren ernährenden Marderhundes war schon bisher mit Jagdmitteln nicht aufzuhalten. Mink und der in Schleswig-Holstein weiterhin nur in geringer Dichte vertretene Waschbär haben keinen gravierenden Einfluss auf andere Arten.
- Fallen fangen nicht so selektiv, wie behauptet. In zur Fuchs- und Steinmarderbejagung gestellten Fangeisen sterben qualvoll auch Dachs, Iltis und Hermelin. Für diese Arten existieren zudem abweichende Jagdzeiten. So können nun Dachs und Baummarder selbst in ihrer Schonzeit in Fuchseisen geraten, die ganzjährig aufgestellt werden dürfen.
- Es gibt Belege für zahlreiche Fälle, in denen Tiere in Fangeisen qualvoll verendeten, statt sofort getötet zu werden. Waschbären werden oft mit den Vorderfüßen gefangen, da sie den Köder zuerst mit den 'Händen' prüfen. Fallen müssen in sogenannten Fangbunker gestellt werden. Deren Einschlupfloch darf bis 25 cm Durchmesser haben. Damit wird aber in Kauf genommen, dass Füchse, Marderhunde, Dachse und Waschbären in kleinere, z. B. gegen Marder aufgestellte Fangeisen mit relativ geringen Bügelkräften gehen. Von diesen Fallen werden sie langsam erdrosselt, statt durch Genickbruch sofort getötet zu werden. Gerät demgegenüber ein Wiesel oder Marder in ein Abzugseisen mit großer Bügelweite, treffen die Bügel die Körpermitte. Nach dem Bundesjagdgesetz sind aber "Fanggeräte, die nicht sofort töten" verboten.
- In Lebendfallen können Mauswiesel und Hermelin stressbedingt kollabieren und qualvoll sterben. Es ist aus der Erfahrung zweifelhaft, ob vorgeschriebene Kontrollzeiten der Fallen eingehalten werden.
- Selbst das Kieler Landwirtschaftsministerium wirbt um Sympathie für Beutegreifer wie das Hermelin (Pressemitteilung vom 3. Januar 2008). Warum aus dieser Wertschätzung jedoch keine Konsequenzen gezogen werden, bleibt unerklärlich. Der Markt für Pelze ist - vom für die Jagd zuständigen MLUR zugegeben - längst zusammengebrochen. "Heutzutage haben Hermeline für die Bekleidung und in der Jagd fast keine Bedeutung mehr." schreibt das MLUR richtigerweise in der Pressemitteilung. Getötete Tiere werden daher achtlos in der Mülltonne entsorgt oder vergraben. Das Ministerium bestätigt zudem, dass "... der Bestand dieser interessanten kleinen Tierart [durch die Jagd, Erg. NABU] nicht zurückgegangen", d. h. entgegen der Meinung der Jägerschaft in der Praxis nicht zu regulieren ist. Jeder dem Tierschutz aufgeschlossen gegenüberstehende Mitbürger fragt sich dann, worin der nach dem Tierschutzgesetz geforderte 'vernünftige Grund' für das Töten des Hermelins liegt.
- Fallen werden zudem - mehrfach auch vom NABU dokumentiert - illegal missbräuchlich verwendet und auf diese Art ganzjährig gesetzlich geschützte Greifvögel getötet.
Die Fangjagd widerspricht nach Auffassung des NABU damit den Grundsätzen einer zeitgemäßen, an ökologischen Erkenntnissen und ethischen Prinzipien orientierten Jagdausübung. Sie gehört damit im Grundsatz abgeschafft. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre das Verbot der Totschlagfallen, wie es die Bundesländer Saarland und Berlin bereits ausgesprochen haben – ohne dass dort die Niederwildbestände zurückgegangen wären.
ILu, Beitrag erstellt 12. November 2008
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Fallenjagd - noch zeitgemäß?
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Steinmarder - Auch die früher nahezu uneingeschränkt mögliche Fallenjagd konnte den Bestandsanstieg nicht aufhalten.
Ungewollte Beifänge
Der Anteil ungewollter Beifänge auch von geschützten Arten kann hoch sein. Eine zuverlässige Kontrolle der verwendeten Fallen, der Fangmethoden sowie der Fänge ist nicht zu gewährleisten. Missbrauch ist nicht auszuschließen. Trotz Schulungen verfügen nur wenige Fänger über gute Kenntnisse und Handfertigkeiten und vor allem über die erforderliche Zeit für den optimalen Einsatz von Fallen.
Bedenken nicht ausgeräumt
Auch ein Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover kann die Bedenken von NABU und AGNJ nicht ausräumen. Die Ergebnisse dieser zweijährigen Studie (2000 - 2002) zur Effektivität von Fallen in Schleswig-Holstein sind nach der Einschätzung der AGNJ und anderer Organisationen in wesentlichen Teilen inakzeptabel. Es wurde nicht der glaubhafte Nachweis erbracht, dass das von Jägern angelieferte Untersuchungsmaterial wirklich repräsentativ ist und dass auch alle diejenigen Tiere zur Verfügung gestellt wurden, die erst nach längerem Todeskampf gestorben waren oder von den Jägern getötet werden mussten.
Getöteter Fuchs
Forschungsbedarf vorhanden
Erst ein international abgestimmtes Forschungsprojekt zur Prüfung der Tier- und Artenschutz-Konformität von Fallen und Fangmethoden könnte zu diesem Teilbereich des Fangjagd-Komplexes glaubhafte Einsichten schaffen. Ein entsprechendes Übereinkommen über internationale "humane" Fangnormen zwischen der EU, Kanada und Russland aus dem Jahr 1997 legt sehr detailliert die Zielsetzung und erforderlichen methodischen Schritte fest. Es trat in der EU 1999 provisorisch in Kraft, wurde jedoch erst einmal "vergessen". Es ist noch nicht endgültig ratifiziert und umgesetzt worden. Nun bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung möglichst rasch den Start der Untersuchungen ermöglichen. Ihre Ergebnisse werden jedoch nicht dazu beitragen können, die Grundsatzfrage nach der Vertretbarkeit oder gar Notwendigkeit der Fangjagd zu beantworten.

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