Schleswig-Holstein.NABU.de Natur vor Ort Raubsäuger
Raubsäuger in Schleswig-Holstein
Raubsäuger in Schleswig-Holstein
Wichtige Bestandteile unserer Ökosysteme
Über die Bedeutung von Beutegreifern für andere Tiere in ihrer Umwelt wurde lange intensiv geforscht und gestritten. Heute ist klar: Fuchs und Steinmarder, aber auch Waschbär, Mink, Marderhund und andere Greifsäuger sind nicht die "Schädlinge für das Niederwild", zu denen sie hochstilisiert wurden. Dazu gehört auch eine sachgerechte Darstellung der Funktion von Beutegreifern im Ökosystem. Die illegale Verfolgung von Greifvögeln ist auch eine Folge der in Jagdkreisen propagierten "Raubzeugbekämpfung".
Fuchs
Beleuchtet werden auch vielfach falsche Vorstellungen zu Schleswig-Holsteins "Neubürgern" Waschbär, Mink und Marderhund und deren angeblichem Bedrohungspotential für unsere Natur. Zur Reduzierung der Bestände an Greifsäugern wird auch wieder die Fallenjagd propagiert - trotz grundsätzlicher auch tierschutzrechtlicher Bedenken.
Der NABU stellt auf diesen Seiten Informationen zum Thema zur Verfügung. Damit lässt sich auch in die Fachdiskussion um die Bejagung von Mauswiesel und Co. eintreten, die vom Landwirtschaftsministerium im Zuge der Ausgestaltung der neuen Landesjagdzeitenverordnung aus gutem Grund vermieden wurde. Der NABU möchte dazu beitragen, die von Vorurteilen, Angst und Unwissenheit gegenüber unseren "Raubtieren" geprägte Debatte zu versachlichen.
Infos Raubsäuger in Schleswig-Holstein
Raubsäuger in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Raubsäuger sind wichtige Glieder im Gefüge der Natur. Welche Arten gibt es bei uns? Der NABU stellt sie Ihnen vor!
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Raubsäuger: Wichtige Aufgabe in der Natur
Raubwild wird immer noch von manchen Jägern und Teilen der Verwaltung als Konkurrent und Feind des Menschen gesehen. Viele Raubsäuger gehören jedoch zur angestammten einheimischen Fauna und erfüllen im Gefüge der Natur eine wichtige Aufgabe.
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Mauswiesel als Zielscheibe
Der für die Jagd zuständige Landwirtschafts- und Umweltminister v. Boetticher hat mit der Änderung der Landesjagdzeitenverordnung nicht nur eine generelle Verlängerung der Jagdzeiten durchgesetzt, sondern sogar für sämtliche der früher aus gutem Grund ganzjährig unter Schonzeit gestellten Tierarten wieder das Töten zugelassen. Ein Opfer der neuen Regelung - das nur eine Handspanne kleine Mauswiesel.
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Der qualvolle Tod im Eisen
12. November 2008: Das Ministerium für Landwirtschaft in Kiel hat die Verordnung, mit der das Fangen von Mauswiesel, Marderhund, Fuchs und Hermelin in speziellen tot- oder lebendfangenden Fallen erlaubt wird, überarbeitet. Doch statt die Chance zu nutzen, sich von der aus Tierschutzgründen äußerst fragwürdigen Methode endgültig zu verabschieden, hält das Ministerium an der grausamen Jagdtechnik fest.
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