Schleswig-Holstein.NABU.de Natur vor Ort Kormoran Kormoran und Politik
Der Kormoran im Visier der Politik
Der Kormoran im Visier der Politik
Fatale 'Schnellschüsse' trotz umfangreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse
Der Kormoran gelangt wegen seiner behaupteten 'Schadwirkung' schnell auch in den Fokus von Politik und Gesellschaft. Häufig werden dann vorschnell - ohne umfangreich vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen - Lobbyinteressen von Fischern und Anglern bedient und Kormorane zum Abschuss freigegeben. Ein Beispiel ist die rechtswidrige Kormoranverordnung. Der NABU dokumentiert einige Aspekte der politischen und gesellschaftlichen Diskussion in Schleswig-Holstein und Norddeutschland.
Natürliche Regulationsmechanismen greifen!
NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoran-Verordnung

Der NABU begrüßt, dass im Umweltministerium in Kiel die natürlichen Regulationsmechanismen von Kormoranbeständen in den Blickpunkt rücken. Die Webcam-Überwachung der Kormoran-Kolonie im NABU-Wasservogelreservat Wallnau hatte in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass Seeadler, Silbermöwen und Füchse sowie Krankheiten den Bestand in erheblichem Umfang dezimieren. Der NABU fordert erneut die Aufhebung der Kormoranverordnung.
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„Fehler“ in der Ausübung der Fischerei
Massenhaftes Sterben von Flussbarschen im Kleinen Plöner See

In der 13. Kalenderwoche 2011 trieben am Ostufer des Kleinen Plöner Sees / Kr. Plön mehrere Tausend tote Flussbarsche an. Mitarbeiter des Fischereibetriebs Reese hatten beim Zugnetzfischen offenbar das Netz aus größerer Tiefe zu schnell eingeholt, so dass die Fische nicht mehr den notwendigen Druckausgleich über die Schwimmblase herstellen konnten und starben – ein „handwerklicher Fehler“. Die toten Barsche wurden über Bord gekippt.
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Gebt dem Kormoran die ‚weiße Weste‘!
NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung

Der NABU lehnt die Verlängerung der schleswig-holsteinischen Kormoranverordnung grundsätzlich ab. Die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelung und ihre fehlende sachliche und fachliche Begründung sollten Anlass genug sein, das sinnlose und rechtswidrige Töten des ‚Vogel des Jahres 2010‘ zu beenden. Der Nachweis von volkswirtschaftlich bedeutsamen Schäden wurde bis heute nicht erbracht. Belegt sind drastische Kollateralschäden für andere bedrohte Arten.
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Alle Jahre wieder ...
... fressen Kormorane unsere Gewässer leer?

Die immer wieder verbreiteten Darstellungen von Sport- und Berufsfischern über die angebliche Bedrohung der heimischen Fischbestände sind fast immer die selben: 'Früher gab es hier viele Fische, nun sind keine mehr da - der Kormoran hat alles leergefischt!' Diese stereotyp wiederholte Argumentation findet seit nun fast 30 Jahren Eingang in die Öffentlichkeit. Kein Wunder also, dass viele Naturbegeisterte, aber auch ausgewiesene Kormoran-Kenner ob der offensichtlich unstimmigen Behauptungen kaum noch Lust haben, sich damit ernsthaft auseinander zu setzen.
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Schluss mit der sinnlosen Verfolgung!
NABU fordert Einstellung der Kormoran - Vergrämung und Tötung

19. Juni 2009: Der NABU fordert angesichts des weiteren Bestandsrückgangs des Kormorans an den Binnengewässern Schleswig-Holsteins ein Ende der Kormoran-Verfolgung. Das MLUR sollte den NABU aktiv unterstützen, bei Fischern und Anglern offensiv um mehr Verständnis für einen charakteristischen, achtenswerten Bewohner unserer Gewässer zu werben.
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Rechtswidrige Kormoran-Verordnung in Kraft
Aus der Wundertüte geholt: "Schäden" an Meerforellen und Lachs

Die Faktenlage ist eindeutig und lässt kaum Fragen offen: Ein bedeutender fischereilicher Schaden durch Kormorane konnte trotz mehrerer Anläufe vom MLUR nicht belegt werden, Auswirkungen auf bedrohte Fischarten in Fließgewässern sind auch laut LANU nicht nachweisbar. Der ehemalige Landesnaturschutzbeauftragte Roger Asmussen erklärte auch wegen der Nichtbeachtung seiner Bedenken seinen Rücktritt, Rechtsgutachten des NABU wie des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages stuften den Entwurf als rechtswidrig ein. Trotzdem setzte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen die Verordnung in Kraft.
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Kormoranverordnung: An den Fakten vorbei verordnet
Begründung des Ministeriums bescheinigt dem Kormoran eine "weiße Weste"
Fischereiwirtschaftliche Schäden sind bislang nicht im Einzelnen belegt ..." und genau so wenig "... eine großflächige Gefährdung anderer besonders geschützter heimischer Tierarten durch Kormorane ...", so lautet die inhaltlich korrekte Begründung für eine neue Verordnung, die die zu Unrecht behaupteten "Schadwirkungen" des Kormorans zum Thema hat: Ein klassischer Freispruch für den Kormoran, sollte man meinen! Nicht jedoch in Schleswig-Holstein ...
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Ministerium kann Kormoranverordnung nicht begründen
Hilfloser Rettungsversuch
In seiner Begründung zum Entwurf der Kormoran- Verordnung hat das MLUR zu Recht darauf hingewiesen, dass "fischereiliche Schäden durch Kormorane bislang nicht im Einzelnen belegt" seien. Um dennoch einen Grund für die geplante drastische Dezimierung des Kormoran-Bestandes präsentieren zu können, werden angebliche "gemeinwirtschaftliche Schäden" schlichtweg "unterstellt". Dass eine derart unlogische Argumentation in einem ministeriellen Verordnungsentwurf alles andere als kompetent wirkt und die eigentliche Absicht überdeutlich hervor scheinen lässt, hat das Ministerium offenbar erst nach kritischen Berichten der Medien auf Hinweis des NABU verstanden.
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Ministerium auf brüchigem Eis
NABU legt Stellungnahme und Rechtsgutachten zur Kormoran-Verordnung vor
Der geplanten neuen Kormoranverordnung fehlt nicht nur die fachliche Grundlage, denn selbst das Ministerium gibt zu, dass "fischereiwirtschaftliche Schäden nicht belegt sind ..." und genau so wenig "... eine großflächige Gefährdung anderer besonders geschützter heimischer Tierarten durch Kormorane ... " angenommen werden kann, dieses aber schlicht "unterstellt" wird. Genau so wenig gegeben sind die rechtlichen Voraussetzungen, mit denen der Abschuss von Kormoranen und die Störungen der Kolonien in der Brutzeit in Schleswig-Holstein ermöglicht wird.
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"Vergreisen" die Fische im Kleinen Eutiner See?
NABU Eutin vermutet "Anglerlatein"
Mit einiger Verwunderung hat der NABU von der Darstellung der fischereiwirtschaftlichen Situation am Kleinen Eutiner See Kenntnis genommen. Der Redakteur des Ostholsteiner Anzeigers, Michael Kuhr - gleichzeitig Pressesprecher des Landessportfischerverbandes LSFV - hatte in einem Pressebericht vom 7. Dezember 2004 in dem Ostholsteiner Anzeiger berichtet, das den Fischen die "Vergreisung" droht. Der NABU vermutet dagegen Anglerlatein.
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Kormoran-Massaker in Mecklenburg-Vorpommern
Abscheu gegen Vorgehen bei Touristen, Naturschützern und Fachbehörden
Die Kormoran-Tötungen Mitte Juni im Anklamer Stadtbruch haben weiter Wellen geschlagen. Im Jahr 2005 hatte sich auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingeschaltet. Der damalige BfN-Präsident Hartmut Vogtmann bezeichnete die Abschüsse als "abstoßend und völlig unangemessen". Dieses Schutzgebiet ist Refugium für eine Vielzahl empfindlicher und bedrohter Vogelarten der Roten Liste wie Trauerseeschwalbe, Rohrdommel und Seeadler - so eine Aktion, zusätzlich mitten in der Brutzeit, verträgt sich nicht mit den Zielen eines Naturschutzgebietes.
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„Betrifft: Natur“, April 2012
Das NABU-Magazin als Download Mehr
Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea MIREMAR
NABU, GRD, GSM: Conference Neumünster, Germany, 16. - 18. November 2010 Mehr
Kindergeburtstag mal anders feiern
Der Geburtstag steht bevor, doch noch keine Idee, was man mit den Kindern machen kann? Die Antwort: Der NAJU-Naturgeburtstag! Mehr
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