Schleswig-Holstein.NABU.de Natur vor Ort Knicks Gesetzliche Grundlagen
Knicks im Naturschutzrecht
Knicks im Naturschutzrecht
Was muss ich beim Knickschutz beachten?
Die Eigentümer der ehemaligen "Koppel-Grenzwälle" haben zumeist durch angepasste sachgerechte Pflegenutzung in Familientradition über viele Generationen den Erhalt unserer Knicks gewährleistet. Damit prägten Sie in charakteristischer Weise die heimische Landschaft. Im Rahmen der zweckdienlichen Flurbereinigung sind jedoch viele Knicks beseitigt worden.
Im Zuge der Umgestaltung in der Landwirtschaft sank die Knicklänge in Schleswig-Holstein von ca. 75.000 km (1950) auf etwa 45.000 km (1995). Seit 1973 unterliegt der Knick dem gesetzlichen Schutz des Naturschutzrechtes.
Im neuen Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 24. Februar 2010 ist der Schutz der Knicks nicht mehr in einem eigenen Paragrafen geregelt, wie es zuvor üblich war (angebliche "Gesetzesverschlankung"). Nach § 21 (1) LNatSchG gehören Knicks zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Bezüglich ihres Schutzes wird im LNatSchG nur noch auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verwiesen. Diese Art der Gesetzgebung erschwert die Anwendung der gesetzlichen Grundlagen für den Praktiker erheblich.
Knickerlass
In Ergänzung zum Gesetz regelte bislang ein Erlass des Umweltministeriums, wie die gesetzlichen Grundlagen in der Praxis anzuwenden waren. Dieser Erlass ist - als "Deregulierung" der Öffentlichkeit verkauft - aufgehoben worden. Mittlerweile sind aber an seine Stelle zwei neue Erlasse (Vereinbarungen zum 'Ausgleich bei Eingriffen' und zur 'Knickpflege') getreten.
Weitere Informationen ...
Auswahl wichtiger Regelwerke des Naturschutzes
Überblick über einige der für den Naturschutz relevanten Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein. Gesetze werden durch das Parlament verabschiedet, für Verordnungen und Erlasse zeichnet das Umweltministerium verantwortlich.
Mehr
Naturschutzbilanz: Knickschutz geknickt
Ein forscher Auftritt für den Bürokratieabbau und die Stärkung landwirtschaftlicher Interessen, so wollte Minister v. Boetticher im Einklang mit dem Bauernverband die Aufhebung des sogenannten Knickerlasses verstanden wissen. Damit fielen aber die aus gutem Grund konkret gehaltenen gesetzlichen Ausführungen zum Knickschutz - die Konsequenz heute sind flächig degradierte Wallhecken, die ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht werden.
Mehr
Knickpflege richtig durchgeführt
Knicks prägen noch immer Schleswig-Holsteins Kulturlandschaft. Doch befinden sie sich teils in einem schlechten Erhaltungszustand. Der NABU gibt Hinweise zu Neuanlage und Pflege eines für den Schutz der Natur wichtigen Landschaftselements.
Mehr
Lebendiger Knick
Der Knick ist für Schleswig-Holstein nicht allein ein landschaftsprägendes Naturelement. Er beherbergt auch eine typische Tier- und Pflanzenwelt, die hier ihren Lebensraum findet. Der NABU stellt Ihnen einige der typischen Arten der Knicklandschaft vor.
Mehr

NABU Regional
Service
E-Cards
Podcasts
Ab sofort gibt es den NABU zum Hören. Vogelstimmen, Musik und Interviews machen den Podcast zu einem wahren Vergnügen fürs Ohr.
Desktopmotive
Verbandsnetz
„Betrifft: Natur“, April 2012
Das NABU-Magazin als Download Mehr
Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea MIREMAR
NABU, GRD, GSM: Conference Neumünster, Germany, 16. - 18. November 2010 Mehr
Kindergeburtstag mal anders feiern
Der Geburtstag steht bevor, doch noch keine Idee, was man mit den Kindern machen kann? Die Antwort: Der NAJU-Naturgeburtstag! Mehr
Umweltethik
Vom Eigenwert der Natur: Broschüre jetzt herunterladen! (0,9 MB) Mehr
NABU-Aktion: Europa sagt Nein zur festen Beltquerung!
Machen Sie mit - Helfen Sie unseren Zugvögeln! Mehr
Vogel des Jahres 2012
Die Dohle ist Vogel des Jahres 2012. Erfahren Sie mehr über einen bedrohten Bewohner unserer Dörfer und des Grünlands. Mehr
Wer ist schon da?
Beobachten Sie tagesaktuell die Fledermaus- Aktivitäten in der Segeberger Kalkberghöhle! Mehr
