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Neuer Beobachtungsturm im NSG Graswarder

Heiligenhafen mit neuem Wahrzeichen

NABU übergibt Beobachtungsturm der Öffentlichkeit

Beobachtungsturm

NABU übergibt Beobachtungsturm der Öffentlichkeit

Die Ostseegemeinde Heiligenhafen und das NABU Naturschutzgebiet "Graswarder" haben ein neues Wahrzeichen: Im Beisein zahlreicher Gäste aus Politik und Naturschutzverwaltung wurde am 13. April 2005 der neue Beobachtungsturm der Öffentlichkeit übergeben.

"Die Eröffnung ist ein weiterer Meilenstein für die Arbeit des NABU im Gebiet - die siebenjährige Planungsphase hat dabei arg an meinen Nerven gerüttelt", so begrüßte der NABU Schutzgebietsreferent Klaus Dürkop die zahlreichen Gäste am Turm.

Sehenswertes Ergebnis
Doch das Ergebnis - entworfen vom Hamburger Star-Architekten Prof. v. Gerkan (gmp), kann sich sehen lassen.

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Beobachtungskanzel

Obwohl sicher wegen seiner modernen Gestaltung noch nicht von allen akzeptiert, hat der aufwändig gestaltete Beobachtungsturm auf dem NABU Naturschutzgebiet Graswarder die Ausstrahlung, um sich für die Region zum Wahrzeichen zu entwickeln - auch als Magnet für natur- und architekturinteressierte Touristen und damit sicher zum wirtschaftlichen Nutzen Heiligenhafens.

Lange Planungsphase
Nach siebenjähriger Planungsphase und vielen, vielen Sitzungen, Gesprächen und Anträgen bei den zuständigen Ämtern entstand ein Beobachtungsturm, der sich sicher zum Wahrzeichen entwickeln wird. Mehrere Architektenentwürfe standen zur Wahl, die erste Baugenehmigung war bereits erteilt, letztlich setzte sich aber Prof. von Gerkan mit seiner sicherlich eigenwilligen, aber nach vorn weisenden Konstruktion durch. Das Ergebnis begeistert schon jetzt viele Gäste, auch wenn manch ein Heiligenhafener noch etwas verhalten reagiert.

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Feierliche Eröffnung am 13. April 2004: Umweltminister Klaus Müller, stellvertr. Kreispräsidentin Mesker, Bürgermeister Müller und NABU Schutzgebietsreferent Klaus Dürkop (von links).

Ziel: Erlebbarkeit des Gebietes erhöhen
Der NABU hat bereits früh erkannt, dass ein effektiver Schutz des Gebietes und seiner Natur nur dann gelingt, wenn das Gebiet für Besucher erlebbar wird. So baute der NABU am Rande des Gebietes sein kleines, aber feines Naturzentrum und suchte damit von Anfang an die Partnerschaft mit dem Tourismus. Jährlich nehmen mehr als 3.000 Personen an den Vorträgen und naturkundlichen Führungen, die NABU-Ehrenamtler durchführen, teil.

Dabei wurde die Dringlichkeit der Erstellung eines Beobachtungsturmes für die Öffentlichkeitsarbeit erkannt. Damit können aber auch Störungen des Gebietes durch Surfer und Motorbootfahrer besser erkannt und notwendige Vogelzählungen ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden.

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Star-Architekt Prof. v. Gerkan bei seiner Eröffnungsrede.

Einmaliges Erlebnis
Letztendlich ist es das Ziel, der Bevölkerung mit der "Neuen Aussicht" ein einmaliges Erlebnis von dieser wohl schönsten Nehrung an der Ostseeküste zu bieten. So lässt sich die Öffentlichkeit mit ins Boot holen, um ihr die Notwendigkeit von Beschränkungen deutlich und erfassbar zu machen.

Gleichzeitig will der NABU die Besucher an der Schönheit und Faszination der Natur teilhaben lassen, was vom Beobachtungsturm aus ohne Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt möglich ist.

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Blick vom Beobachtungsturm nach Osten

Dank
Der Dank des NABU geht an

  • Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein, das 70 % der Kosten trug
  • Architekt Prof. Meinhard von Gerkan für Architektenplan und großzügige Spende
  • Klara-Samariter-Stiftung für hohe Zuwendung
  • Familie Lütgens für vielfältige Unterstützung
  • Firma Markus Schmidt (Elektrotechnik).

Turmbesuch Bestandteil der Führung

Öffnungsmodus durch Genehmigungsbescheide festgelegt

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Haftungsfragen lassen den Besuch des Turms nur bei Führungen zu. (alle Fotos: NABU / Ingo Ludwichowski).

Wer an den täglichen Führungen auf dem Graswarder teilnimmt, hat auch die Möglichkeit, den Turm zur Beobachtung der Naturaktivitäten im Naturschutzgebiet zu besteigen. Sonst ist der Turm der Öffentlichkeit nicht zugänglich - dies schreiben die Genehmigungen des Kreises und des Landes jeweils vor, um Vandalismus auszuschließen und so den langfristigen Bestand des Turmes zu sichern. Auch Haftungsfragen und Instandhaltungsverpflichtungen zwingen den NABU zu diesem Schritt.

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